Beschwerdemöglich­keiten für Patienten

Psychotherapie-Patienten benötigen besonders Schutz vor Therapeuten-Fehlverhalten

20.12.2018 Von Dr. Christine Amrhein

Eine Psychotherapie kann nur dann erfolgreich sein, wenn eine gute Vertrauensbeziehung zwischen Patient und Psychotherapeut besteht. Gleichzeitig gelten Patienten in einer Psychotherapie als besonders schutzbedürftig. Zum einen, weil sie unter psychischen Belastungen leiden und sich meist in einer schwierigen Lebenssituation befinden. Zum anderen, weil es zu einer Psychotherapie gehört, offen über Probleme und oft auch sehr persönliche Themen sprechen zu können, wobei intensive Gefühle auftreten können.

Aus diesen Gründen haben Psychotherapeuten ihren Klienten gegenüber bestimmte ethische und rechtliche Verpflichtungen. Diese sind unter anderem in der Berufsordnung für Psychotherapeuten festgehalten. Sie soll eine hohe Qualität der psychotherapeutischen Versorgung gewährleisten, das Vertrauen zwischen Psychotherapeuten und Patienten fördern und den Schutz der Patienten sicherstellen.

Verstößt ein Therapeut gegen die Berufsordnung oder zeigt ein gravierendes Fehlverhalten, kann dies ein Grund für eine offizielle Beschwerde sein. Doch in welchen Fällen ist eine Beschwerde sinnvoll? Wann sollte man zunächst eine Klärung mit dem Therapeuten anstreben? Was kann man mit einer Beschwerde erreichen, was nicht? Mit diesen Fragen beschäftigt sich der folgende Artikel.

Wie können Sie mit Unsicherheiten und Zweifeln in der Therapie umgehen?

Es ist nicht ungewöhnlich, wenn in einer Psychotherapie gelegentlich Zweifel an der Behandlung oder dem Therapeuten bzw. der Therapeutin auftreten oder wenn Sie mit der Therapie – vielleicht auch nur vorübergehend – unzufrieden sind.

Typische Zweifel und Bedenken in der Therapie und wie man am besten damit umgehen kann, sind im Artikel „Stolpersteine in der Therapie“ beschrieben.

Allgemein gilt: Haben Sie Fragen oder Zweifel an der Therapie, sind Sie mit etwas unzufrieden oder fühlen Sie sich von Ihrem Therapeuten bzw. Ihrer Therapeutin nicht richtig verstanden, sollten Sie sich nicht scheuen, offen mit dem Therapeuten darüber zu sprechen und mit ihm eine Klärung anzustreben. Dabei sollten Sie sich ruhig auf Ihre Wahrnehmung und Ihr Gefühl, dass irgendetwas “nicht passt” oder “nicht in Ordnung ist”, verlassen und Ihre Bedenken nicht einfach wegschieben.

Ein guter, professioneller Therapeut wird Ihre Zweifel und Bedenken ernst nehmen und versuchen, gemeinsam mit Ihnen eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Reagiert ein Therapeut dagegen mit Ausflüchten oder Rechtfertigungen, ist dies eher ein Zeichen für mangelnde Professionalität. Ein guter Therapeut wird dagegen auch begründen, warum er in der Therapie ein bestimmtes Vorgehen wählt. Er wird aber auch auf Ihre Bedenken eingehen und sein Vorgehen so anpassen, dass dies für Sie akzeptabel ist. So kann er zum Beispiel in kleineren Schritten vorgehen oder Themen, über die Sie ungern sprechen möchten, zunächst zurückstellen.

Manche Abläufe in einer Psychotherapie sind für Patienten neu und ungewohnt, so dass es hier manchmal zu Missverständnissen kommt. Auch in diesem Fall ist es sinnvoll, Ihre Zweifel und Bedenken offen anzusprechen – oft kann der Therapeut dann sein Vorgehen genauer erklären und so Zweifel schnell aus dem Weg räumen.

