Alles Wissenswerte zu Psychotherapie (Seite 4/13)

Psychologen und Heilpraktiker

Erlaubnis zur Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz (HeilprG)

Die oben beschriebenen Gruppen (Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Ärzte) haben die gleiche Zulassung zum Heilberuf: die Approbation. Daneben gibt es eine weitere Erlaubnis zur Heilkunde in Deutschland, die im „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)“ von 1939 festgelegt ist.

Wer diese Erlaubnis hat, darf ebenfalls heilkundlich Psychotherapie ausüben. Dabei lassen sich drei Gruppen unterscheiden:

  1. Diplom-Psychologen mit Heilkunde-Erlaubnis
  2. Heilpraktiker, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie („Kleiner Heilpraktiker“)
  3. (Voll-) Heilpraktiker (auch „Großer Heilpraktiker“)

Nicht nur für Laien ist es zunächst verwirrend, dass Therapeuten mit dieser Erlaubnis zur Psychotherapie den gesetzlich geschützten Begriff „Psychotherapeut“ nicht verwenden dürfen, sie dürfen jedoch in ihrer Berufsbezeichnung (z. B. auf dem Praxisschild) das Wort „Psychotherapie“ benutzen. Eine typische Bezeichnung wäre zum Beispiel: „Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz“.

Unterschiedliche Standards hinsichtlich Ausbildungen und Prüfungsanforderungen

Die Inhalte der Heilpraktikerausbildung und die Prüfungsinhalte sowohl für Voll-Heilpraktiker als auch Heilpraktiker für Psychotherapie sind im Gegensatz zu den Ausbildungen für psychologische und ärztliche Psychotherapeuten nicht gesetzlich festgelegt.

Die Kenntnisse in Psychiatrie, Psychologie, Psychopathologie und Psychotherapie werden bei (Voll-)Heilpraktiker-Prüfungen nachrangig geprüft. Die Prüfung für Heilpraktiker (Psychotherapie) erfolgt ausschließlich im Fachgebiet „Psychotherapie“.

Die meisten Anwärter machen eine oder mehrere Therapieausbildungen an privaten Instituten. Es gibt zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten, die sich auch in Qualität und Umfang unterscheiden. Häufig gewählte Verfahren sind zum Beispiel Gesprächstherapie, Gestalttherapie, Systemische Therapie, aber auch Psychodrama, NLP oder Logotherapie.

Zum Teil gibt es für diese Verfahren Dachverbände, die Ausbildungsstandards und Inhalte festlegen, die dann für von ihnen anerkannte Ausbildungsinstitute verbindlich sind.

Die Qualität der Ausbildung und die Anforderungen der Prüfung von Heilpraktikern können also unterschiedliche Standards aufweisen.

Um im Anschluss an die Prüfung den Beruf des Heilpraktikers auszuüben, sind weiterhin ein Hauptschulabschluss, ein Mindestalter von 25 Jahren, ein ärztliches Attest und ein polizeiliches Führungszeugnis notwendig.

Keine Kassen-Leistung

Diese Therapeuten können ihre Leistungen nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Von manchen privaten Krankenkassen werden die Kosten dagegen übernommen, ansonsten muss die Behandlung vom Patienten selbst gezahlt werden.

Was angeboten wird

Häufig haben sich Therapeuten dieser Gruppe auf Bereiche spezialisiert, die von der auf Krankheiten eingeschränkten, gesetzlich geregelten Psychotherapie nicht erfasst und nicht bezahlt werden: Hilfe bei Lebens- und Sinnkrisen, Unterstützung zur persönlichen Weiterentwicklung und Entfaltung, Hilfe bei Ehe- und Paarproblemen (Paartherapie), Hilfe bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz und Unterstützung beim beruflichen Weiterkommen (Coaching) etc.

Solange es sich ausschließlich um Beratung handelt, ist eine Heilkunde-Erlaubnis nicht notwendig. Da aber Beratung und Psychotherapie in der Praxis kaum trennbar sind, ist der Erwerb einer Heilkunde-Erlaubnis für in diesem Bereich Tätige ratsam.

Wege zur Heilkunde-Erlaubnis nach Heilpraktikergesetz

1. Wie erhält man als Diplom-Psychologe die „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde durch Diplom-Psychologen“?

Wer ein abgeschlossenes Studium in Psychologie mit dem Prüfungsfach „klinische Psychologie“ besitzt und mindestens 25 Jahre alt ist, kann die „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde durch Diplom-Psychologen“ häufig - je nach Bundesland des Wohnortes - ohne zusätzliche Prüfung vom Gesundheitsamt erhalten. In diesem Fall müssen lediglich ein ärztliches Attest und ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden, um die körperliche, geistige und charakterliche Eignung zu belegen. Diese Heilkunde-Erlaubnis gilt nur für Psychotherapie, nicht zur Behandlung von körperlichen Krankheiten.

