Einführung eines Psycho­therapie-Studiums

Über die geplante Gesetzesänderung zur Reform der Psychotherapie-Ausbildung

20.03.2019 von Dr. Christine Amrhein

Die Ausbildung zum Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten soll sich in Zukunft grundlegend ändern. Das Bundeskabinett, also die Bundeskanzlerin und die Bundesminister, hat am 27. Februar 2019 einem Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung zugestimmt. Nach diesem Gesetzentwurf soll ein eigenständiger Studiengang für Psychotherapie eingeführt werden.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat vorgelegt, der dem neuen Gesetz zustimmen muss. Nach Aussagen des Bundesministeriums für Gesundheit soll die Verkündung des Gesetzes in der zweiten Jahreshälfte 2019 erfolgen. Der neue Studiengang soll nach derzeitigen Plänen erstmals im Wintersemester 2020 angeboten werden.

Was sieht der Gesetzentwurf bei der Ausbildung von Psychotherapeuten vor?

  • Psychotherapie soll ein eigener, fünfjähriger Studiengang an den Universitäten werden. Das Studium soll sich in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Master-Studium gliedern.
  • Das Studium soll die gesamte Breite der wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren umfassen und grundlegende Kompetenzen vermitteln, die zur Behandlung von Patienten aller Altersstufen befähigen.
  • Das Studium soll mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung abgeschlossen werden. Nach erfolgreicher Prüfung soll die Approbation, also die Erlaubnis zur psychotherapeutischen Behandlung, erteilt werden.
  • Ergänzend zum neuen Gesetz soll eine neue Approbationsordnung entwickelt werden, die die Inhalte des Studiums und der psychotherapeutischen Prüfung genauer regelt. Diese sollen zum einen die Kompetenzen für eine Tätigkeit in der psychotherapeutischen Versorgung, zum anderen auch die wissenschaftliche Kompetenz stärken. Dabei soll ein hohes Niveau der Ausbildung sichergestellt werden.
  • Nach dem Studium und bestandener Prüfung soll sich eine Weiterbildung in stationären und ambulanten Einrichtungen anschließen. Diese soll nach Landesrecht organisiert sein. Die Weiterbildung ist erforderlich, um sich ins Arztregister eintragen zu lassen und sich für eine Kassenzulassung zu bewerben. Diese ist Voraussetzung, um mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können. Damit in den verschiedenen Bundesländern eine vergleichbare Qualität der Ausbildung sichergestellt wird, könnte zum Beispiel die Bundespsychotherapeutenkammer eine Musterweiterbildungsordnung erarbeiten.
  • Behandlungsleistungen, die Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) im stationären oder ambulanten Bereich erbringen, sollen in Zukunft von den Krankenkassen vergütet werden. PiW können im Rahmen ihrer Weiterbildung im Angestelltenverhältnis beschäftigt sein und entsprechend vergütet werden.
  • Erst in der Weiterbildung entscheiden sich die Psychotherapeuten für ein Vertiefungsverfahren sowie für eine altersgruppenspezifische Weiterbildung. Erst hier absolvieren sie also eine vertiefte Ausbildung in einem der wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und entscheiden sich für eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichen- oder zum Erwachsenen-Psychotherapeuten.

Was soll sich durch die Neuregelungen verbessern

Aus Sicht von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sollen die Neuregelungen dazu beitragen, die psychotherapeutische Versorgung zu verbessern. Durch die Schaffung einer eigenständigen, fundierten universitären Ausbildung soll die Qualifikation der Psychotherapeuten verbessert werden. Dadurch, dass die Psychotherapeuten nach dem Studium im Angestelltenverhältnis arbeiten können und entsprechend bezahlt werden, soll der Beruf zugleich für angehende Psychotherapeuten attraktiver werden.

Exkurs: Wie ist die Situation bisher?

Bisher schließt sich die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an ein abgeschlossenes Studium der Psychologie (bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auch der Pädagogik) an. Die Approbation wird erst nach abgeschlossener Psychotherapie-Ausbildung erteilt, also erst mehrere Jahre nach Ende des Studiums.

In der Ausbildung haben die angehenden Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten keinen klaren berufs- und sozialrechtlichen Status (da sie noch nicht über eine Approbation verfügen) und keinen Anspruch auf Vergütung. Oft sind sie in einem Praktikantenverhältnis beschäftigt und erhalten teilweise kein Entgelt und teilweise eine Praktikantenvergütung oder einen Teil der Leistungsvergütung, die die Krankenkassen an die Ausbildungsstätten zahlen.

Weitere Aspekte: Berufsbezeichnung, Zusammenarbeit

Berufsbezeichnung Psychotherapeutin

Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass anstelle der bisherigen Berufsbezeichnung „Psychologische/r Psychotherapeut/-in“ bzw. „Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut/-in“ die neue Berufsbezeichnung künftig „Psychotherapeut“ bzw. „Psychotherapeutin“ lauten soll.

Ärzte und Ärztinnen, die Psychotherapie anbieten, können weiterhin die Berufsbezeichnung „Ärztliche/r Psychotherapeut/-in“ verwenden.

Auftrag für die Verbesserung der Zusammenarbeit der Berufsgruppen

Zudem enthält der Gesetzentwurf einen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Ergänzung der neuen Psychotherapie-Richtlinie. Darin wird der G-BA beauftragt, die Zusammenarbeit von Psychotherapeuten und anderen Berufsgruppen wie Hausärzten, Suchtberatungsstellen oder Familiendiensten besser zu strukturieren und zu koordinieren, um so die psychotherapeutische Behandlung und die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu verbessern.