Renate Winterstetter
Heilpraktikerin für Psychotherapie
70599 Stuttgart Stuttgart
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Heilpraktiker/in beschränkt auf Psychotherapie, Systemische Therapie, EMDR/Traumatherapie
- Erlaubnis zur Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz
- Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- Angst - Phobie
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
Verfahren
- EMDR
- Systemische Therapie
- Traumatherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Familientherapie
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Mitgliedschaften
- Deutsche Tinnitus-Liga e.V.
- EMDR-Netzwerk
- Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.
Arbeitsschwerpunkte
In meiner Praxis biete ich an:
Einzeltherapie/Familientherapie für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren bei
psychischen Belastungen, emotionalen Krisen, Trauer, Stimmungsschwankungen, Antriebslosigkeit, Schulangst, Verlustängsten, generellen Ängsten, Panikattacken, traumatischen Erlebnissen
Die Systemische Therapie >
ist ein Therapieverfahren, welches die psychischen Probleme des Einzelnen im Kontext seines Systems betrachtet. Hierbei kann es sich um unterschiedliche Systeme handeln: Das System der Familie, des Arbeitsumfelds, der Schule oder Systeme anderer sozialer Bereiche.
Im Fokus liegen die Interaktionen der einzelnen Systemmitglieder untereinander. So können ungünstige Kommunikationsmuster oder belastete Beziehungen die psychische Gesundheit einzelner Systemmitglieder sehr einschränken und diese zum Symptomträger werden lassen.
Wichtige Aspekte der systemischen Interventionen sind die Ressourcenstärkung, das Überdenken und Anpassen von Glaubenssätzen sowie der Einsatz von Visualisierungsmethoden (z.B. Genogramm, Soziogramm, Systembrett).
EMDR (Eye Movement Desensitization Reprocessing) >
Die deutsche Übersetzung lautet „Desensibilisierung und Verarbeitung mit Augenbewegungen“.
EMDR ist ein in den 80er Jahren von Dr. Francine Shapiro (USA) entwickeltes Therapieverfahren zur Behandlung von traumatischen Erinnerungen. Über geleitete Augenbewegungen oder taktile Stimulation wird versucht, Verarbeitungsprozesse im Gehirn anzuregen. Eine weitere stützende Intervention in der EMDR-Therapie ist beispielsweise der „sichere Ort“ sowie die „Tresorübung“. Ressourcenstärkung und Stabilisierung sind ebenfalls wichtige Bestandteile der Therapie.
Einsatz von Virtual Reality (virtuelle Wirklichkeit) - bei Bedarf >
„Virtual Reality“ ist eine Option in der begleitenden Behandlung von Ängsten, Phobien und Traumafolgen während einer Psychotherapie. Im geschützten Raum der Praxisräumlichkeiten ist es möglich, einer virtuell dargestellten, angstbesetzen Situation zu begegnen und zu lernen, aufkommende Gefühle von Angst oder Unwohlsein zu überwinden. Ermöglicht wird dies durch die Verwendung einer „VR-Brille“, mit deren Hilfe in eine Situation geleitet wird, die der Wirklichkeit sehr nahekommt. „Virtual Reality“ lässt sich ebenfalls für Konzentrations- und Achtsamkeitsübungen sowie für Entspannungsinterventionen nutzen.
Über mich
Heilpraktikerin für Psychotherapie sowie ausgebildet in Systemischer Therapie und EMDR / Traumatherapie. Ich befinde mich in regelmäßiger Weiterbildung, aktuell zum Thema "Analytische Psychologie nach C.G. Jung".
Behandlungsphilosophie
Eine vertrauensvolle Atmosphäre ist für eine Therapie Grundvoraussetzung. Alles darf gesagt werden, alles darf sein. Ich freue mich darauf, Sie persönlich kennenzulernen und Sie zu unterstützen.
Heilpraktikerin ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Die Erlaubnis nach §1 Abs.1 des Heilpraktikergesetzes wurde mir am 25.01.2023 durch das Gesundheitsamt der Stadt Heilbronn erteilt.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Landeshauptstadt Stuttgart
Gesundheitsamt
Schloßstr. 91
70176 Stuttgart
Berufsrechtliche Regelungen:
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung (Heilpraktikergesetz) und Durchführungsverordnung
Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach §2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit §2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz