Stichpunkte
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Master in Psychologie, Promotion
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler, Bei gesetzlicher Versicherung: Möglichkeit einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen, nähere Infos gerne persönlich auf Nachfrage.
Behandlungs-Stichpunkte
- Angst - Phobie
- Depression
- Essstörung
- Notfall - Krise
- Psychoonkologie
- Psychosomatik
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
Verfahren
- Tiefenpsychologisches Verfahren
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
Weitere Sprachen
- Englisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit über drei Monate.
Mitgliedschaften
- Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
- Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.
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Seitenaufrufe seit 11.08.2023 Letzte Änderung am 30.08.2023