Sylvia Wohak
Psychologische Psychotherapeutin
82110 Germering (Eingang über Praxis Dr. Kemmerich) Germering
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Master in Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- Angst - Phobie
- Depression
- Psychosomatik
- Schmerzen
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
Verfahren
- Psychoanalyse
- Tiefenpsychologisches Verfahren
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
Weitere Sprachen
- Englisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit bis drei Monate.
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Mitgliedschaften
- Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
- ÄPK Ärztlich-Psychologischer Weiterbildungskreis für Psychotherapie und Psychoanalyse München/Südbayern e.V.
Wichtige Information!
Da ich eine Privatpraxis und keinen Kassensitz habe, kann ich mit gesetzlichen Krankenkassen nur im Kostenerstattungsverfahren abrechnen. Nicht jede GKV bewilligt Psychotherapie in Privatpraxen über Kostenerstattung, falls PatientInnen keinen Therapieplatz bei PsychotherapeutInnen mit Kassenzulassung bekommen. Als gesetzlich Versicherte sollten Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeiten und Voraussetzung von Kostenerstattung informieren. Dann können Sie sich gerne bei mir melden.
Die Behandlungskosten für Einzelpsychotherapie können bei Privatversicherten, Beihilfeberechtigten und SelbstzahlerInnen direkt abgerechnet werden. Ich empfehle jedoch, sich bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle zu erkundigen, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von diesen abgedeckt werden und ggf. gleich die nötigen Antragsformulare anzufordern.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.
Approbation zur Psychologischen Psychotherapeutin (Regierung von Oberbayern)
Psychotherapeutenkammer Bayern
Fachkunde und Arztregistereintrag (KV Oberbayern)