Ausbildung in Gruppentherapie
Wer eine staatliche Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (in psychoanalytischer Therapie, tiefenpsychologisch-fundierter Therapie oder Verhaltenstherapie) abgeschlossen hat, darf nicht automatisch Gruppentherapien durchführen. Dafür muss er oder sie eine Zusatzausbildung in Gruppentherapie machen.
Wer eine psychoanalytische oder tiefenpsychologisch-fundierte Therapieausbildung hat, darf nur eine Weiterbildung in tiefenpsychologisch-analytischer Gruppentherapie machen, wer eine verhaltenstherapeutische Therapieausbildung hat, darf nur eine Weiterbildung in verhaltenstherapeutischer Gruppentherapie machen.
Die Ausbildung in Gruppentherapie muss dabei laut der Psychotherapie-Richtlinie Folgendes umfassen:
- 48 Stunden Theorie in Gruppentherapie
- 120 Stunden Therapie mit Gruppen mit mindestens
- 40 Stunden Supervision bei einem anerkannten Gruppentherapie-Supervisor
- 80 Stunden Selbsterfahrung in der Gruppe
Nach Abschluss dieser Ausbildung an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut können Psychologische Psychotherapeuten auch Gruppentherapie-Stunden anbieten und mit den Krankenkassen abrechnen.