Walter Roeb-Rienas
Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
15366 Hoppegarten (Hoppegarten - OT Hönow) Hoppegarten
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Arzt/Ärztin, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Arzt/Ärztin approbiert
- Selbstzahler, Einholung einer fachlichen Zweitmeinung
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Coaching
- Depression
- Notfall - Krise
- Psychosomatik
- Sexualität
- Stress - Burnout - Mobbing
- Supervision
Verfahren
- Systemische Therapie
- Tiefenpsychologisches Verfahren
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Familientherapie
- Paartherapie
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Mitgliedschaften
- - 1991 – 2008: Mitgliedschaften und Vorstandstätigkeit in verschiedenen Ausbildungsinstituten, Fachgesellschaften und Verbänden:
- - Akademie für Verhaltenstherapie Köln GmbH (AVT)
- - Deutsche Balint Gesellschaft e. V.,
- - Deutsche Gesellschaft für Klinische Psychotherapie, Prävention und Psychosomatische Rehabilitation e. V. (DGPPR),
- - Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie e. V. (DGPM-LV-RLP),
- - Deutsche Suchtmedizinische Gesellschaft e. V. (DSMG),
- - Deutsche Ärztliche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e. V. (DÄVT),
- - Deutscher Bundesverband der Chefärzte und Chefärztinnen der Suchtkliniken e. V. (DBCS),
- - Deutscher Fachverband für Verhaltenstherapie e. V. (DVT),
- - Eifeler Verhaltenstherapie Institut e. V. (EVI)
- - European Association for Behavioural and Cognitive Therapies (EABCT),
- - Fachverband Sucht e. V. (FVS),
- - Kölner Institut für kognitive Verhaltenstherapie e. V. (KIKVT)
- - Mitglied in Facharzt-Prüfungsauschüssen der Bezirksärztekammer Trier
- - Mitglied in staatlichen Prüfungsausschüssen für die Approbation psychologischer Psychotherapeuten (NRW und RLP),
- - Peer-Review–„Schulungs-Peer“ (QM / QS) für Chefärzte bei der BFA/DRV-Bund,
- - Württembergische Gesellschaft für systemische Therapie e. V. (WGST)
- 1992 - 2014: Gründungsmitglied und 18 Jahre Vorstandsvorsitzender, Supervisor und weiterbildungsbefugter Arzt eines staatlich anerkannten Aus- und Weiterbildungsinstituts für Verhaltenstherapie für die gesamte Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten nach dem PsychThG und der PsychTh-APrV sowie für die berufsbegleitende psychotherapeutische Weiterbildung für Ärzte (EVI e.V.),
- Anerkennung als Supervisor für Verhaltenstherapie (Kassenärztliche Vereinigung Trier, Deutscher Fachverband für Verhaltenstherapie (DVT), Deutsche Ärztliche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DÄVT)), Balintgruppenleiter.
- bis 2014 Leitung und Supervisor von psychotherapeutischen Fortbildungsinstituten
- Ehrenmitglied im Fachverband Sucht e. V. und Eifeler Verhaltenstherapie-Institut e. V. (EVI).
Praxis Rienas - Männermedizin - aber nicht nur für Männer
Die psychotherapeutische Beratungs- und Behandlungspraxis für Menschen
- in der zweiten Lebenshälfte
- und diejenigen, die diese Lebensphase auf sich zukommen sehen
- die lieber nach vorne schauen, anstatt sich in den Rückspiegel zu verlieben und
- die bereit sind, einen aktiven Beitrag zur Bewältigung ihrer Probleme zu leisten.
Konzept:
1. Der ratsuchende Patient / die Patientin verfügt immer über das beste Wissen über sein / ihr eigenes Leben; der Therapeut kann nur ein 'vorübergehender Zaungast' dieses Lebensweges sein.
2. Was der Patient denkt bleibt - zum Glück - sein Geheimnis, es sei denn, er entscheidet sich, mit wem er darüber spricht.
3. Die allgemeine Quelle der Erkenntnis des Therapeuten ist neben den Lehrbüchern, einer gediegenen Aus- und Fortbildung sowie seiner beruflichen Erfahrung seine eigene, höchstpersönliche, zeitlich begrenzte Lebenserfahrung. Die Begriffe "Ganzheitsmedizin" oder "Ganzheitstherapie" sind als Ausdruck 'grandioser Selbstüberschätzung' mancher Behandler-Innen als nicht hilfreich anzusehen; auch der beste Therapeut kann immer nur einen sehr begrenzten Einblick in das 'Innenleben' und die äußern Lebensbedingungen des Patienten nehmen. Magie hat in der seriösen Heilkunde keinen Platz.
