Jürgen Schäfer

Diplom-Psychologe Jürgen Schäfer

Psychologischer Psychotherapeut

Wagnerstraße 5
22081 Hamburg Hamburg
Stichpunkte

Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung

  • Diplom-Psychologie
  • Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
  • Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Selbstzahler

Behandlungs-Stichpunkte

  • allg. psych. Problem - Lebensberatung
  • Angst - Phobie
  • Coaching
  • Depression
  • Essstörung
  • Persönlichkeitsstörung
  • Psychoonkologie
  • Psychose - Schizophrenie
  • Psychosomatik
  • Schmerzen
  • Sexualität
  • Stress - Burnout - Mobbing
  • Sucht
  • Trauer
  • Trauma - Gewalt - Missbrauch
  • Zwang

Verfahren

  • Entspannungsverfahren
  • Gesprächstherapie
  • Humanistische Verfahren
  • Online-Beratung
  • Schematherapie
  • Traumatherapie
  • Verhaltenstherapie

Therapie-Angebot

  • Einzeltherapie

Weitere Sprachen

  • Englisch

Freie Plätze / Wartezeiten

  • Wartezeit bis drei Monate.

Mitgliedschaften

  • Psychotherapeutenkammer ; Eintrag ins Arztregister
Persönliches Profil

Arbeitsschwerpunkte

Ich behandele schwerpunktmäßig folgende Diagnosen und Problemfelder:

Depression, "Burnout", Angststörung, Zwangsstörung, Essstörung (Magersucht, Bulimie, Binge Eating Störung) , verhaltensbezogene Süchte, Trauma, alle Persönlichkeitsstörungen insbesondere Narzisstische Persönlichkeitsstörung und Borderline, Arbeitsstörungen, Prokrastination , Autismus-Spektrum-Störungen im Erwachsenenalter .

Natürlich können Sie sich auch bei anderen Problemen und Fragestellungen gerne an mich wenden.

Aus- und Weiterbildung in Psychotherapie

Ausbildung:

- Diplom-Studium Psychologie
- 3-jährige staatliche Ausbildung in Verhaltenstherapie


Fort- und Weiterbildungen:

- Gesprächspsychotherapie
- Dialektisch-behaviorale Therapie (DBT)
- Schematherapie
- Akzeptanz- und Commitmenttherapie (ACT)
-Cognitive Behavioral Analysis System of Psychotherapy (CBASP)
- Beratung und Coaching
-Emotionale Aktivierungstherapie

Behandlungsphilosophie

Nach meiner Erfahrung berücksichtigen viele Menschen im Alltag nicht ausreichend, was ihnen in ihrem Leben wirklich wichtig ist. Ein zentraler Teil meiner Arbeit besteht daher darin, mit Ihnen zusammen den Blick wieder darauf zu richten was Ihnen besonders wichtig und wertvoll ist.

Dazu gehört die genaue Betrachtung Ihrer jetzigen Situation, die möglicherweise auf leidvolle Art davon abweicht, wie Sie sich ihr Leben wünschen würden. Die vollständige Wahrnehmung ihrer tatsächlichen Situation bildet die Basis der therapeutischen Zusammenarbeit.

Gemeinsam wird dann geschaut, welche Schritte Sie unternehmen können um das, was Ihnen wichtig ist, besser umzusetzen. Dies bedeutet sowohl an Schwächen und Defiziten zu arbeiten als auch Ihre vorhandenen Stärken und Ressourcen zu nutzen und auszubauen.

Für den gesamten therapeutischen Prozess gilt das Prinzip der Transparenz. Alle therapeutischen Schritte und Techniken werden offen besprochen und Sie entscheiden, welche Schritte Sie gehen wollen.

Kontakt und Vorgehen

Sie können sich gerne über über Mobilfunk (017663329483) oder per Kontaktformular auf dieser Seite an mich wenden. Sofern Sie mich nicht direkt erreichen, melde ich mich meist am selben Tag noch zurück.

