
Bettina Steen
Praxis für Psychotherapie- Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
20257 Hamburg
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Arzt/Ärztin, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
- Arzt/Ärztin approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Coaching
- Depression
- Notfall - Krise
- Persönlichkeitsstörung
- Psychosomatik
- Stress - Burnout - Mobbing
- Supervision
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
Verfahren
- EMDR
- Entspannungsverfahren
- Hypnose
- Kurzzeittherapie
- Online-Beratung
- Tiefenpsychologisches Verfahren
- Traumatherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Gruppentherapie
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit bis drei Monate.
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Mitgliedschaften
- Deutsche Balintgesellschaft, EMDRIA
Tiefenpsychologisch fundiertes Verfahren
Das Tiefenpsychologisch fundierte Verfahren (TP) ist ein erkenntinsorientiertes Verfahren, das Ihnen dabei hilft die Ursachen aktueller Probleme zu verstehen. Die Behandlung dient der Verminderung, bestenfalls der Beseitigung der aktuellen psychischen Symptome. Die aktuellen Krankheitsfaktoren, das können sowohl innere als auch äußere Belastungen sein, werden auch in ihrer unbewussten Dimension bearbeitet. Die Wirkung des Verfahrens beruht aber nicht nur auf Einsicht in die unbewussten Ebenen, sondern auch auf einer guten therapeutischen Beziehung und einer wohlwollenden Begleitung bei neuen Entwicklungsschritten.
Kontakt und Rahmenbedingungen
Sie können mich telefonisch, zwecks Absprache eines Erstgesprächstermins kontaktieren.
In der Regel folgen dann die probatorischen Sitzungen. Diese haben den Zweck zu prüfen, ob wir zu einer therapeutischen Zusammenarbeit kommen können.
Die Dauer einer Sitzung beträgt 50 Minuten und die Frequenz beträgt 1 Sitzung / Woche.
Entspannungsverfahren
Ich biete in meiner Praxis auch folgende Entspannungsverfahren an, die als primärpräventive Maßnahmen nach
§ 20 Abs. 1 SGB V von den Krankenkassen bezuschusst werden :
- Autogenes Training/ Grundstufe;
- Autogenes Training/ Oberstufe;
Das Autogene Training (AT) ist ein sehr wirkungsvolles Entspannungsverfahren, welches Sie überall im Alltag anwenden können.Sie erlernen die Entspannungsübungen in einer Gruppe, in einem Zyklus von 6 Terminen.