Alexa Alica Kupferschmitt

Dr. rer. medic. Alexa Alica Kupferschmitt

Psychologische Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie)

Lichterfelder Allee 55
14513 Teltow Teltow
Stichpunkte

Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung

  • Master in Psychologie
  • Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
  • Private Krankenversicherung, Selbstzahler

Behandlungs-Stichpunkte

  • allg. psych. Problem - Lebensberatung
  • Angst - Phobie
  • Coaching
  • Depression
  • Notfall - Krise
  • Persönlichkeitsstörung
  • Psychosomatik
  • Stress - Burnout - Mobbing
  • Trauer
  • Trauma - Gewalt - Missbrauch

Verfahren

  • Verhaltenstherapie

Therapie-Angebot

  • Einzeltherapie

Freie Plätze / Wartezeiten

  • Wartezeit bis drei Monate.
  • In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.

Mitgliedschaften

  • Deutsche Gesellschaft für Klinische Psychotherapie und Psychosomatische Rehabilitation
Persönliches Profil

Über mich

Ich bin promovierte approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit langjähriger klinischer Erfahrung und aktiver Forschungstätigkeit (Schwerpunkt Post-COVID, Psychokardiologie, Stress-Folge-Störungen). Ihre Therapie bei mir wird auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und den Leitlinien der Behandlung ihrer Problematik entsprechen.
Nach dem Studium der Psychologie in Heidelberg und Berlin habe ich in Berlin die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin absolviert und parallel zum Thema berufsbezogene Belastungen promoviert (Charité Berlin). Nach langjähriger Tätigkeit an der Psychosomatischen und Psychokardiologischen Abteilung des Reha-Zentrum Seehof sowie einer Tätigkeit in der Ambulanz der BerlinerFortbildungsAkademie habe ich mich zuletzt wissenschaftlich als auch therapeutisch mit Post-COVID befasst. Ich bin im Reha-Zentrum Seehof tätig, behandle ambulante Patienten und habe eine Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Universitätsklinikum Regensburg.
Darüber hinaus bin ich Autorin von Fachartikeln und Buchbeiträgen im Bereich Psychosomatik sowie Psychotherapie und publiziere wissenschaftliche Originalarbeiten.

Spezialisierung:
Während meiner beruflichen Laufbahn habe ich mich besonders auf die Behandlung von Stress-assoziierten Störungen, psychokardiologischen Störungsbildern (z.B. Herzbezogene Ängste) und v.a. Post-COVID spezialisiert.

Publikationen: https://www.researchgate.net/profile/Alexa-Kupferschmitt

Angebot

Verhaltenstherapie:
Als kognitive Verhaltenstherapeutin unterstütze ich Sie, Ihr Handeln und Erleben auf den Ebenen von Gedanken, Gefühlen und Verhalten zu verstehen, zu steuern und zu verändern. Unterstützend wende ich imaginative und achtsamkeitsbasierte Techniken an. Meine Behandlung richtet sich dabei immer nach den gesicherten wissenschaftlichen Standards. Mein Ziel ist, Ihre Selbstbeobachtung, Selbstwirksamkeit und Selbstfürsorge so zu fördern, dass Sie wieder aktiv ihr Leben nach Ihren Werten gestalten können.

Beratung/Begleitung:
Auch in schwierigen Lebenssituationen, Krisen und Konflikten (z.B. bei Partnerschaftskonflikten, beruflichen und familiären Probleme, unklaren Zukunftsperspektiven), die nicht „krankheitswertig“ sind, stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.

Ablauf

In einem Erstgespräch klären wir Ihre Ziele und Erwartungen an eine Therapie. Ich gebe Ihnen einen Überblick über die möglichen Behandlungsoptionen sowie eine erste Einschätzung über den zu erwartenden Umfang und Erfolg der Behandlung. Nach dem Erstgespräch können Sie innerhalb von wenigen Tagen entscheiden, ob Sie die Behandlung bei mir fortsetzen möchten.
In drei weiteren anschließenden probatorischen Sitzungen („Probe-„Sitzungen) werde ich eine ausführliche Diagnostik durchführen, um ihre individuelle Problematik genau zu erfassen. In dieser Phase werden wir auch Ziele eruieren und einen individuellen Therapieplan skizzieren, der als Kompass dienen soll. Ich werde Ihnen darlegen, mit welchen therapeutischen Methoden wir arbeiten werden. Wenn Sie sich am Ende der probatorischen Sitzungen entscheiden, die Therapie wie geplant mit mir durchzuführen, werden wir mit der Therapie beginnen. Diese umfasst in der Regel zwischen 12 und 60 Sitzungen.

Kostenübernahme

Bitte beachten Sie, dass gesetzliche und private Krankenkassen die Kosten für eine Behandlung nur übernehmen, wenn eine „krankheitswertige“ Problematik besteht. Dies klären wir im Erstgespräch, bzw. in den probatorischen Sitzungen (siehe Ablauf).

Kosten für das Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen:
Die probatorischen Sitzungen (auch Probesitzungen genannt) finden vor der Beantragung der Psychotherapie bei den Krankenversicherungen statt und werden von diesen antragsfrei (sofern Ihr Vertrag eine Psychotherapie einschließt) erstattet. Dies gilt nicht für das Erstgespräch. Die Kosten für ein Erstgespräch/ eine Probatorische Sitzung á 50 Min. betragen Euro 100,55 (2,5facher Satz GOP). Die Höhe der Kosten, die erstattet werden, hängt von den einzelnen Versicherungsunternehmen und dem jeweiligen individuellen Tarif ab. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung.

Danach gibt es folgende Möglichkeiten der Kostenerstattung:
• Kostenerstattung der Psychotherapie durch die Private Krankenversicherung
• Kostenerstattung der Psychotherapie durch die Beihilfe – Kosten für Beamte
• Psychotherapie-Kosten selbst zahlen


Privat Versicherte/Beihilfe Berechtigte:
Private Krankenkassen sowie die Beihilfe übernehmen die Behandlungskosten in der Regel problemlos. In einigen Fällen ist in den Verträgen privater Versicherungen die Anzahl der therapeutischen Sitzungen pro Jahr beschränkt.

Selbstzahler:
Selbstverständlich können Sie meine therapeutische Unterstützung auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Kosten für eine Behandlung sind in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) geregelt. Steuerlich absetzbar: Therapiekosten, die von den Kassen nicht übernommen werden, gelten steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“. Diese sind, sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten, i.d.R. von der Steuer absetzbar. Zusätzlich können Sie Fahrten zur Praxis geltend machen.


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Letzte Änderung am 05.08.2024