Heilerlaubis: Erteilung in den Bundesländern

Anforderungen an Psychologen mit Diplom- oder Masterabschluß unterscheiden sich je nach Bundesland

Das Heilpraktikergesetz gibt bundesweit die Richtlinien für die Überprüfung vor, die Zuständigkeit für die Durchführung der Heilpraktikerüberprüfung liegt aber bei den zuständigen Stellen der Länder. Nicht nur die Voraussetzungen sind zum Teil sehr unterschiedlich, auch die Gebühren sind es.

Übersichtstabelle: Voraussetzungen zur Erteilung der Heilerlaubnis an Psychologen mit Diplom- oder Masterabschluß nach Bundesländern

Bundesland Überprüfung Therapie­ausbildung
Baden- Württemberg² eventuell ja
Bayern¹ nein nein
Berlin¹ nein nein
Brandenburg¹ nein nein
Bremen¹ nein nein
Hamburg ja nein
Hessen¹ nein nein
Mecklenburg- Vorpommern¹ nein nein
Niedersachsen² eventuell ja
Nordrhein-Westfalen² eventuell ja
Rheinland-Pfalz² eventuell ja
Saarland¹ nein nein
Sachsen² eventuell ja
Sachsen-Anhalt² eventuell nein
Schleswig-Holstein¹ nein nein
Thüringen¹ nein nein
  1. In diesen Bundesländern erhalten Psychologen mit einem Diplom oder Master-Abschluss die Heilerlaubnis ohne weitere Kenntnisüberprüfung, wenn das Studienfach "Klinische Psychologie" im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft und bestanden worden ist.
  2. In diesen Bundesländern erhalten die Psychologen mit einem Diplom- oder Masterabschluss die Heilerlaubnis nur dann ohne weitere Kenntnisüberprüfung, wenn das Studienfach "Klinische Psychologie" im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft und bestanden worden ist sowie darüber hinaus eine Ausbildung in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren nachgewiesen werden kann. Fehlt der Nachweis einer solchen Ausbildung kann der Antragsteller an der Kenntnisüberprüfung für Heilpraktiker durch das Gesundheitsamt teilnehmen.

Die Regelungen in den Ländern im Detail

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Baden-Württemberg

Bei antragstellenden Personen, die anhand eines Prüfungszeugnisses einer inländischen Universität oder einer gleichgestellten Hochschule nachweisen, dass sie eine Abschlussprüfung (Diplom oder Master) im Studiengang Psychologie erfolgreich abgelegt haben (wobei der Master in Psychologie auf einen Bachelor in Psychologie aufbauen muss), kann von einer Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn das Fach “Klinische Psychologie” Teil des Studiengangs war und die antragstellende Person ferner eine Ausbildung in einem anerkannten Verfahren der Psychotherapie nachweisen kann.

Wer das nicht nachweisen kann, kann sich überprüfen lassen.

Bayern

Wird anhand eines Prüfungszeugnisses einer inländischen Universität oder ihr gleichgestellten Hochschule nachgewiesen, dass eine Diplom- oder Masterprüfung im Studiengang Psychologie erfolgreich abgeschlossen wurde und war das Fach Klinische Psychologie Gegenstand dieser Prüfung, gelten die erforderlichen Kenntnisse als nachgewiesen.

Besondere Formen der Kenntnisüberprüfung

Berlin

Absolventen des Universitätsstudiengangs Psychologie mit dem Fach Klinische Psychologie als Prüfungsfach wird auf Antrag eine Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie ohne weitere Überprüfung erteilt.

Heilpraktikerüberprüfung

Brandenburg

Bei antragstellenden Personen, die den von einer inländischen oder als gleichgestellt anerkannten ausländischen Hochschule verliehenen akademischen Grad eines Diplom-Psychologen oder Masters in Psychologie führen dürfen und glaubhaft versichern, sich ausschließlich im Bereich der Psychotherapie heilkundlich betätigen zu wollen, ist grundsätzlich von einer Überprüfung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des § 2 Absatz 1 Buchstabe in der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz abzusehen, wenn das Fach „Klinische Psychologie“ Teil ihrer Diplom- oder Masterprüfung war. Es erfolgt lediglich eine Überprüfung nach Aktenlage durch die zuständige untere Verwaltungsbehörde.