Wichtig ist, dass Sie in einer Psychotherapie mit allen Vorgehensweisen einverstanden sein müssen. Sind Sie also mit einem bestimmten Vorgehen nicht einverstanden oder haben Zweifel, sollten Sie auch dies ansprechen und den Therapeuten bitten, genauer zu erklären, wozu dies nützlich sein soll. Weiterhin können Sie selbst entscheiden, ob Sie mit einer bestimmten Methode in der Therapie einverstanden sind oder inwieweit Sie Fragen zu persönlichen Themen beantworten möchten. Sind Sie mit etwas nicht einverstanden, sollten Sie sich nicht scheuen, “nein” zu sagen.

Ein spezielles Thema in der Psychotherapie ist körperliche Nähe. So kann es vorkommen, dass der Therapeut oder die Therapeutin Sie berührt, etwa, um Mitgefühl auszudrücken oder Unterstützung zu zeigen. Wie viel körperliche Nähe akzeptabel ist, ist jedoch bei jedem Menschen sehr unterschiedlich. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Therapeut oder Ihre Therapeutin zu viel Nähe herstellt oder wenn er / sie Sie berührt und Ihnen dies unangenehm ist, sollten Sie das offen ansprechen und deutlich machen, wo Ihre persönlichen Grenzen liegen.

Manche Patienten entscheiden sich auch dafür, sich mit ihren Zweifeln einem anderen fachlichen Ansprechpartner, zu dem sie eine vertrauensvolle Beziehung haben, anzuvertrauen. Dies kann etwa der Hausarzt, der Psychiater oder ein anderer, persönlich bekannter Psychotherapeut sein. Allerdings kennen viele Patienten keinen solchen fachlichen Ansprechpartner, zu dem sie zugleich genügend Vertrauen haben.

Eine weitere Möglichkeit ist, sich gut über seine Rechte als Patient zu informieren (siehe „Liste der Anlaufstellen, Informationsmaterial zu Patientenrechten“). So sind die beruflichen Pflichten von Psychotherapeuten in der Muster-Berufsordnung für Psychotherapeuten, die beruflichen Pflichten von Ärzten, also auch ärztlichen Psychotherapeuten, in der Muster-Berufsordnung für Ärzte festgelegt.

Welche Rechte haben Sie als Patient?

Patienten in einer Psychotherapie haben bestimmte Rechte. Zunächst gibt es allgemeine Patientenrechte, die im Patientenrechtegesetz festgelegt sind. So haben alle Patienten das Recht, den behandelnden Arzt, Psychotherapeuten oder das Krankenhaus frei zu wählen und Art und Umfang der Behandlung selbst zu bestimmen – sie können also auch Behandlungen, die aus fachlicher Sicht geboten sind, ablehnen.

Weiterhin muss der Behandler die Patienten in verständlicher Weise über die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung sowie über Art und Umfang der Behandlung und die damit verbundenen Risiken aufklären. Für die Behandlung muss er die Einwilligung des Patienten einholen. Darüber hinaus müssen Informationen, die den Patienten betreffen, vertraulich behandelt werden.

Für psychologische und ärztliche Psychotherapeuten gelten weitere Regeln, die in der Berufsordnung für Psychotherapeuten bzw. für Ärzte festgelegt sind. So sind approbierte Psychotherapeuten Pflichtmitglieder in einer Psychotherapeutenkammer, psychotherapeutisch tätige Ärzte Pflichtmitglieder in einer Ärztekammer – und zwar jeweils in der Kammer des Bundeslandes, in dem sie ihren Beruf ausüben.

Wann ist das Verhalten von Therapeuten für eine Beschwerde?

Jede Kammer hat eine Berufsordnung, die die Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder regelt. Die Berufsordnung soll dem Zweck dienen, die Qualität der psychotherapeutischen bzw. ärztlichen Tätigkeit sicherzustellen, das Vertrauen zwischen Psychotherapeuten und Patienten zu fördern und den Schutz des Patienten zu sichern. Die Berufsordnungen der Psychotherapeuten- und Ärztekammern können in der Regel im Internet eingesehen werden.

Verstößt ein Therapeut gegen die Berufsordnung, kann dies ein Grund für eine offizielle Beschwerde sein. Ob im Einzelfall ein solcher Verstoß vorliegt, können Patienten bei einer der unten aufgelisteten Beratungsstellen klären lassen oder durch die Psychotherapeutenkammer prüfen lassen.