4. Die spezielle Quelle der Erkenntnis des Therapeuten ist das Gespräch mit dem Patienten, der selbst entscheidet, was er sagt oder für sich behalten will.
5. Der psychotherapeutische Beratungsprozess soll die persönliche Expertise des Patienten um die berufliche Expertise des Therapeuten erweitern, um nachhaltige Lösungen für die Probleme zu finden, die Anlass seines Beratungsersuchens sind.
6. Die psychotherapeutische Beratung soll nur so viel Zeit in Anspruch nehmen, bis der Patient sie nicht mehr benötigt. Das Ziel der Therapie ist, entbehrlich zu sein und der Patient ein eigenes (Lösungs-)Konzept gefunden hat, welches den Therapeuten überflüssig macht.
7. Der Patient übernimmt soweit wie möglich die für seine Gesundheit und sein Wohlbefinden zweckmäßige ‚Managementfunktion‘; der Therapeut berät, behandelt und unterstützt den Patienten mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nur soweit wie nötig.
Diagnostik:
8. Diagnostik ist in der seriösen Heilkunde für die Behandlung selbstverständlich; sie geht aber außer den Patienten niemanden etwa an. Die diagnostischen Erkenntnisse des Therapeuten und die formulierten Diagnosen 'krankheitswertiger psychischer Störungen' sind in der Regel keine beweisbaren Tatsachen, sondern bewertende, u. U. fachlich begründete Meinungsäußerungen und ein Angebot des Diagnostikers an den Patienten, welches dieser annehmen oder zurückweisen kann. Der Patient ist in der Behandlung "Eigentümer" der ihn betreffenden diagnostischen Erkenntnisse, und er / sie sollte sich genau überlegen, an wen diese Informationen zu welchen Zwecken weitergeleitet werden dürfen oder nicht. Eine nachträglich erteilte Schweigepflichtsentbindung verpflichtet den Therapeuten im Zweifel nicht zu einer umfassenden Auskunftserteilung, es sei denn, es wird hierzu ein rechtskäftiges Gerichtsurteil gegen den Therapeuten vorgelegt. Eine Behandlung des Patienten, die den Therapeuten zur 'Parteinahme' im Sinne der therapeutischen Zielsetzung verpflichtet verträgt sich nicht mit einer in zeitlichem Zusammenhang stehenden Begutachtung, die den Gutachter zur unbefangenen Neutralität verpflichtet und im Auftrag des Empfängers des Gutachtens erfolgt (Verbot des 'Gefälligkeitsgutachtens').
Aufnahme und Protokoll:
9. Meine Patienten verpflichten sich, sämtliche (!) Gespräche mit einem eigenen geeigneten Aufnahmegerät (z. B. Mobiltelefon - oder besser mit einem preiswerten Aufnahmegerät ohne Internetverbindung) aufzunehmen und sicher abzuspeichern, und sich das 'Gesprächsmaterial' nach jedem Gespräch noch einmal sehr aufmerksam anzuhören.
10. Meine Patienten verpflichten sich, nach Anhören des Gesprächs die daraus gewonnenen Erkenntnisse in wenigen Stichworten zu notieren und die Notizen dem Therapeuten vor der nächsten Terminvereinbarung per Mail zuzuleiten. Damit sind sowohl der Patient als auch der Therapeut für das nächste Gespräch exzellent vorbereitet und diese sorgfältige Vorgehensweise erhöht die in Anspruch genommene Zeit des Patienten mit dem Therapeuten im Hinblick auf das Erreichen der Therapieziele um ein Vielfaches. Der Patient verfügt damit auch über eine sichere Grundlage (O-Ton aller Gespräche und deren Auswertung), um zu einem späteren Zeitpunkt auf die gewonnenen Erkenntnisse zurückgreifen zu können - es geht nichts verloren.
11. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der therapeutische Erfolg am besten ist, wenn die Gespräche per Bildtelefonie über ein spezielles Therapieportal durchgeführt werden. Das bedeutet, dass der Patient - wie beim Homeoffice - die Gespräche von zu Hause aus führen kann, wenn er einen geeigneten ungestörten Raum und ein entsprechendes Gerät dafür hat. Die fexible Terminierung der Gespräche gelingt überdies besser und der Patient erspart sich die Zeit der Anfahrt.
12. Der Patient kann entscheiden, ob er regelmäßige Termine in einer zu vereinbarenden Frequenz und Dauer oder einzelne Beratungstermine 'auf Abruf' in Anspruch nehmen will. Der Patient kann anhand seiner Gesprächsaufnahmen selbst prüfen, ob die Beratungsleistungen des Therapeuten das zu berechnende Honorar wert sind und sich jederzeit entscheiden, ob er die Konsultation zu diesen oder geänderten Bedingungen fortsetzen will oder nicht.
