Prof. Dr. phil. Dipl.-Psych. Reinhard Brunner
Psychologischer Psychotherapeut
Am Waldring 10
83562 Rechtmehring (Holzkram) Rechtmehring
83562 Rechtmehring (Holzkram) Rechtmehring
Stichpunkte
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler, Beihilfe
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Depression
- Essstörung
- Notfall - Krise
- Persönlichkeitsstörung
- Psychosomatik
- Sexualität
- Stress - Burnout - Mobbing
- Supervision
- Trauer
- Zwang
Verfahren
- Gesprächstherapie
- Kurzzeittherapie
- Psychoanalyse
- Tiefenpsychologisches Verfahren
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Familientherapie
- Therapie für Kinder und Jugendliche
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Mitgliedschaften
- Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
- Deutsche Gesellschaft für Individualpsychologie
- Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie
Persönliches Profil
Aus- und Weiterbildung in Psychotherapie
Studium der Psychologie an der Uni München, Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (Psychoanalyse und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie), Lehranalytiker und Supervisor
Vita
Nach Lehrerausbildung Tätigkeit als Grund- und Hauptschullehrer, dann Studium der Psychologie und Univ.-Prof. für Schulpädagogik
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.
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Seitenaufrufe seit 21.01.2015 Letzte Änderung am 21.01.2016