Tipps erfolgreiche Therapeutensuche (Seite 4/7)

Psychotherapie über die gesetzliche Kranken­kasse

Wo kann ich als Kassenpatient eine ambulante Psychotherapie machen?

Hilfesuchende, die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse sind und die Psychotherapie über ihre Versichertenkarte abrechnen möchten, müssen die Psychotherapie bei einer bzw. einem approbierten psychologischen Psychotherapeut*in mit Kassensitz durchführen. Außerdem sind bestimmte Regeln zu beachten bzw. Abläufe einzuhalten.

Wozu ist die psychotherapeutische Sprechstunde?

Die psychotherapeutische Sprechstunde ist für gesetzlich Krankenversicherte der verbindliche Erstzugang zu einer Psychotherapie. Die Teilnahme an mindestens zwei Mal 25 Minuten psychotherapeutischer Sprechstunde ist Bedingung, um im Anschluss eine andere kassenfinanzierte psychotherapeutische Behandlung, zum Beispiel eine Kurz- oder Langzeittherapie oder auch eine Akutbehandlung, beginnen zu können.

Was geschieht in der psychotherapeutischen Sprechstunde?

In der psychotherapeutischen Sprechstunde wird die Therapeutin, der Therapeut Sie fragen, unter welchen psychischen Beschwerden Sie leiden und wie lange sie schon bestehen. Sie erhalten neben der ersten Beratung auch eine Diagnose und damit die Einschätzung, ob eine Psychotherapie für die Behandlung Ihrer Probleme notwendig ist oder ob gegebenenfalls eine andere Art der Behandlung sinnvoller wäre.

Wie komme ich in die psychotherapeutische Sprechstunde?

Alle approbierten psychologischen Psychotherapeut*innen mit Kassensitz müssen eine psychotherapeutische Sprechstunde anbieten.

Für die Sprechstunde benötigen Sie keine Überweisung und es muss dafür kein Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Sie benötigen lediglich Ihre Versichertenkarte.

Tipp: Die Psychotherapeut*innen, die eine psychotherapeutische Sprechstunde anbieten, finden Sie, wenn Sie in der Therapeutensuche unter "Abrechnung" den Filter "GKV: Kassenzulassung" auswählen.

Was passiert nach der psychotherapeutischen Sprechstunde?

Wenn bei Ihnen eine psychische Störung mit Krankheitswert diagnostiziert wird und daher eine Psychotherapie angezeigt ist, wird die Therapeutin oder der Therapeut Sie darüber informieren, welches Therapieverfahren am besten wäre und wie lange die Psychotherapie voraussichtlich dauern wird. Sie oder er kann Ihnen eine Akutbehandlung oder eine Kurz- oder Langzeittherapie empfehlen.

Die sich an die Sprechstunde anschließende Psychotherapie wird in aller Regel bei einem oder einer anderen Psychotherapeut*in stattfinden. Dabei wird die Psychotherapeutin, der Psychotherapeut auf eines der vier Richtlinienverfahren spezialisiert sein: Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie oder Systemische Therapie.

Bei besonders hohem Leidensdruck kann bereits im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde eine kurze psychotherapeutische Intervention durchgeführt werden. Diese soll Sie dabei unterstützen, den Leidendruck etwas zu mildern.

Das Formblatt PTV 11 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur individuellen Patienteninformation soll Ihnen helfen, folgende Fragen zu beantworten:

  • Was habe ich?
  • Was ist zu tun?
  • Wie geht es weiter?

Weitere Informationen zur psychotherapeutischen Sprechstunde.

Wie lange muss ich auf einen Psychotherapie-Platz warten?

Die Wartezeit auf einen regulären Therapieplatz in einer psychotherapeutischen Praxis hängt von der Zahl der kassenzugelassenen Psychotherapeut*innen vor Ort sowie deren aktueller Auslastung ab. Bis zum Therapiebeginn vergehen bei gesetzlich Versicherten erfahrungsgemäß einige Wochen bis mehrere Monate.

Selbstzahler oder privat Versicherte, die sich an eine Privatpraxis wenden können, erhalten häufig schneller einen Termin für ein Erstgespräch.

Dringend notwendige (Kurz- oder Langzeit-)Therapie

Hat Ihnen die Therapeutin, der Therapeut in der psychotherapeutischen Sprechstunde bescheinigt, dass Sie eine reguläre Psychotherapie, also Kurz- oder Langzeittherapie, dringend benötigen, können Ihnen die Terminservicestellen ebenfalls dabei helfen, zeitnah eine Therapeutin, einen Therapeuten zu finden. Diese müssen Ihnen innerhalb von vier Wochen entweder einen Termin für die Probesitzungen bei einer Psychotherapeutin, einem Psychotherapeuten oder einen Termin in der Ambulanz eines Krankenhauses vermitteln.

Wie beginnt eine Psychotherapie?

Im Anschluss an mindestens zwei und maximal sechs psychotherapeutische Sprechstunden zu je 25 Minuten können Sie mit einer Akutbehandlung oder den probatorischen Sitzungen für eine Kurz- oder Langzeittherapie beginnen.

In seltenen Fällen kann die Psychotherapeutin, der Psychotherapeut, bei dem Sie in der psychotherapeutischen Sprechstunde waren, auch die weitere Behandlung übernehmen.

Manchmal hat sie oder er jedoch keine freien Therapieplätze, dann müssen Sie leider eine andere Psychotherapeutin, einen anderen Psychotherapeut suchen, die oder der die Therapie durchführen kann. Dazu können Sie zunächst nach niedergelassenen Therapeut*innen in Ihrer Nähe suchen.