Honorar:
13. Der Patient verpflichtet sich, dem Therapeuten sein Honorar nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ - 3,5-fach = EUR 153,00 für einen Zeitaufwand von 50 Minuten) - unabhängig von einem Erstattungsanspruch einer Krankenkasse - nach Rechnungsstellung des zeitlichen Aufwandes für die Gespräche zu zahlen.
Der Therapeut betrachtet die Weitergabe persönlicher, therapierelevanter Informationen wegen einer "krankheitswertigen psychischen Störung" - z. B. an eine Krankenversicherung oder eine andere Stelle - als Buch seiner Verschwiegenheitszusage und -verpflichtung. Ein diagnosebegründender Bericht im Zusammenhang mit einem Kostenerstattungsantrag an eine Krankenversicherung wird - auch nachträglich - grundsätzlich nicht erstellt.
Ausfallhonorar:
14. Im Falle einer kurzfristigen Absage eines vereinbarten Beratungstermins durch den Patienten (weniger als 120 Stunden = 5 Tage vor dem vereinbarten Termin) schuldet der Patient dem Therapeuten die Hälfte des ausgefallenen Beratungshonorars unabhängig vom Grund der Absage.
Frühere Tätigkeiten
1972 - 1982 Studium der Elektrotechnik, Chemie, Biologie und Medizin in Aachen, Berlin, Köln und Marburg. 1982 Approbation als Arzt.
1982 - 1987 Facharztweiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie
1987 Arzt für Psychiatrie
1996 Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
1996 Facharzt für Psychotherapeutische Medizin
2006 Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
1987 - 1989 Ltd. Arzt einer kleinen Psychosomatischen Klinik im Westerwald
1989 bis 2008 endverantwortlicher Chefarzt mehrerer Rehabilitationskliniken der Allgemeinen Hospitalgesellschaft (AHG) - Kliniken Daun - Eifel (Jetzt Median-Kliniken) im Bereich Psychosomatik und Abhängigkeitserkrankungen.
Dort volle ärztliche Weiterbildungsbefugnis im klinischen Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
1992 - 2014: Gründungsmitglied und 18 Jahre Vorstandsvorsitzender, Supervisor und weiterbildungsbefugter Arzt eines staatlich anerkannten Aus- und Weiterbildungsinstituts für Verhaltenstherapie für die gesamte Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten nach dem PsychThG und der PsychTh-APrV sowie für die berufsbegleitende psychotherapeutische Weiterbildung für Ärzte.
- Mitglied in mehreren staatlichen Prüfungsausschüssen.
- Peer-Review–„Schulungs-Peer“ für Chefärzte bei der BFA / DRV-Bund.
- Teamsupervisor in verschiedenen klinischen Einrichtungen.
2008 - 2015 Tätigkeit als 'Kassenpsychotherapeut' (ärztlicher Vertragspsychotherapeut) und Verhaltenstherapie-Supervisor in eigener Praxis sowie Mitinhaber einer staatlich anerkannten Lehrpraxis für Verhaltenstherapie zur Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten in Köln.
2016 - 2020 Berufspause und Auslandsaufenthalte
2021 - 2023 Psychotherapeutische Privatpraxis in fachübergreifender Praxisgemeinschaft (Innere Medizin, Urologie, Allgemeinmedizin und Psychotherapeutische Medizin und Psychotherapie) in Köln
ab Januar 2024 Umzug und Verlegung der Privatpraxis nach Hoppegarten (ca. 20 km östlich der Stadtmitte von Berlin)
Spezielle Qualifikationen / Weiterbildungen
1984 - 1991 Gestaltpsychotherapie (Fritz-Perls-Institut Hückeswagen)*
1987 - 1989 Systemische Therapie bei der Internationalen Gesellschaft für Systemische Therapie Heidelberg (IGST)*
1988 - 1991 Qualifikation zum Balintgruppenleiter mit WB-Befugnis
1996 - 1998 Psychotherapie von Täterpersonen im Kontext von sexuellem Missbrauch und anderen Sexualdelikten (Universität Mainz)*
1998 Prognosebegutachtung von Sexualstraftätern (Universität Mainz)*
2004 - 2005 Klinische Sexologie und Sexualtherapie beim Zürcher Institut für klinische Sexologie und Sexualtherapie (ZISS)*
2010 Kognitive Verhaltenstherapie (IVT Hamburg)*
Die mit einem (*) versehenen Angaben beruhen nicht auf einer durch Ärztekammern verliehenen Qualifikation.