So wird man Psychotherapeut
Inhalte und Länge der Psychotherapie-Ausbildungswege
13.10.2011 Von Fritz Propach
Eine tabellarische Übersicht der Ausbildungsinhalte der approbierten Psychotherapeuten:
- Psychologische Psychotherapeuten
- Ärztliche Psychotherapeuten
- Tabelle 1: Voraussetzung Medizin (Staatsexamen)
- Tabelle 2: Voraussetzung Facharztanerkennung
- Quellen:
Psychologische Psychotherapeuten
Psychologischer Psychotherapeut (nach dem PsychThG 1999) (1) | Psychologischer Psychotherapeut (Übergangsregelungen) (2) | ||
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Verfahren | Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse, Verhaltenstherapie, Systemische Therapie (3) | ||
Voraussetzung | Psychologie-Diplom, Master in Psychologie | - Psychologie-Diplom, - zusätzlich Mitwirkung an Versorgung von Krankenkassen-Versicherten oder Beihilfe-Berechtigten zwischen dem 1.1.1989 und dem 31.12.1998, - zusätzlich Nachweis eines der folgenden: | |
Theorie | 600 h | 140 h | 280 h |
Praktische Tätigkeit | 1800 h, davon | 4000 h psychotherapeut. Berufstätigkeit oder 60 abgeschlossene Behandlungsfälle | 2000 h psychotherapeut. Berufstätigkeit oder |
Praktische Ausbildung | - 600 Behandlungsstunden unter Supervision - 150 Supervisionstunden (mind. 50 als Einzelsupervision) | fünf Behandlungsfälle unter Supervision mit insg. 250 Behandlungsstunden | |
Selbsterfahrung | 120 h | ||
Dauer | - drei Jahre Vollzeit oder |
Ärztliche Psychotherapeuten
Tabelle 1: Voraussetzung Medizin (Staatsexamen)
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie | Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (4) | |
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Verfahren | TP, VT, ST (5) | PA/TP, VT |
Voraussetzung | Medizin (Staatsexamen) | Medizin (Staatsexamen) |
Weiterbildung im Psychotherapie-Teil | ||
Theorie | - 100 h | - 240 h |
Diagnostik | - 100 Untersuchungen | |
Praktische Ausbildung | 240 h Behandlung | 1500 h Behandlung |
Selbst- erfahrung | - 150 h Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung - 35 DSt Balintgruppenarbeit oder Fallarbeit | - PA/TP: 150 h Einzel- und 70 DSt Gruppen-Selbsterfahrung - VT: 70 DSt Einzel- oder Gruppen-Selbsterfahrung |
Dauer | Fünf Jahre | Fünf Jahre |
Tabelle 2: Voraussetzung Facharztanerkennung
Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie -fachgebunden- (6) | Zusatz-Weiterbildung Psychoanalyse | |
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Verfahren | TP, VT | PA |
Voraussetzung | Facharztanerkennung | Facharztanerkennung |
Theorie | - 120 h Theorie - 16 DSt AT, PMR oder Hypnose - 15 DSt Balintgruppenarbeit oder patientenbez. Selbsterfahrungsgruppe | 240 h |
Diagnostik | 10 Erstuntersuchungen | 20 Untersuchungen |
Praktische Ausbildung | - 120 h Behandlung, davon drei abgeschlossene Fälle - 15 DSt Fallseminar | - 600 h Behandlung, davon zwei Fälle mit mind. 250 h |
Selbst- erfahrung | 100 h Einzel- oder Gruppen-Selbsterfahrung | 250 h Lehranalyse |
Anmerkungen
- Die Regelungen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind die gleichen, zusätzlich erfüllen auch Absolventen eines Lehramts-, Pädagogik- oder Sozialpädagogikstudiums die Voraussetzungen.
- Erst mit dem Psychotherapeutengesetz vom 1.1.1999 wurde der Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten gesetzlich definiert. Mit den Übergangsregelungen sollten den Diplom-Psychologen, die bereits in der psychotherapeutischen Versorgung von kassenversicherten Patienten tätig waren, die Approbation ermöglicht werden (und die psychotherapeutische Versorgung insgesamt aufrecht erhalten werden).
Die geringen Ausbildungsanforderungen der Übergangsregelungen bedeuten nicht, dass diese Psychotherapeuten schlecht ausgebildet sind, allerdings ist hier eine Spannweite zwischen gut und weniger gut ausgebildeten Psychotherapeuten gegeben. - Seit 1. Juli 2020 ist die Systemische Therapie ein Richtlinienverfahren und kann über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Bislang war die Approbationsausbildung im Vertiefungsgebiet "Systemische Therapie" bundesweit an vier zugelassenen Ausbildungsinstituten möglich. Viele weitere staatlich anerkannte Aus- und Weiterbildungsinstitute haben bereits Programme gestartet. Damit auch Ärztliche Psychotherapeuten systemisch arbeiten können, werden auch Weiterbildungsordungen angepasst. Weitere Tipps und Unterstützung erhalten Sie bei den Fachverbänden Systemische Gesellschaft und Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie.
- Hieß bis 2003 "Facharzt für Psychotherapeutische Medizin".
- Die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie kann laut Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer in jedem wissenschaftlich anerkannten Verfahren absolviert werden, d.h. seit 2008 auch in systemischer Therapie. Bei Interesse an dieser Weiterbildung wenden Sie sich bitte an die zuständige LÄK.
- Die Angaben beruhen auf der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (Fassung 2010). Viele Landesärztekammern übernehmen diese weitestgehend, manche weichen davon ab. In Bayern beispielsweise entfällt der Zusatz "-fachgebunden-". Der Zusatz "-fachgebunden-" wurde 2003 in die (Muster-) Weiterbildungsordnung aufgenommen.
Abkürzungen
TP = Tiefenpsychologische fundierte Psychotherapie
PA = Psychoanalyse
VT = Verhaltenstherapie
ST = Systemische Therapie
AT = Autogenes Training
PMR = Progressive Muskelentspannung nach Jacobsen
DSt = Doppelstunden
LÄK = Landesärztekammer
Quellen:
- Psychotherapeutengesetz vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1311), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2686) geändert worden ist.
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten vom 18. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3749), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2686) geändert worden ist.
- (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 der Bundesärztekammer in der Fassung vom 25.06.2010
- Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 - in der Fassung des Beschlusses vom 11. Oktober 2009
- Telefonat mit Frau Kerstin Dittrich von der DGSF am 10.01.2019