Ausbildung in Gruppentherapie

Wer eine staatliche Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (in psychoanalytischer Therapie, tiefenpsychologisch-fundierter Therapie oder Verhaltenstherapie) abgeschlossen hat, darf nicht automatisch Gruppentherapien durchführen. Dafür muss er oder sie eine Zusatzausbildung in Gruppentherapie machen.

Wer eine psychoanalytische oder tiefenpsychologisch-fundierte Therapieausbildung hat, darf nur eine Weiterbildung in tiefenpsychologisch-analytischer Gruppentherapie machen, wer eine verhaltenstherapeutische Therapieausbildung hat, darf nur eine Weiterbildung in verhaltenstherapeutischer Gruppentherapie machen.

Die Ausbildung in Gruppentherapie muss dabei laut der Psychotherapie-Richtlinie Folgendes umfassen:

  • 48 Stunden Theorie in Gruppentherapie
  • 120 Stunden Therapie mit Gruppen mit mindestens
  • 40 Stunden Supervision bei einem anerkannten Gruppentherapie-Supervisor
  • 80 Stunden Selbsterfahrung in der Gruppe

Nach Abschluss dieser Ausbildung an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut können Psychologische Psychotherapeuten auch Gruppentherapie-Stunden anbieten und mit den Krankenkassen abrechnen.