
M.Sc. Irene Becker
Psychologische Psychotherapeutin
80636 München
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Master in Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Coaching
- Depression
- Essstörung
- Notfall - Krise
- Persönlichkeitsstörung
- Psychosomatik
- Schmerzen
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
- Zwang
Verfahren
- Entspannungsverfahren
- Humanistische Verfahren
- Traumatherapie
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Mitgliedschaften
- Eintrag in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB)
- Mitglied der Bayrischen Psychotherapeutenkammer (PTK)
Therapieplätze und Wartezeiten
In meiner psychotherapeutischen Privatpraxis für Selbstzahler, Kostenerstattungsverfahren, Beihilfeberechtigte und Privatkrankenversicherte in der Nymphenburgerstraße 118 (zw. Maillingerstraße und Rotkreuzplatz) habe ich freie Therapieplätze.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme, um einen gemeinsamen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren!
Telefonische Kontaktaufnahme
Über Telefon bin ich am besten erreichbar 10 Minuten vor der vollen Stunde oder zu meiner telefonischen Sprechzeit jeden Dienstag von 14.30-15.30 Uhr.
Website
Besuchen Sie gerne meine Website um mehr Informationen zu erhalten
www.psychotherapiemünchen.net
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.