Approbation und Heilpraktikergesetz
Berechtigungen zur Ausübung heilkundlicher Psychotherapie
13.10.2011 Von Fritz Propach
Eine Approbation, auch Bestallung genannt, ist Voraussetzung für die Zulassung, heilkundlich zu arbeiten. Psychotherapeut:innen dürfen sich nur an einem bestimmten Ort niederlassen und Behandlungen über die Krankenkasse abrechnen, wenn eine Approbation vorliegt.
In Deutschland gibt es drei Möglichkeiten, die zur Ausübung von heilkundlicher Psychotherapie berechtigen:
- Zum einen die ursprünglich den Ärzt:innen vorbehaltene Approbation, die diese nach erfolgter Qualifikation (v.a. Medizinstudium, Promotion und Praktikumszeit) erhalten. Nach dem Psychotherapeutengesetz von 1999 können auch Psycholog:innen mit bestimmten Qualifikationen (Psychologiestudium, eine gesetzlich anerkannte Weiterbildung nach einem Richtlinienverfahren, Praktikumszeit) die Approbation erhalten.
- Seit 2020 gibt es einen direkteren Weg, sich zur Psychotherapeut:in und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut:in ausbilden zu lassen. Nach dem Bachelorstudiengang Psychologie können Anwärter:innen im Masterstudiengang Psychotherapie studieren. Absolvent:innen erhalten gleichzeitig mit dem Bestehen der staatlichen psychotherapeutischen Prüfung ihre Approbation, also die gesetzliche Erlaubnis psychotherapeutisch arbeiten zu dürfen. Absolvent:innen können damit schon nach dem Masterstudium die Berufsbezeichnung Psychotherapeut:in führen. Studierende und Psychotherapeut:innen in Ausbildung, die vor dem 01. September 2020 ein einschlägiges universitäres Psychologiestudium oder ihre Ausbildung im bisherigen System begonnen haben, haben bis 2032, in Härtefällen bis 2035, Zeit, eine Approbationsausbildung nach den bis 2020 gültigen Regelungen zu absolvieren.
- Psychotherapie darf außerdem auch ausüben, wer eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) vom Gesundheitsamt erhalten hat. Seit 1993 wird differenziert in Heilpraktiker mit Vollzulassung und Heilpraktiker mit Zulassung eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie ist unter anderem eine bei einem Gesundheitsamt bestandene Prüfung oder ein Psychologiediplom. Neben den schon erwähnten Heilpraktiker:innen, Pädagog:innen oder Sozialpädagog:innen, arbeiten auch viele psychotherapeutisch tätige Psycholog:innen auf dieser Basis. In der Regel rechnet diese Gruppe nicht über die Krankenkasse ab.
Da es sich bei den vorgenannten Begriffen zum Teil um formale Kriterien handelt, ist es vor einer Aufnahme einer Behandlung wichtig, sich zu vergewissern, dass auch die inhaltliche Qualifikation des Psychotherapeuten möglichst hoch ist. Hinweise auf inhaltliche Qualifikation geben Art, Umfang und Qualität der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildungen, berufliche Erfahrungen, Spezialisierungen etc..