Bremen

In Bremen können Personen, die einen im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandenen Bachelor- und Masterabschluss vorweisen, der das Fach „Klinische Psychologie“ einschließt oder ein an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandenen Diplomabschluss im Studiengang Psychologie vorweisen, der das Fach „Klinische Psychologie“ einschließt, einen „Antrag nach Aktenlage“ stellen. In diesen Fällen erfolgt lediglich eine Überprüfung durch das Gesundheitsamt nach Aktenlage.

Ebenfalls kann von der Überprüfung im Einzelfall abgesehen werden, wenn Antragstellende in langjähriger beruflicher Tätigkeit fremdtherapeutisch gearbeitet haben, vorzugsweise unter ärztlicher Begleitung, oder wenn aufgrund eines außerordentlich umfangreichen und erfolgreich absolvierten Aus- und Fortbildungs- oder Weiterbildungsweges an den Kenntnissen in Psychopathologie sowie Diagnostik und Differenzialdiagnostik seelischer und psychosomatischer Störungen sowie hinsichtlich der Befähigung, psychotherapeutische Behandlungen und adäquate Kriseninterventionen in Bezug auf einschlägige Krankheitsbilder vornehmen zu können, keine vernünftigen Zweifel bestehen. Diese Qualifikationen sind entsprechend zu belegen.

Hamburg

In Hamburg gibt es keine Sonderregelung für Psychologen mit Diplom- oder Masterabschluss. Sie müssen das von der Stadt Hamburg durchgeführte Antrags- und Überprüfungsverfahren absolvieren.

Hinweise über die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie

Hessen

In Hessen erhält ein Psychologe mit Diplom- oder Masterabschluss die Heilerlaubnis, wenn er nachweisen kann, dass das Fach Klinische Psychologie Teil seiner Abschlussprüfung war.

Mecklenburg-Vorpommern

Weist der Antragsteller nach, dass er an einer inländischen Hochschule oder an einer als gleichgestellt anerkannten ausländischen Hochschule den Diplomgrad im Studiengang Psychologie oder den Masterabschluss erworben hat und war auch das Fach "Klinische Psychologie" Gegenstand der Abschlussprüfung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes, gelten die erforderlichen Kenntnisse als nachgewiesen.

Heilpraktiker/Heilpraktikerin - Erlaubnis

Niedersachsen

Die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten ist grundsätzlich nach Aktenlage durchzuführen bei Antragstellenden, die den von einer inländischen Universität oder als gleichgestellt anerkannten inländischen Hochschule verliehenen akademischen Grad einer Diplom-Psychologin oder eines Diplom-Psychologen führen dürfen oder über einen Bachelorabschluss und einen Masterabschluss im Studiengang Psychologie verfügen, glaubhaft schriftlich versichern, ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie heilkundlich tätig sein zu wollen und eine Zusatzausbildung in Psychotherapie abgeschlossen haben, entfällt die Überprüfung.

Nordrhein-Westfalen

Von der Kenntnisüberprüfung kann im Einzelfall abgesehen werden, wenn die antragstellende Person in langjähriger beruflicher Tätigkeit psychotherapeutisch gearbeitet hat, vorzugsweise unter ärztlicher Anleitung oder der Anleitung eines(r) Psychologischen Psychotherapeuten(in) und wenn auf Grund eines besonders umfangreichen und erfolgreich absolvierten Aus-, Fort-oder Weiterbildungsweges keine Zweifel bestehen, dass die antragstellende Person über die erforderlichen Kenntnisse verfügt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Antragsteller ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie mit dem Schwerpunkt „Klinische Psychologie“ sowie eine langjährige psychotherapeutische Tätigkeit im Angestelltenverhältnis und gegebenenfalls eine psychotherapeutische Weiterbildung nachweist. Dem Antrag nach Aktenlage sollte daher auch der Nachweis über eine psychotherapeutische Weiterbildung sowie über praktische Erfahrungen in diesem Bereich beigefügt werden.

