Anne Ruitz

M.A. Anne Ruitz

Heilpraktikerin Psychotherapie

Michaelstraße 71
09116 Chemnitz Chemnitz
Stichpunkte

Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung

  • (Voll-) Heilpraktiker/in, Master in Psychologie
  • Erlaubnis zur Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz
  • Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler

Behandlungs-Schwerpunkte

  • allg. psych. Problem - Lebensberatung
  • Angst - Phobie
  • Depression
  • Notfall - Krise
  • Psychosomatik
  • Schmerzen
  • Stress - Burnout - Mobbing
  • Zwang

Verfahren

  • Entspannungsverfahren
  • Gesprächstherapie
  • Humanistische Verfahren
  • Integrative Therapie
  • Kunsttherapie
  • Tiefenpsychologisches Verfahren

Therapie-Angebot

  • Einzeltherapie: Erwachsene
  • Gruppentherapie

Freie Plätze / Wartezeiten

  • Freie Plätze vorhanden.
  • In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.

Mitgliedschaften

  • Berufsverband Deutsche Naturheilkunde e.V.
  • Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.
Persönliches Profil

Kontakt

So erreichen Sie mich:

Telefon: 01522/ 6055440
Online Terminbuchung: https://www.jameda.de/anne-ruitz/heilpraktiker-fuer-psychotherapie/chemnitz
E-Mail: kontakt@ruitz-psychotherapie.de
Internet: www.ruitz-psychotherapie.de

Arbeitsschwerpunkte

Erwachsene:
- Krisenintervention
- Stressbewältigung und -prävention
- Ängste und Phobien
- Zwänge
- psychosomatische Schmerzzustände
- depressive Verstimmungen
- Trauer

Schwangere und Mütter:
- Begleitung von Frauen durch die besondere Zeit der Schwangerschaft
- psychologische Geburtsvorbereitung und Nachsorge
- Bearbeitung von Geburtstraumata
- Bearbeitung von Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten

Behandlungsphilosophie

Mein Name ist Anne Ruitz – Ihrer erfahrenen psychologische Heilpraktikerin in Chemnitz
Seit über 10 Jahren begleite ich Menschen auf ihrem Weg zu mehr Lebensfreude, innerer Balance und persönlichem Wachstum. Wenn Sie sich manchmal von belastenden Gefühlen, Ängsten oder Stress überwältigt fühlen und wieder mehr Wohlbefinden finden möchten, sind Sie bei mir genau richtig.
Als erfahrene Expertin biete ich eine einfühlsame Unterstützung in einem sicheren Raum. Gemeinsam entwickeln wir Strategien, um Blockaden zu lösen, Ressourcen zu aktivieren und neue Perspektiven zu gewinnen – egal, ob Sie sich in einer akuten Krise befinden oder langfristig an Ihrer persönlichen Entwicklung arbeiten möchten.
Zusätzlich zu Einzeltherapien biete ich auch Gruppentherapien an. Diese bieten eine wertvolle Möglichkeit, sich mit anderen auszutauschen, neue Impulse zu erhalten und gemeinsam an persönlichen Themen zu arbeiten.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Stärken entdecken und den Weg zu einem erfüllteren Leben gehen. Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Vorgespräch. Ich freue mich darauf, Sie auf Ihrer Reise zu begleiten!

Qualifikation/ Abrrechnung

seit 2022 Ausbildung in fernöstlichen Heilmethoden
2024 WB Traumasensible Begleitung
2022 Das Enneagramm der Charakterfixierungen
2020 Emotional Bindungsorientiertes Reframen, WB Frauenwissen
2019 Flowbirthing Mentorin
2017 KELK Therapie
2015 Weiterbildungen in den Bereichen Autogenes Training, Entspannungsverfahren, Kinesiologie
2013-2014 Ausbildung zur Kunst- und Kreativitätstherapeutin
2013 Weiterbildung zum Seminarleiter für Autogenes Training
2011-2013 Ausbildung zur Heilpraktikerin für Psychotherapie
2002-2010 Magisterstudium Psychologie

Hinweis zur Abrechnung mit den GKV:

Wenn Sie in meiner Praxis psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen, sind Sie grundsätzlich Selbstzahler, d.h. eine direkte Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt derzeit noch nicht.

Allerdings gibt es die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenübernahme bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Dazu müssen Sie nachweisen können, dass ein regional zumutbarer Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Zeit nicht gefunden werden konnte. Die gesetzlich geregelte Wartezeit beträgt 3 Monate. Rechtliche Grundlage hierfür ist der § 13 Absatz 2 SGB V der besagt, dass die Krankenkassen zur Erstattung unaufschiebbarer, notwendiger Behandlungen verpflichtet sind, da diese die Versorgung des Versicherten sicherstellen müssen.

Ich unterstütze Sie gern bei der Antragstellung.


12558
Seitenaufrufe seit 05.06.2015
Letzte Änderung am 10.06.2025