Jill Vieten
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
50321 Brühl Brühl (Rhein-Erft-Kreis)
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Sozialpädagogik, Kunsttherapeutin
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler, Beihilfe
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Depression
- Essstörung
- Notfall - Krise
- Persönlichkeitsstörung
- Psychosomatik
- Schmerzen
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
- Zwang
Verfahren
- EMDR
- Kunsttherapie
- Schematherapie
- Traumatherapie
- Verhaltenstherapie
Weitere Sprachen
- Englisch
- Niederländisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Herzlich willkommen auf meinem Profil!
In meiner Privatpraxis im Zentrum von Brühl möchte ich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis zum 21. LJ.), sowie ihre Familien psychotherapeutisch unterstützen und begleiten.
Vielleicht Sind Sie/bist Du gerade ganz akut auf der Suche aufgrund von Belastungen und Schwierigkeiten, vielleicht Sind Sie/bist Du auch noch nicht ganz sicher, ob eine Psychotherapie nötig oder sinnvoll sein könnte.
In allen Fällen lade ich Sie/Dich dazu ein, Kontakt aufzunehmen und in einem ersten Gespräch die persönliche Situation näher zu betrachten.
Als Verhaltenstherapeutin behandle ich eine Vielzahl unterschiedlicher Störungen. Durch die Weiterbildung zur Traumatherapeutin habe ich einen Schwerpunkt auf diese Arbeit gelegt. Gerade bei Kindern und Jugendlichen bietet das die Möglichkeit, belastende Erfahrungen auf eine andere und meist weniger belastende Art und Weise nachträglich zu verarbeiten und Entlastung zu ermöglichen.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.