Franziska Markus
Psychologische Psychotherapeutin
13581 Berlin Berlin
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Rehabilitationspsychologin M.Sc.
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Depression
- Psychosomatik
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauer
- Zwang
Verfahren
- Entspannungsverfahren
- Tiefenpsychologisches Verfahren
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
Weitere Sprachen
- Englisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit über zwölf Monate.
Mitgliedschaften
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.
Franziska Markus
Seeburger Straße 11
13581 Berlin
+49 177 8922902
Praxis@franziskamarkus.de
Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Psychologische Psychotherapeutin, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Aufsichtsbehörden:
Approbation: Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Berufskammer: Psychotherapeutenkammer Berlin, Kurfürstendamm 184, 10707 Berlin
Berufsrechtliche Regelungen:
Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten
Berliner Heilberufekammergesetz (BlnHKG)
Berufsordnung der Kammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Berlin
Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Gebührenordnung für Ärzte