Diplom-Psychologen haben in ihrem Studium bereits eingehende Vorkenntnisse über psychische Krankheitsbilder, deren Ursachen, Verlaufsformen und Behandlungsmöglichkeiten erworben und erfüllen damit wichtige Voraussetzungen für den Beruf des Psychotherapeuten. Der Anteil an Diplom-Psychologen unter den Therapeuten mit Erlaubnis nach HeilprG ist relativ hoch.

Hinweis: Die Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie an Absolventen eines Diplom- oder Masterstudiengangs in Psychologie mit dem Prüfungsfach "Klinische Psychologie" wird von den Bundesländern und somit nicht in allen Fällen einheitlich geregelt. Am besten Sie erkundigen sich vorab bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt nach den genauen Voraussetzungen.

Ausführliche Informationen zu den Zulassungsanforderungen in den einzelnen Bundesländern.

2. Wie wird man Heilpraktiker für Psychotherapie (auch: Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie)?

Gestaltung und Ausführung der Prüfungen zum Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegen Landesrecht. Die Heilpraktikererlaubnis Psychotherapie wird durch die Gesundheitsämter, nach bestandener schriftlicher und mündlicher Überprüfung, erteilt. Diese umfasst Fragen zu psychiatrischen Krankheitsbildern und psychotherapeutischen Behandlungsansätzen.

Hierbei müssen allgemein gültige Kenntnisse in einem Psychotherapieverfahren nachgewiesen werden. Dieses Wissen soll den angehenden Heilpraktikern für Psychotherapie befähigen, Patienten der Diagnose gemäß psychotherapeutisch zu behandeln. Eine Voraussetzung dieser Fähigkeit sind Grundkenntnisse in allen wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren. Einige der überprüfenden Gesundheitsämter setzen Nachweise zu solchen Aus- und Weiterbildungen voraus.

Um die Prüfung zu bestehen, ist es sinnvoll – aber nicht zwingend vorgeschrieben – eine Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie zu machen. Diese findet meist an privaten Ausbildungsinstituten statt und dauert in der Regel ein bis zwei Jahre.

Wichtig ist, dass für jeden Heilpraktiker die Prinzipien der Therapiefreiheit und der Sorgfaltspflicht gelten. Das bedeutet, dass ein Heilpraktiker zwar frei wählen kann, welche Verfahren er anwenden möchte – dies dürfen jedoch nur Verfahren sein, die er auch fundiert beherrscht. Zugleich muss jeder Heilpraktiker seine therapeutischen Grenzen kennen. So muss er zum Beispiel einen Patienten, den er selbst nicht ausreichend gut behandeln kann, an einen anderen Behandler (z. B. einen Arzt oder Psychologischen Psychotherapeuten) weiter verweisen.

3. Dürfen Heilpraktiker (ohne Beschränkung auf Psychotherapie) auch eine Psychotherapie anbieten?

Hier gelten die gleichen Regelungen, wie bei den Heilpraktikern für Psychotherapie. Da Ihre Heilerlaubnis nicht eingeschränkt ist, dürfen sie psychotherapeutisch tätig werden. Sie sind jedoch in der Regel besser für die Behandlung körperlicher Erkrankungen ausgebildet und bieten daher seltener Psychotherapie an.

Woran erkenne ich einen"guten" Therapeuten mit Heilkundeerlaubnis nach HeilprG?

Tipp: Qualifikation genau ansehen

Wenn Sie eine Behandlung bei einem Therapeuten mit Heilkundeerlaubnis nach HeilprG beginnen möchten, sollten Sie sich zunächst über seine Qualifikationen genau informieren. In dieser Gruppe gibt es sehr große Unterschiede im Umfang und in der Qualität der Ausbildung. Am einen Ende des Spektrums gibt es Personen, die gerade einmal die Prüfung am Gesundheitsamt bestanden haben, ohne eine Therapieausbildung gemacht zu haben und ohne Berufserfahrung, am anderen Ende hingegen Personen, die zuerst in einem Universitätsstudium und später oft in mehreren umfangreichen Therapieausbildungen viel theoretisches und praktisches Wissen erworben haben und über eine große Berufs- und Lebenserfahrung verfügen.

Therapeuten mit Heilkundeerlaubnis nach HeilprG bieten meist Verfahren an, in denen sie eine entsprechende Zusatzqualifikation erworben haben. Solche Zusatzbezeichnungen werden oft auf dem Praxisschild oder in Einträgen im Branchenverzeichnis angegeben. Allerdings sind diese Zusatzbezeichnungen nicht gesetzlich geschützt, so dass sie allein wenig über den Umfang und die Inhalte einer Weiterbildung aussagen.

Diese und weitere Fragen können Sie vor einer Therapie und in den ersten Sitzungen mit Ihrem Therapeuten klären (siehe auch die Checkliste: Fragen für das Erstgespräch).