Alles Wissenswerte zu Psychotherapie (Seite 11/14)

Paartherapie und Familientherapie

Hilfe bei Konflikten und Problemen in Partnerschaft oder Familie

Häufig liegt die Hauptursache für eine psychische Belastung weniger in den Problemen eines einzelnen Menschen, sondern in zwischenmenschlichen Konflikten und Schwierigkeiten, zum Beispiel in einer Partnerschaft oder innerhalb der Familie. In solchen Fällen kann eine Paar- oder Familientherapie hilfreich sein, die akuten oder chronischen Konflikte zu bearbeiten und positive Veränderungen in den Beziehungen zu erreichen.

Welche Ausbildung hat ein Familientherapeut, Paartherapeut?

Allerdings zählt die Therapie von Paaren oder Familien in Deutschland nicht zur Psychotherapie im engeren Sinne. Denn laut Psychotherapeutengesetz handelt es sich bei „psychologischen Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben“ nicht um Psychotherapie.

Die Berufsbegriffe rund um Paartherapie und Familientherapie, beispielsweise "Paartherapeut“, "Paarberatung", "Familientherapeut“ oder "Familienberatung" sind gesetzlich nicht geschützt. Es gibt keine Vorschriften, welche Art von Ausbildung ein Paar- oder Familientherapeut durchlaufen haben muss. Verschiedene Ausbildungsstätten bieten Aus- oder Weiterbildungen zum Paar- oder Familientherapeuten an, die zum Teil mit einem Zertifikat abschließen. Dabei können neben den Inhalten auch die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Ausbildung unterschiedlich sein (z. B. Psychologiestudium, andere Studienabschlüsse, kein Studium notwendig).

Woran lässt sich erkenenn, welche Ausbildung die Paar- oder Familientherapeuten haben?

Folgende Kriterien können eine gewisse Orientierung darüber geben, welche Ausbildung ein Paar- oder Familientherapeut durchlaufen hat:

Bietet jemand „psychoanalytische Paar- oder Familientherapie“ an, hat er in aller Regel auch eine Ausbildung in Psychoanalyse gemacht. Außerdem gibt es viele ärztliche oder psychologische Psychotherapeuten, die an Zusatzausbildungen in Paar- oder Familientherapie teilgenommen haben und diese in ihrem Therapiespektrum anbieten. In all diesen Fällen besitzt der Therapeut also eine Grundausbildung in einem anerkannten Psychotherapieverfahren.

Die Systemische Therapie, die sich insbesondere mit Paaren und Familien beschäftigt, die aber auch für (einzelne) Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche angeboten wird, gilt ebenfalls als wissenschaftlich anerkannt und ist seit 1. Juli 2020 Richtlinienverfahren und kann mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Viele Institute bieten Ausbildungen an, die sich an den Qualitätsstandards der beiden größten systemischen Berufsverbände – der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) und der Systemischen Gesellschaft (SG) – orientieren. Ein Zertifikat von einem dieser beiden Verbände belegt also, dass in der Ausbildung bestimmte inhaltliche und formale Anforderungen erfüllt wurden.

Wer übernimmt die Kosten einer Paartherapie oder Familientherapie?

Da Paar- und Familientherapie nicht zur Psychotherapie zählen, werden die Kosten auch nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen. Eine Ausnahme ist möglich, wenn einer der Partner unter einer psychischen Störung mit Krankheitswert (z. B. einer Angststörung oder einer Depression) leidet und diese Erkrankung die Partnerschaft stark belastet – in diesem Fall kann es sinnvoll sein, dass beide Partner gemeinsam an der Therapie teilnehmen.

Immer dann, wenn das Wohl oder die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist, können die Kosten für eine Familientherapie durch die Jugendämter oder den Sozialhilfeträger übernommen werden. Weiterhin bieten viele soziale und kirchliche Träger Paar- und Familienberatung und zum Teil auch Paartherapie kostenlos oder relativ günstig an – um das individuell passende Angebot zu finden, sollte man Art des Angebots, Kosten und Leistungen (z. B. Stundenzahl) miteinander vergleichen.