Heilerlaubnis, Abrechnung
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Coaching
- Depression
- Essstörung
- Notfall - Krise
- Psychoonkologie
- Psychosomatik
- Schmerzen
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
- Zwang
Verfahren
- Tiefenpsychologisches Verfahren
Weitere Sprachen
- Englisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit bis drei Monate.
Mitgliedschaften
- Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten
- Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Ablauf
Zu Beginn stehen uns bis zu 4 Gespräche, die sogenannten probatorischen Sitzungen, zur Verfügung, in denen PatientIn und Therapeutin prüfen können, ob sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können. Im Laufe dieser Sitzungen kann dann der Antrag auf Genehmigung der psychotherapeutischen Behandlung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden.
Aktuell sind die Sitzungen sowohl persönlich als auch per Video möglich.
Kostenerstattung
In meiner Praxis ist eine Abrechnung über Privatkassen, Beihilfe oder als Selbstzahler möglich.
Die Abrechnung richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten), ggf. In Verbindung mit der GOÄ.
Wichtige Info für gesetzlich Versicherte: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen erstmal regelhaft KEINE Behandlung in Privatpraxen. Es gibt jedoch die Möglichkeit einen sog. Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. Dafür müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein, die Sie bereits vor einer Kontaktaufnahme mit mir in die Wege leiten können. So sollten Sie Ihre Suche nach einem niedergelassenen Therapeuten (Telefonate, Absagen, Warteliste, Sprechstunden…) protokollieren. Für einen Antrag auf Kostenerstattung sollten vorab mindestens drei Absagen von Psychotherapeuten, bei denen Sie für einen Therapieplatz angefragt haben, schriftlich vorliegen. Bei Bewilligung des Kostenerstattungsverfahrens werden dann die Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Verfahren und Methoden
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie gehört neben der analytischen Psychotherapie, der Verhaltenstherapie und der systemischer Therapie zu den vier so genannten Richtlinientherapien, also zu den wissenschaftlich begründeten und anerkannten Behandlungsverfahren, die von den gesetzlichen und den meisten privaten Krankenkassen bezahlt werden. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie hat Ihren Ursprung in der Psychoanalyse, sie unterscheidet sich jedoch in einigen wesentlichen Punkten. Bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie ist das „Jetzt“ und damit Ihre aktuelle Problematik im Fokus. Ebenso wie die Psychoanalyse basiert sie auf der Annahme, dass nicht bewusste Konflikte und wichtige biografische Erfahrungen in früheren Begegnungen zu krankmachenden Störungen führen können. In der ersten Phase der Therapie möchte ich daher mit Ihnen gemeinsam besser verstehen, was bei Ihnen zur Entstehung und Aufrechterhaltung Ihrer Symptomatik beigetragen hat und noch immer beiträgt. Gleichzeitig erwirbt jeder Mensch im Laufe seiner Entwicklung auch Möglichkeiten, mit Konflikten und Störungen umzugehen und die Gesundheit zu fördern. Diese wertvolle Ressource wird in der Therapie besonders gefördert. Dafür sollen Sie Ihre eigenen Fähigkeiten einsetzen und weiterentwickeln, um mit den bestehenden Konflikten und Problemen anders umgehen zu können, so dass sich Ihre Beschwerden verbessern.
Wie können Sie sich also eine tiefenpsychologische Behandlung konkret vorstellen?
Sie haben in der Regel einen (bis zwei) feste(n) Gesprächstermin(e) in der Woche von 50 Minuten. Miteinander gegenüber sitzend versuchen Sie möglichst offen davon zu sprechen, was Sie im Alltag draußen und in der Therapiesituation beschäftigt. Dabei schält sich meistens ein bestimmter Schwerpunkt Ihrer psychischen Problematik heraus und kann zusammen erkundet werden. Die Therapeutin hört Ihnen zu, teilt Ihnen ihre Wahrnehmung mit und spricht mit Ihnen darüber, welche Zusammenhänge sie dabei versteht. Sobald Sie Vertrauen in die therapeutische Beziehung entwickeln, finden Sie den Mut, auch innerlich umstrittene Themen zuzulassen. Sie können dabei mit Unterstützung Ihrer Therapeutin Zugang zu tieferen Gefühlsschichten Ihres aktuellen Problems bekommen. Im Laufe der Therapie erweitert sich dadurch Ihr Handlungsspielraum bei der Verarbeitung der derzeitigen Belastungen und Ihre Beschwerden bessern sich. Die Therapie kann zwischen 3 Monaten und 2 Jahren dauern.
Vita
BERUFSERFAHRUNG
Psychologische Psychotherapeutin
niedergelassen in eigener Privatpraxis, Ulm
seit Oktober 2020
Psychotherapeutin in der Betriebsambulanz der Uniklinik &
wissenschaftliche Mitarbeiterin im Kompetenzzentrum für seelische Gesundheit am Arbeitsplatz (LPCU)
Universitätsklinikum Ulm, Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Schwerpunkt: Arbeitsplatzbezogene Psychotherapie, Schulungen und Workshops zum Themenbereich „Arbeit und Gesundheit“
Seit Dezember 2020
Psychotherapeutische Praxisassistentin
Psychotherapiepraxis Dr. Körner, Ulm
Mai 2017 - September 2020
Ambulante psychotherapeutische Tätigkeit
Psychiatrischen Institutsambulanz, ZfP Südwürttemberg
Schwerpunkt: Behandlung von jungen Erwachsenen
Mai 2017 - September 2020
Stationäre psychotherapeutische Tätigkeit
Allgemeinpsychiatrische Station, ZfP Südwürttemberg
Oktober 2015 - April 2017
AUSBILDUNG
Approbation als psychologische Psychotherapeutin, Fachkundenachweis für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Regierungspräsidiums Stuttgart; UPPI Ulm e.V.
Oktober 2020
Master of Science der Psychologie
Universität Ulm
Oktober 2015
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.