Dr. Sonja Schöning
Psychologische Psychotherapeutin
48143 Münster Münster (Münster, Stadt)
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Depression
- Essstörung
- Persönlichkeitsstörung
- Psychosomatik
- Schmerzen
- Sexualität
- Stress - Burnout - Mobbing
- Sucht
- Trauer
- Zwang
Verfahren
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
Weitere Sprachen
- Englisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Beruflicher Werdegang
1998-2003 Psychologiestudium an der WWU Münster
2003-2016 Dipl.-Psychologin, Klinik u. Poliklinik für Psychiatrie u. Psychotherapie, Universitätsklinikum Münster
2005-2009 Weiterbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin am IPP Münster
2005-2009 Tätigkeit in der Psychotherapie-Ambulanz der WWU
2008 Promotion
2009 Approbation, Fachkunde Verhaltenstherapie
seit 2013 in eigener Praxis tätig
Kostenübernahme
Die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Die Kosten werden von der Beihilfe erstattet. Auch die meisten privaten Krankenkassen erstatten die Kosten. Erkundigen Sie sich bitte frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten in der Regel nicht, Ausnahme ist das sog. Kostenerstattungsverfahren. Selbstverständlich können Sie die Kosten auch selber übernehmen.
Kontakt und Termine
Termine für ein Erstgespräch sind in der Regel kurzfristig möglich. Bitte hinterlassen Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf meinem Anrufbeantworter, ich rufe Sie schnellstmöglich zurück. Sie können mich auch unter folgender Rufnummer 0151 23281190 (Mobilbox) erreichen.
Die Praxis ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Parkmöglichkeiten finden sich in der näheren Umgebung.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.
Weitere Angaben nach §5 TMG