Bei Kontaktaufnahme sollten Sie mitteilen, dass Sie bereits in einer Sprechstunde waren und eine Empfehlung für eine Psychotherapie bekommen haben.

Was ist eine Akutbehandlung?

Besonders schnell bekommen Sie Hilfe bei einer Akutbehandlung. Wenn die Psychotherapeutin, der Psychotherapeut, die oder der die Sprechstunde durchgeführt hat, die Akutbehandlung für notwendig hält und sie nicht selbst übernehmen kann, können Sie eine andere Therapeutin, einen anderen Therapeuten suchen oder sich an die Terminservicestellen wenden. Diese müssen Ihnen innerhalb von zwei Wochen einen Termin für die Akutbehandlung vermitteln. Ist das nicht möglich, muss man Ihnen einen Termin in der psychotherapeutischen Ambulanz eines Krankenhauses vermitteln. Weitere Informationen darüber finden Sie unter „Wie viele Therapiestunden bezahlt die Krankenkasse?“ im Abschnitt „Akutbehandlung“.

Was sind Probesitzungen (probatorische Sitzungen)?

Eine Psychotherapie, die Ihnen von der Krankenkasse bezahlt wird, beginnt mit den probatorischen Sitzungen, das heißt den Probesitzungen. Es können zwei bis vier, bei Kindern und Jugendlichen bis zu sechs Probesitzungen à 50 Minuten durchgeführt werden. Sie werden in jedem Fall von der Krankenkasse übernommen. Sie heißen Probesitzungen, weil sich Klient*in und Therapeut*in kennenlernen und herausfinden können, ob die Chemie stimmt und es erfolgversprechend wäre, eine Psychotherapie in dieser Konstellation durchzuführen.
Gleichzeitig macht sich die Therapeutin, der Therapeut ein genaueres Bild über Ihre Probleme und prüft, ob sie oder er Ihnen eine passende Behandlung anbieten kann. Als Klient*in können Sie Fragen stellen und sich genauer über die geplante Therapie informieren. Außerdem erstellt die Therapeutin oder der Therapeut gemeinsam mit Ihnen einen Behandlungsplan und sie oder er erklärt Ihnen, wie die Therapie konkret ablaufen wird. Dabei können Sie gemeinsam entscheiden, ob eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie besser geeignet wäre. Weitere Informationen zu den probatorischen Sitzungen.

Wie geht es nach den probatorischen Sitzungen weiter?

Im Anschluss an die probatorischen Sitzungen stellt die Therapeutin, der Therapeut einen Antrag für die Therapie an die Krankenkasse. Sie selbst müssen sich darum nicht kümmern. Allerdings ist es erforderlich, dass Sie einmalig bei einer Ärztin, einem Arzt einen ärztlichen Bericht einholen, das nennt man Konsiliarbericht. Die ärztliche Untersuchung ist notwendig, damit Sie wissen, dass Ihren psychischen Problemen keine körperliche Ursache zugrunde liegt und außerdem keine körperlichen Gründe gegen eine Psychotherapie sprechen. Den Konsiliarbericht geben Sie bitte Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten. Sie oder er leitet ihn zusammen mit dem Therapieantrag an Ihre Krankenkasse weiter.

Was unterscheidet Kurzzeit­therapie und Langzeittherapie?

Um eine Kurzzeittherapie durchführen zu können, stellt Ihre Therapeutin, Ihr Therapeut lediglich einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Die Kurzzeittherapie ist in zwei Abschnitte unterteilt. Jeder Abschnitt umfasst jeweils 12 Behandlungsstunden. Reichen die ersten 12 Stunden nicht aus, können weitere 12 Stunden beantragt werden. Stellt sich während einer Kurzzeittherapie heraus, dass eine längere Behandlung erforderlich ist, kann eine Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.

Bei einem Antrag auf Langzeittherapie muss die Therapeutin, der Therapeut zusätzlich einen Bericht abgeben, in dem sie oder er begründet, warum eine Psychotherapie notwendig ist. Dieser Bericht wird von einem Gutachter geprüft, bevor die Krankenkasse die Therapie genehmigt. Die mögliche Anzahl von Behandlungsstunden hängt davon ab, welches psychotherapeutische Verfahren eingesetzt wird. Auch eine Langzeittherapie kann verlängert werden. Dafür ist erneut ein Antrag notwendig.

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Wie lange eine Psychotherapie dauert, hängt von der Art der Erkrankung, ihrer Schwere und vom Therapieverfahren ab. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen je nach Art der beantragten Therapie unterschiedliche Stundenkontingente. Bei privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen können die Stundenzahlen abweichen. Am besten erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer eigenen Versicherung.

Stationäre Behandlung

Ist die psychische Erkrankung schwer ausgeprägt oder kommt der Psychotherapeut in der Sprechstunde zu der Einschätzung, dass eine ambulante Therapie nicht ausreicht, kann eine Behandlung in einem Krankenhaus notwendig werden.

Dafür kommen Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie, Kliniken für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und Allgemeinkrankenhäuser mit entsprechenden Fachabteilungen in Frage. Ein Vorteil ist, dass Sie dort schnell Hilfe erhalten und engmaschig und intensiv behandelt werden.

In vielen Fällen wird die Klinikärztin, der Klinikarzt empfehlen, die Therapie ambulant fortzusetzen. Dann ist es nicht notwendig, vorher zu einer psychotherapeutischen Sprechstunde zu gehen. Die Behandler in der Klinik unterstützen Sie dabei, eine geeignete Therapeutin oder einen geeigneten Therapeuten zu finden.

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