Vergabe der Heilerlaubnis an Psychologen

Statt bestehendem Regelwirrwarr wären bundesweit einheitliche Regelungen nötig

20.11.2020 Von Angelika Völkel


Die einen wollen den Beruf gleich ganz abschaffen, die anderen wünschen sich endlich einheitliche Richtlinien für die Ausbildung. Der Heilpraktikerberuf sorgt seit vielen Jahren immer wieder für Aufregung und Diskussionen.

Für Psychologen ohne Approbation, ist die Heilerlaubnis über das Heilpraktikergesetz aber eine Möglichkeit trotzdem psychotherapeutisch zu arbeiten.

Außerdem bieten Heilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie die Möglichkeit, schnell psychotherapeutische Hilfe zu bekommen und das auch besonders in Verfahren wie Gesprächspsychotherapie, die nicht zu den Richtlinienverfahren gehören.

Gerade in Anbetracht der kaum zumutbar langen die Wartezeit auf einen kassenfinanzierten Therapieplatz stellen diese Berufsgruppen durchaus eine wichtige Alternative dar.

Zurzeit gilt das Heilpraktikergesetz von 1939. Das sollte damals vor allem regeln, wer keine Heilerlaubnis bekommen sollte. Dieses Gesetz gilt als überholt. Der gemeinsame Nenner von Heilpraktikern und deren Gegnern ist, dass zumindest die Ausbildung bundesweit einheitlich geregelt werden sollte.

Psychotherapeutisch arbeiten darf in Deutschland nur, wer eine Approbation oder eine Heilerlaubnis vorweisen kann. Approbation bedeutet auf Deutsch staatliche Zulassung. Eine Approbation wird Ärzten oder Psychotherapeuten nach einer entsprechenden Ausbildung und meist noch zusätzlichen Weiterbildung erteilt

Ausbildungstabelle

Heilerlaubnis für Psychologen: Zulassungsvoraussetzungen und Schwierigkeitsgrade unterscheiden sich regional stark

Psychologen mit Diplom- oder Masterabschluss, aber ohne Approbation, können trotzdem psychotherapeutisch arbeiten. Dafür können sie beim Gesundheitsamt die Heilerlaubnis beantragen.

Diese Heilerlaubnis kann im Grunde jeder bekommen, der 25 Jahre alt ist, mindestens die Hauptschule abgeschlossen hat, sich nichts hat zuschulden kommen lassen und sich einer Überprüfung beim Gesundheitsamt unterzieht.

Es ist von Bundesland zu Bundesland zu unterschiedlich geregelt, welche Voraussetzungen der Antragsteller erfüllen muss. Auch der Schwierigkeitsgrad der Überprüfung variiert von Bundesland zu Bundesland, sogar von Ort zu Ort stark.

In den meisten Bundesländern bekommen Psychologen diese Heilerlaubnis ohne Überprüfung, wenn sie nachweisen können, dass sie im Rahmen ihres Studiums auch im Fach Klinische Psychologie eine Abschlussprüfung absolviert haben.

In Baden-Württemberg etwa oder in Sachsen benötigen Psychologen für die Erlangung der Heilerlaubnis aber auch noch den Nachweis über eine Ausbildung in einem wissenschaftlichen Psychotherapieverfahren. Damit müssen sie sehr viel mehr an Qualifikation nachweisen, als es Anwärter für den Heilpraktiker für Psychotherapie ohne Psychologiestudium oder in anderen Bundesländern erbringen müssen.

Heilpraktiker-Überprüfung: Regelungen zu Inhalten, Qualität und Dauer einer Ausbildung gibt es nicht

Das ist auch der große Kritikpunkt an dem Heilpraktikerberuf: Wer die Überprüfung vor dem Gesundheitsamt besteht, hat die Erlaubnis zur Heilkunde. Verschiedene Heilpraktikerschulen bieten zwar Vorbereitungskurse an, doch Qualität und Dauer der Ausbildung sind weder in den einzelnen Bundesländern noch bundesweit geregelt. Zur Überprüfung beim Gesundheitsamt kann man sich im Grunde sogar ohne jede Vorbereitung anmelden.

