Alles Wissenswerte zu Psychotherapie (Seite 3/13)

Ärzte und Psychotherapie

Auch Ärzte verschiedener Fachrichtungen können Psychotherapie anbieten. Da sie sich in ihrer Ausbildung vor allem mit der Funktionsweise und den Erkrankungen des menschlichen Körpers beschäftigt haben, gehen sie auch psychische Krankheiten möglicherweise mehr aus einer medizinisch-organischen Perspektive an.

Im Gegensatz zu Psychologischen Psychotherapeuten können sie auch mögliche körperliche Ursachen psychischer Erkrankungen erfassen und dürfen bei psychischen Erkrankungen auch Medikamente (Psychopharmaka) verschreiben.

Welche Ärzte dürfen Psychotherapie anbieten?

Insgesamt kann zwischen drei Gruppen von Ärzten unterschieden werden, die Psychotherapie anbieten:

  1. Fachärzte, deren Ausbildung den Bereich Psychotherapie umfasst hat
  2. Ärzte verschiedener Fachrichtungen, die eine Zusatzweiterbildung in Psychotherapie oder in Psychoanalyse durchlaufen haben
  3. weitere Ärzte, die Psychotherapie anbieten

Ärztlicher Psychotherapeut

Auf die ersten beiden Gruppen trifft der Begriff „Ärztliche Psychotherapeuten“ zu (dies gilt nicht für die dritte Gruppe). Inhalt und Umfang ihrer Weiterbildungen sind von den Landesärztekammern der einzelnen Bundesländer geregelt. Nur diese Ärzte können Psychotherapien mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, bei den meisten privaten Krankenkassen gelten inzwischen ähnliche Regelungen.

Auch Ärzte ohne psychotherapeutische Facharzt-Ausbildung bzw. geregelte Zusatz-Weiterbildung bieten häufig Psychotherapie an. In diesem Fall werden die Kosten von einigen privaten Krankenkassen möglicherweise erstattet – ansonsten muss der Patient die Kosten für die Behandlung selbst übernehmen. Bei Ärzten, die keine ärztlichen Psychotherapeuten sind, ist besonders darauf zu achten, welche Art der Vorbildung sie für die Durchführung von Psychotherapien besitzen

1. Welche Facharzt-Weiterbildungen im Bereich „Psychotherapie“ gibt es?

Folgende Ärzte erwerben ihre psychotherapeutische Qualifikation im Rahmen ihrer Facharzt-Weiterbildung:

  • Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (bis 2003: Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin)
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Diese Ärzte haben in Weiterbildungen, die in der Regel fünf Jahre dauern, umfassende theoretische und praktische Kenntnisse in Psychotherapie erworben. Am umfangreichsten ist dabei die Ausbildung für Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (siehe Tabelle). Sie müssen in ihrer Ausbildung ein therapeutisches Haupt- und ein Nebenverfahren erlernen, so dass sie mit verschiedenen Therapierichtungen (z. B. Verhaltenstherapie und tiefenpsychologische Therapie) vertraut sind. Dabei waren die Facharzt-Ausbildungen in früheren Jahren in der Regel weniger umfangreich als heute.

2. Welche Zusatz-Weiterbildungen in Psychotherapie oder Psychoanalyse gibt es?

Andere Arztgruppen haben nach ihrem Facharzt-Abschluss die Möglichkeit, eine Zusatz-Weiterbildung in „Psychotherapie“ bzw. „fachgebundener Psychotherapie“ mit dem Schwerpunkt „Verhaltenstherapie“ oder „psychodynamische / tiefenpsychologische Therapie“ oder eine Zusatz-Weiterbildung in „Psychoanalyse“ zu machen. Diese Zusatz-Weiterbildungen sind kürzer und weniger umfangreich als die Facharzt-Weiterbildungen im Bereich Psychotherapie.

Während Ärzte mit der Zusatz-Weiterbildung in „Psychotherapie“ nach älteren Weiterbildungsordnungen jede Form der psychischen Krankheit psychotherapeutisch behandeln durften, erlauben neuere Weiterbildungsordnungen nur noch die Durchführung von Psychotherapie bei Erkrankungen aus dem eigenen ärztlichen Fachgebiet. Die Weiterbildung soll Ärzte dazu befähigen, psychische oder psychosomatische Probleme, die in Zusammenhang mit einer körperlichen Erkrankung stehen, frühzeitig zu erkennen – und diese anschließend selbst zu behandeln oder den Patienten in eine ambulante oder stationäre Psychotherapie zu vermitteln. Ab 2007 wurde diese Weiterbildung in einigen Bundesländern in „fachgebundene Psychotherapie“ umbenannt.

In der Praxis müssen Ärzte mit einer Psychotherapie-Weiterbildung bei Kurzzeittherapien (Dauer in der Regel 24 Stunden) nach 30 durchgeführten Therapien bei der Krankenkasse keinen Antrag mehr für Therapien mit neuen Klienten stellen. In diesem Fall wird also nicht mehr im Detail überprüft, welche Erkrankung sie psychotherapeutisch behandeln.

3. Welche weiteren Ärzte bieten Psychotherapie an?

Wenn Ärzte ihre Leistungen nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, sondern ihr Honorar vom Patienten selbst erhalten (privatversicherte Patienten oder Selbstzahler), rechnen sie nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Auch Ärzte ganz ohne Aus- oder Weiterbildung in Psychotherapie können in diesem Fall Leistungen veranschlagen, die in den Bereich Psychiatrie und Psychotherapie fallen. Häufig nutzen sie dabei die Ziffer 849 der GOÄ – „psychotherapeutische Behandlung, Dauer mindestens 20 Minuten“.

Ärzte, die solche Angebote machen, haben zum Teil Weiterbildungen in Therapieverfahren gemacht, die nicht zur ärztlichen Weiterbildungsordnung gehören. Dies könnten zum Beispiel Hypnotherapie, Gesprächstherapie usw. sein.

Ob eine solche Leistung von den privaten Krankenversicherungen übernommen wird oder selbst bezahlt werden muss, ist nicht einheitlich geregelt. Einige Versicherungen übernehmen möglicherweise die Kosten, auch wenn die Therapie z. B. von einem Allgemeinarzt ohne psychotherapeutische Weiterbildung durchgeführt wird. Die meisten privaten Versicherungen erstatten die Kosten für Therapien allerdings nur, wenn diese von ärztlichen Psychotherapeuten durchgeführt werden.

Was machen Psychiater und Nervenärzte?

Eine weitere Gruppe von Ärzten, die mit psychisch kranken Patienten arbeiten, sind Psychiater (auch: Fachärzte für Psychiatrie) und Nervenärzte (auch: Fachärzte für Nervenheilkunde oder Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie). Diese haben in ihrer Facharzt-Ausbildung eingehende Kenntnisse über die Entstehung und den Verlauf psychischer Erkrankungen erworben. Sie sind darauf spezialisiert, diese Erkrankungen zu erkennen und von allem von der organischen Seite her – meist mit Medikamenten – zu behandeln.

In älteren Weiterbildungsordnungen umfasst die Ausbildung zum Psychiater oder Nervenarzt nicht den Bereich Psychotherapie. In diesem Fall berechtigt erst eine psychotherapeutische Zusatz-Weiterbildung den Arzt, die Bezeichnung „Psychotherapie“ oder „Psychoanalyse“ zu führen. Bei neueren Facharztausbildungen für Psychiatrie und Kinder- und Jugend-Psychiatrie ist die Psychotherapie dagegen bereits Teil der Ausbildung – und entsprechend auch Teil der Berufsbezeichnung (z. B. „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“).

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