Tipps erfolgreiche Therapeutensuche (Seite 3/7)

Wer bezahlt die Kosten Ihrer Psychotherapie?

Die Möglichkeiten, eine Psychotherapie zu finanzieren, sind vielfältig. Die von der gesetzlichen Krankenkasse finanzierte Richtlinien-Psychotherapie macht den Hauptteil der durchgeführten psychotherapeutischen Behandlungen aus. Der Ablauf einer kassenfinanzierten Psychotherapie ist allerdings strenger reglementiert.

Für Private Krankenversicherungen, Beihilfe, Zusatzversicherungen gelten andere Modalitäten, wenn es um die konkrete Finanzierung einer Psychotherapie geht.

Die größten Freiheiten hinsichtlich Behandler*innen- und Methodenwahl haben Selbstzahler.

Wann zahlen gesetzliche Kranken­kassen die Psychotherapie-Kosten?

Sie übernehmen die Kosten einer Psychotherapie, wenn eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt, das heißt, wenn die Diagnose einer psychischen Erkrankung gestellt wurde oder wenn eine körperliche Erkrankung besteht, die mit deutlichem psychischem Leiden einhergeht, das trifft zum Beispiel auf eine Krebserkrankung oder chronische Rückenschmerzen zu.

Die Therapie muss von approbierten psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeut*innen durchgeführt werden, die eine Ausbildung in einem wissenschaftlich anerkannten Therapieverfahren, das heißt einem Richtlinienverfahren absolviert haben. Dies sind die Analytische Psychotherapie, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie.

Darüber hinaus müssen sie über eine Kassenzulassung, das heißt auch Kassensitz, verfügen. Man spricht auch von niedergelassenen Therapeut*innen. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem Artikel „Was bezahlt die Krankenkasse?"

Tipp: Wenn Sie Ihre Psychotherapie ausschließlich bei approbierten "Psychologischen Psychotherapeut*innen" mit Kassensitz durchführen möchten, wählen Sie in der Therapeutensuche unter "Abrechnung" bitte den Filter "GKV: Kassenzulassung" aus.

Kostenerstattung

Da die Zahl der Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung begrenzt ist, kann es sein, dass diese sehr lange Wartezeiten haben. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Psychotherapeut*innen ohne Kassensitz psychotherapeutische Behandlungen von gesetzlich Versicherten durchführen und per Kostenerstattung mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Approbierte psychologische und ärztliche Psychotherapeut*innen ohne Kassenzulassung bieten Psychotherapie in einer Privatpraxis an. Das heißt, dass die Kosten privat getragen werden müssen.

Ein Antrag auf Kostenerstattung ist in diesen Praxen dann für gesetzlich Krankenversicherte möglich, wenn Sie nachweisen können, dass bei Ihnen die Diagnose einer psychischen Erkrankung gestellt worden ist und Sie zeitnah behandelt werden sollten. Gleichzeitig müssen Sie nachweisen können, dass Sie sich vergeblich bemüht haben, eine Psychotherapeutin, einen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung zu finden, die oder der die Behandlung zeitnah durchführen könnte.

Tipp 1: Grundsätzlich muss der Antrag auf Kostenerstattung vor dem Beginn der eigentlichen Psychotherapie gestellt und genehmigt worden sein.

Tipp 2: Wenn Sie sich von einer/einem approbierten psychologischen Psychotherapeut*in in Privatpraxis per Kostenerstattung behandeln lassen möchten oder müssen, wählen Sie in der Therapeutensuche unter "Abrechnung" bitte den Filter "GKV: Kostenerstattung" aus.

Wird Psychotherapie von der privaten Krankenversicherung bezahlt?

Bei privat Krankenversicherten hängt es vom jeweiligen Vertrag ab, ob und in welcher Höhe die Krankenversicherung die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt. Deshalb erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer eigenen privaten Krankenversicherung.

Zudem kann es sinnvoll sein, sich vor Beginn der Behandlung die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen. In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten einer Psychotherapie in einem Richtlinienverfahren, möglicherweise jedoch mit einem anderen Stundenkontingent als die gesetzliche Krankenversicherung.

In einigen Fällen erstatten sie auch die Kosten von Therapieverfahren, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt.

Ist Psychotherapie beihilfefähig?

Bei Beamten und anderen Personen, die beihilfeberechtigt sind, übernimmt die Beihilfe auf Antrag anteilig die Kosten einer Psychotherapie, meist etwa 50 Prozent der Kosten.

Übernehmen Heilpraktiker-Zusatzversicherungen Kosten für eine Psychotherapie?

In manchen Fällen übernimmt eine Krankenzusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen die Kosten oder zumindest Teile davon für eine Therapie bei Heilpraktiker*innen oder Heilpraktiker*innen für Psychotherapie. In diesem Fall sollten Sie unbedingt vor Beginn der Therapie klären, ob Ihre Krankenzusatzversicherung die Kosten für eine Psychotherapie bei Heilpraktiker*innen übernimmt. Wenn das der Fall ist, lassen Sie sich am besten schriftlich eine Kostenübernahme-Erklärung geben.

Was bedeutet Selbstzahler bei Psychotherapie?

Wenn es Ihnen finanziell möglich ist, können Sie die Kosten der Psychotherapie natürlich auch selbst bezahlen. Das macht Sie freier in der Wahl einer Therapeutin, eines Therapeuten und der Therapieverfahren. Sie können sich auch von Psychotherapeut*innen, die nicht in den Richtlinienverfahren ausgebildet sind oder Heilpraktiker*innen für Psychotherapie behandeln lassen. Und Sie könnten wahrscheinlich relativ schnell mit der Therapie beginnen.
Am besten vereinbaren Sie mit dem Therapeuten vor Beginn Dauer und Kosten der Therapie und halten das schriftlich fest.

Auf der Seite "Selbstzahler und Zusatzversicherungen" finden Sie weitere Informationen zu diesen beiden Möglichkeiten, eine Psychotherapie zu finanzieren.