Von einer Entscheidung nach Aktenlage spricht man, wenn in Verwaltungs-, Gerichts- und sonstigen Verfahren, die mit einer rechtsverbindlichen Entscheidung abgeschlossen werden sollen, die Anwesenheit der Beteiligten zur Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts nicht notwendig ist.

Rheinland-Pfalz

Alternativ zur schriftlichen beziehungsweise mündlichen Überprüfung haben Psychologen mit einem Diplom- oder Masterabschluss die Möglichkeit nach Aktenlage überprüft zu werden, wenn Klinische Psychologie Schwerpunkt des Studiums war. Außerdem muss der Nachweis erbracht werden, dass eine Ausbildung in einem anerkannten Psychotherapieverfahren absolviert wurde.

Von einer Entscheidung nach Aktenlage spricht man, wenn in Verwaltungs-, Gerichts- und sonstigen Verfahren, die mit einer rechtsverbindlichen Entscheidung abgeschlossen werden sollen, die Anwesenheit der Beteiligten zur Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts nicht notwendig ist.

Saarland

Bei antragstellenden Personen, die den von einer anerkannten Hochschule verliehenen akademischen Grad eines Diplom-Psychologen führen dürfen und glaubhaft versichern, sich ausschließlich im Bereich der Psychotherapie heilkundlich zu betätigen, kann von einer mündlichen und schriftlichen Überprüfung abgesehen werden, wenn das Fach Klinische Psychologie Teil der Diplomprüfung war. Es erfolgt lediglich eine Überprüfung nach Aktenlage durch das Gesundheitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken.

Heilpraktikerwesen - Erlaubnisverfahren

Sachsen

Psychologen mit einem Diplom- oder Masterabschluss benötigen den Nachweis über die bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach „Klinische Psychologie“ einschließt und einen Nachweis über eine zusätzliche Ausbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren und/oder diesbezügliche Arbeitszeugnisse.

Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis in Sachsen

Heilpraktikerin / Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie, Zulassung beantragen (Kleine Heilpraktikererlaubnis Psychotherapie)

Sachsen-Anhalt

Für antragstellende Personen, die eine auf das Gebiet der heilkundlichen Psychotherapie beschränkte Erlaubnis begehren, gilt Folgendes: Bei Personen mit bestandener Abschlussprüfung im Hochschul-Studiengang Psychologie, die das Fach „Klinische Psychologie“ einschließt, oder mit einer Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung nach § 5 Abs.2 Nr. 1 Buchst. b und c des Psychotherapeutengesetzes vom 16.6.1998 (BGBl. I S. 1311), zuletzt geändert durch Artikel 34a des Gesetzes vom 6.12.2011 (BGBl. I S. 2515, 2536), und mit einer Zusatz-, Fort- oder Weiterbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren und die glaubhaft schriftlich versichern, ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie heilkundlich tätig sein zu wollen, hat das Gesundheitsamt die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Antragstellenden nach § 2 Abs. 1 Buchst. i DVO-HPG grundsätzlich nach Aktenlage durchzuführen.

Richtlinien für das Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz

Schleswig-Holstein

Wer einen Abschluss an einer deutschen Hochschule als Diplom-Psychologe erhalten hat und dabei das Fach Klinische Psychologie belegt und bestanden hat, kann in der Regel die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie bekommen, ohne an einer Kenntnisüberprüfung für Heilpraktiker teilnehmen zu müssen.

Thüringen

Weist der Antragsteller nach, dass er an einer inländischen Hochschule oder an einer als gleichgestellt anerkannten ausländischen Hochschule den Diplomgrad im Studiengang Psychologie oder den Masterabschluss erworben hat und war auch das Fach „Klinische Psychologie“ Gegenstand der Abschlussprüfung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes, gelten die erforderlichen Kenntnisse als nachgewiesen.

Heilpraktiker/ Heilpraktikerin - Erlaubnis Thüringen

Gesundheitsämter-Suche beim Robert-Koch-Institut

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