Verschiedene unabhängige Initiativen streben bundesweit einheitliche Regelungen an

2016 hat sich eine Gruppe von überwiegend Ärzten zum Münsteraner Kreis zusammengeschlossen. Sie diskutieren öffentlich, ob der Beruf einfach abgeschafft werden sollte oder durch die Einführung spezialisierter Fach-Heilpraktiker als Zusatzqualifikation für bestehende Gesundheitsfachberufe ersetzt werden sollte. Auch die Deutsche Heilpraktikerschule und die Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktiker-Beruf (IQHP) fordern seit langem eine einheitliche Ausbildungsregelung und könnten mit dem Modell des Fach-Heilpraktiker auch leben.

In Deutschland gibt es mehrere Hundert Heilpraktikerschulen, wie aus einer vom CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß beauftragten Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom Juni 2020 hervorgeht. Die Lehrpläne würden von der jeweiligen Schule erstellt und die Dauer der Lehrgänge liegt zwischen acht Monaten und drei Jahren.

Bereits im Sommer 2016 regte die Gesundheitsministerkonferenz der Länder an, die Regeln für die sogenannten Kenntnisprüfungen zu vereinheitlichen, um Mindest-Qualitätsstandards zu gewährleisten. Geändert an der Rechtslage hat sich bisher aber nichts.

Im Juni präsentierte auch die IQHP im Gespräch mit Mitgliedern des Gesundheitsausschusses und Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums einen eigenen Vorschlag. Mit dem vorgestellten Modell könnten im Rahmen einer moderaten Reform Verbesserungen in der Qualitätssicherung vollzogen werden. Es geht dabei um eine einheitliche Ausbildungsordnung, Änderungen der Zugangsvoraussetzungen und Erweiterungen der Aufgaben und Kompetenzen der Heilpraktiker-Berufsverbände. Das Heilpraktikergesetz selbst könnte jedoch grundsätzlich erhalten bleiben.

Auch der Bund selbst sieht längst einen Handlungsbedarf. Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein Rechtsgutachten ausgeschrieben. Damit soll geprüft werden, ob und in welcher Weise der Heilpraktikerberuf reformiert werden kann. Es geht dabei auch um eine bundeseinheitliche schriftliche und mündliche Überprüfung . In diesem Zusammenhang spricht man nicht von einer Prüfung, da es keine Noten gibt und tatsächlich die Überprüfung der Eignung des Anwärters im Vordergrund steht. Im Herbst 2020 sollen die Ergebnisse vorliegen.

Es steht zu hoffen, dass das ausstehende Gutachten des Bundes die Weichen für konstruktive und Klienten freundliche Wege ebnet.

Warum die Heilerlaubnis unbedingt erhalten bleiben sollte

Psychische Krankheiten stehen laut Weltgesundheitsbehörde auf Platz eins für Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung. Daten der gesetzlichen Krankenkassen und der Rentenversicherung belegen seit langem die Zunahme psychischer Erkrankungen.

Nur zirka 2,5 Prozent der Betroffenen werden ambulant psychotherapeutisch versorgt. Die meisten Patienten, das sind zirka 40 Prozent werden ausschließlich hausärztlich oder von einem Facharzt für somatische Medizin behandelt, weitere zirka 20 Prozent an einen Facharzt für Psychiatrie verwiesen und zirka 10 Prozent gehen den umgekehrten Versorgungspfad vom Psychiater zum Allgemeinmediziner.

Die Wartezeit auf einen kassenfinanzierten Psychotherapieplatz beträgt im Bundesdurchschnitt etwa 17 Wochen.

Die Heilerlaubnis sollte unbedingt erhalten bleiben. Mit den aktuell etwas mehr als 28.000 zugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten kann der Bedarf an Psychotherapie nicht gedeckt werden.