BMG plante Raster-Psychotherapie

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) schlägt eine Ergänzung in § 92 SGB V vor: „Der G-BA prüft […] wie die Versorgung von psychisch kranken Versicherten bedarfsgerecht und schweregradorientiert sichergestellt werden kann". Halten Sie „Rasterpsychotherapie“ für geeignet? Haben Sie Alternativen? Unterstützen Sie die Bestrebungen?

Bündnis 90/ Die Grünen

Der Regelungsvorschlag wurde seitens des Gesundheitsministeriums inzwischen wieder zurückgezogen. Wir GRÜNE haben ihn von Anfang an kritisiert und halten diesen Weg für falsch.

CDU/CSU

CDU und CSU lehnen sogenannte Raster für die psychotherapeutische Versorgung ab. Die Voraussetzung für eine auf die einzelne Patientin bzw. den einzelnen Patienten abgestimmte Diagnose, Indikationsstellung und die entsprechende Behandlung muss grundsätzlich möglich bleiben.

Es ist ein wichtiges Ziel, dass die Versorgung insbesondere von schwer psychisch kranken Versicherten verbessert wird. Dabei knüpfen wir an das in dieser Wahlperiode von uns auf den Weg gebrachten Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung sowie an das Terminservice- und Versorgungsgesetz an.

Eine Verbesserung und Stärkung der Therapie von schwer psychisch kranken Versicherten ist zudem aufgrund der voraussichtlich im Herbst 2021 durch den G-BA verabschiedete Richtlinie über Berufsgruppen übergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung zu erwarten, für die wir in § 92 Absatz 6b SGB V die Grundlage geschaffen haben. Wir werden die Beratungen beim G-BA zu dieser Richtlinie weiterhin intensiv verfolgen.

Die Linke

DIE LINKE hat diese Regelung zusammen mit Psychotherapeutenverbänden und Patientenorganisationen bekämpft und erreicht, dass sie wieder zurückgezogen wurde. Wir lehnen eine Honorierung nach Fallpauschalen in der Psychotherapie ab. Die Behandlung von erkrankten Menschen muss sich am individuellen Bedarf orientieren, nicht an Durchschnittswerten.

DIE LINKE wendet sich zudem gegen Maßnahmen, die mit Marktanreizen und Veröffentlichung vermeintlicher Qualitätsparameter die Konkurrenz unter den Therapeut*innen anheizen will. Denn es ist erstens kaum möglich, hier wirklich Qualität darzustellen. Zweitens wird so eine Rosinenpickerei der Fälle mit besonders guten Prognosen induziert. Menschen mit multiplen und schweren Erkrankungen werden es dann noch schwerer haben, an einen Therapieplatz zu kommen.

Qualität wird erst recht nicht durch Honorarabzüge gefördert. Qualitätssicherung muss stattdessen ein Prozess unter Partizipation der Therapeut*innen und Patient*innen sein.

FDP

Wir benötigen einen individuellen Zugang zu dem jeweiligen Patienten. Wir setzen uns für Therapiefreiheit und weniger Bürokratie ein. Vorgaben in Form einer "Rasterpsychotherapie" lassen sich nur schwer mit dem Leitbild der Therapiehoheit in Einklang bringen.

Piratenpartei

Hat diese Frage nicht bekommen.

SPD

Die SPD hat im Rahmen der Beratungen zum GVWG diesem Ansinnen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ein Ende bereitet. Wir haben den besagten Änderungsantrag 49 erfolgreich verhindert!

Der zuständige Berichterstatter der SPD im Deutschen Bundestag, Dirk Heidenblut MdB, hat den Entwurf des BMG mit folgenden Worten kommentiert:
„Eine schlichte Übertragung eines unspezifischen Auftrags zur weiteren, völlig unklaren Reform im Bereich Psychotherapie wird der komplexen Materie nicht gerecht. Das ist unprofessionelles Stochern im Dunkeln, mit gefährlicher Fehljustierung. Zudem lehnen wir eine Einteilung der Psychotherapie in feste Schubladen, ohne Berücksichtigung der individuell nötigen therapeutischen Maßnahmen ab. Es ist wichtig bei Neujustierung klare gesetzliche Vorgaben zu setzen und vorab die Beteiligten mitzunehmen. Und vor allen Dingen erstmal die wirklich nötigen Vertragssitze zu schaffen. Gerne machen wir eine Vorgabe hierfür mit. Aktionistische Schnellschüsse ohne erkennbaren Mehrwert sind mit uns nicht drin.“