Zukunft der Psychotherapie per Videotelefonie

Wie stellen Sie sich die Psychotherapie per Videotelefonie mittelfristig vor allem hinsichtlich der Sicherung der therapeutischen Qualität und Vergütung von Videositzungen sowie der maximal abrechenbaren Videositzungen im Rahmen einer kassenfinanzierten Psychotherapie vor?

Bündnis 90/ Die Grünen

Behandlungen per Videotelefonie können eine wichtige Ergänzung, nicht aber der Ersatz für den unmittelbaren Kontakt sein.

Durch die Pandemie kam es zu einem Anschub der Videotelefonie in der Gesundheitsversorgung. Dabei ist deutlich geworden, dass noch nicht überall die Strukturen für eine störungsfreie Videobehandlung vorhanden sind. Gerade in ländlichen Regionen besteht hier weiterhin großer Nachholbedarf, da die Verfügbarkeit von Internet im Vergleich zu urbanen Räumen weiterhin eingeschränkt ist.

Wir GRÜNE wollen darin investieren, dass flächendeckend entsprechende technische Voraussetzungen vorhanden sind. Wichtig ist, dass Videobehandlungen regional verankert sind, denn Kinder und Jugendliche müssen in Krisen ihre Psychotherapeut*in in der Praxis aufsuchen können.

Wir wollen erreichen, dass Psychotherapeut*innen ihre Leistungen künftig leichter per Videotelefonie erbringen und abrechnen können.

CDU/CSU

Fernbehandlungen und internetbasierte Interventionen bei ärztlichen und psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können aus unserer Sicht ein gutes ergänzendes Angebot darstellen.

Grundsätzlich sprechen sich CDU und CSU dafür aus, dass der direkte Kontakt der Goldstandard zwischen den Therapeutinnen und Therapeuten und ihren Patientinnen und Patienten bleibt. Seelisch kranke Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass sie die Hilfe erhalten, die sie benötigen.

Bei internetbasierten Interventionen im psychotherapeutischen Bereich muss in jedem Fall gemeinsam mit der Therapeutin oder dem Therapeuten gründlich abgewogen werden, welches Therapie- und Beratungsangebot am geeignetsten ist. Dabei können auch Videosprechstunden in Frage kommen.

Die Diskussion zur Nutzung internetbasierter Interventionen im psychotherapeutischen Bereich sollte aus unserer Sicht intensiv fortgeführt werden. Wir setzen auf eine ausgewogene dauerhafte gemeinsame Lösung der Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen und der Verbände der Heilmittelerbringer. Dabei geht es zum Beispiel um die Frage, welche Behandlungen aus therapeutischer Sicht auch im Rahmen etwa einer Videobehandlung stattfinden kann.

Auch gilt es, die entsprechende technische Voraussetzung beispielsweise über Preisvereinbarungen zu fördern.

Die Linke

Wie alle Therapieverfahren müssen auch digital unterstützte Therapien und digitale Anwendungen zuvorderst auf ihre realen Auswirkungen auf die Patient*innen untersucht werden. Für bestimmte Erkrankungsbilder mögen Videosprechstunden Vorteile für die Behandlung bieten. Das muss wissenschaftlich evaluiert werden.

Im Regelfall kann jedoch nach unserer Einschätzung die Begegnung nicht einfach durch einen Bildschirm ersetzt werden. DIE LINKE lehnt es ab, den Anspruch auf eine wohnortnahe Versorgung zugunsten telemedizinischer bzw. teletherapeutischer Angebote aufzuweichen.

Die Digitalisierung bietet viele Chancen für eine bessere Behandlung, sie darf aber nicht als Billigmedizin verstanden werden. Apps können gerade im Bereich der psychischen Gesundheit hilfreich sein, wenn ihr Nutzen wissenschaftlich erwiesen wurde.

Aber auch diese digitalen Anwendungen müssen eingebunden werden in die psychotherapeutische Behandlung und das Therapiekonzept.

FDP

Wir halten es für möglich, dass die Videotechnik als ergänzende Technik in der Psychotherapie eine Rolle spielen kann, insbesondere, wenn ein persönlicher Kontakt nicht möglich ist. Eine Videobehandlung ist im Zweifelsfall besser, als gar keine Behandlung.

Die Videotherapie bietet aber auch Chancen, Menschen anders als bisher zu erreichen und bietet neue Therapiemöglichkeiten. Für die Sicherung der therapeutischen Qualität, die Zulassung von Videotherapien und für die genaue Regelung der Finanzierung ist allerdings nicht die Politik zuständig, sondern die Selbstverwaltung im Gesundheitssystem. Diese entscheidet unabhängig und auf Grundlage fachlicher Kriterien, welcher Weg hier der Beste ist.

Als Freie Demokraten vertrauen wir der unabhängigen Expertise der Fachleute in der Selbstverwaltung

Piratenpartei

Videositzungen sollten unter strikter Einhaltung des Datenschutzes eher die Ausnahme sein. Sie sollten hauptsächlich dann zum Einsatz kommen, wenn die Patient*innen nicht in der Lage sind, an einer Präsenzsitzung teilzunehmen. Nach wie vor in weiten Teilen der Republik unzulängliche Bandbreiten behindern zudem eine gleichmäßige Behandlung insbesondere im ländlichen Bereich. Da uns keine Studien über die unterschiedliche Wirksamkeit einer Beratung in Video- und Präsenzsitzungen bekannt sind, können wir jedoch keine abschließende Aussage über deren Wertigkeit machen.

SPD

Ganz klar, die Pandemie hat uns vor Augen geführt, welch umfassendes Potential in der telemedizinischen Versorgung steckt. Die SPD setzt ausdrücklich auf diese Form niedrigschwelliger Zugänge zur Therapie, denn sie erspart gerade in ländlichen Regionen den Patient:innen ggf. weite Anfahrtswege und entlastet gleichzeitig auch die Therapeut:innen. Wir werden uns hier für eine umfassende Flexibilisierung der Leistungserbringung einsetzen.