Das übliche Vorgehen besteht darin, telefonisch oder per Kontaktformular einen Termin für eine "Psychotherapeutische Sprechstunde" zu vereinbaren. In diesem Erstgespräch können Sie dann Ihre Problematik schildern und Antworten auf Ihre Fragen zur Therapie bekommen. Außerdem dient es dazu, sich kennenzulernen und festzustellen, ob eine Zusammenarbeit für beide Seiten vorstellbar ist.
Zu diesem Erstgespräch bitte ich Sie, Ihre Versichertenkarte bzw. die relevanten Informationen Ihrer privaten Krankenversicherung mitzubringen. Durch die Neuregelung der Psychotherapie Richtlinien gibt es einige Neuerungen, deswegen bitte ich Sie sich auf der Seite der KV Hamburg über den aktuellen Stand
zu informieren.

Während der ersten 4 Sitzungen (sog. "probatorische Sitzungen") können Sie dann Ihre Problematik ausführlicher schildern. Ferner werden in diesen ersten Sitzungen Ihre Ziele erörtert. Daraus wird schließlich der für Sie passende individuelle Therapieansatz und die notwendigen Therapieschritte abgeleitet.

Erst dann entscheiden Sie sich, ob Sie den Weg einer Kurzzeittherapie (2x12 Sitzungen) oder Langzeittherapie (maximal 60 Sitzungen mit der Möglichkeit zur Verlängerung) gehen wollen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss eine solche Therapie bei Ihrer Krankenversicherung beantragt werden. Für Selbstzahler ist diese Formalität nicht notwendig.

Es gelten verschiedene formale Modalitäten, je nach Versicherung- oder Vertragsart.

Für gesetzlich Versicherte gilt.:
Die ersten Sitzungen "Psychotherapeutische Sprechstunde" und die probatorischen Sitzungen sind auf jeden Fall kostenfrei für Sie und müssen nicht beantragt werden.
Wenn Sie sich danach für eine Therapie bei mir entscheiden, beantrage ich eine KZT 1 (12 Stunden) und danach eine KZT 2 (12 Stunden) . Bei einer Umwandlung dieser KZT in eine Langzeittherapie (maximal 60 Sitzungen).
Über die Kostenübernahme entscheidet dann ein von der Krankenkasse bestellter Gutachter, dem der Therapieantrag in anonymisierter Form vorgelegt wird. Sobald eine Bewilligung seitens des Gutachters vorliegt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten und Ihre ambulante Therapie kann beginnen. Ihnen selbst entstehen keine Kosten.
Im weiteren Therapieverlauf sind nach einer LZT nochmal 20 Sitzungen möglich.

Für privat Versicherte gilt : wenn Sie sich für eine Therapie bei mir entscheiden, erstelle ich einen Bericht im Rahmen unseres Therapieantrages an Ihre Krankenkasse und beantrage in der Regel ein Kontingent von Sitzungen. Über die Kostenübernahme entscheidet dann ein von der Krankenkasse bestellter Gutachter, dem der Therapieantrag in anonymisierter Form vorgelegt wird. Sobald eine Bewilligung seitens des Gutachters vorliegt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten und Ihre ambulante Therapie kann beginnen. Die Gebühren berechnen sich gemäß der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten – GOP“. Jeweils zum Monatsende stelle ich Ihnen dann eine Rechnung, die Sie nach erfolgter Kostenzusage bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können. Da die privaten Tarife stark variieren, setzen Sie sich auf jeden Fall bereits vor (!) der Aufnahme der Therapie mit Ihrer Kasse in Verbindung, um Ihren individuellen Versicherungsstatus zu klären.

Selbstzahler:
Für Selbstzahler berechnen sich die Gebühren gemäß der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten – GOP“. Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen. Es gibt sicher einige individuelle Gründe, warum sie wollen, dass ihre therapeutische Behandlung nicht beim Versicherer registriert wird.
Eine mögliche Verbeamtung, Abschluss privater Versicherungen oder ein Wechsel in eine private Krankenkasse könnten Gründe sein.
Wenn Sie als Selbstzahler in die Praxis kommen, können Sie die Kosten bei der Steuererklärung angeben und ggf. nach § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen) steuerlich geltend machen.


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Letzte Änderung am 07.12.2023