Thomas Huckert

Dipl.-Psych. Dr. Thomas Huckert

Psychologischer Psychotherapeut / Psychoanalytiker

Kaiserdamm 98
14057 Berlin Berlin
Stichpunkte

Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung

  • Diplom-Psychologie
  • Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
  • Gesetzliche Krankenversicherung

Behandlungs-Stichpunkte

  • allg. psych. Problem - Lebensberatung
  • Angst - Phobie
  • Depression
  • Essstörung
  • Notfall - Krise
  • Persönlichkeitsstörung
  • Psychosomatik
  • Sexualität
  • Stress - Burnout - Mobbing
  • Trauer
  • Trauma - Gewalt - Missbrauch
  • Zwang

Verfahren

  • Kurzzeittherapie
  • Online-Beratung
  • Psychoanalyse
  • Tiefenpsychologisches Verfahren

Therapie-Angebot

  • Einzeltherapie

Freie Plätze / Wartezeiten

  • Wartezeit über drei Monate.

Mitgliedschaften

  • Berliner Institut für Psychotherapie und Psychoanalyse (BIPP)
  • Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT)
  • Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft (DPG)
  • DPG-Institut und DPG-AG am BIPP
Persönliches Profil

Therapeutische Angebote

Als Psychologischer Psychotherapeut verfüge ich über die Fachkunde in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie und analytischer Psychotherapie (Psychoanalyse). Die beiden Verfahren gehören in Deutschland zu den „Richtlinienverfahren“, deren Wirksamkeit durch hochwertige Studien belegt ist und die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.

Der Grundkonsens der verschiedenen psychoanalytischen Richtungen ist, dass unbewusste Prozesse, die in der individuellen Lebensgeschichte begründet sind, einen entscheidenden Einfluss auf die Entstehung und Aufrechterhaltung verschiedener Problembereiche haben. Zu diesen Problembereichen können unter anderem psychische Symptome, partnerschaftliche Probleme, Schwierigkeiten im Studium oder Beruf, zwischenmenschliche Konfliktmuster und sexuelle Probleme gehören.

Ob es Hinweise gibt, dass hinter einer individuellen Problematik unbewusste psychische Prozesse eine entscheidende Rolle spielen, kann im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs geklärt werden. Außerdem wäre gegebenenfalls zu prüfen, welches der im Folgenden beschriebenen Verfahren für die vorliegende Problematik das sinnvollste wäre.

TIEFENPSYCHOLOGISCH FUNDIERTE PSYCHOTHERAPIE

Eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie findet in der Regel einmal in der Woche statt. Sie wird als Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie durch die Krankenkassen finanziert. Eine Kurzzeittherapie umfasst 12–24 Stunden, eine Langzeittherapie 60–100 Stunden. Die Therapie dauert in der Regel 6 Monate bis 3 Jahre. Patient:in und Therapeut:in sitzen sich gegenüber. Eine Therapiestunde umfasst 50 Minuten.

Ausgehend von Lebensbereichen, die aktuell Schwierigkeiten bereiten, geht es um eine gezielte Exploration der inneren Welt. Ein zentrales Behandlungsziel ist die Verbesserung des Verständnisses der eigenen Psyche, inklusive bislang unbewusster Anteile. Dies ermöglicht einen bewussteren, zielführenderen Umgang mit den individuellen Problemen. Daraus resultiert eine Verbesserung der psychischen Symptomatik und zwischenmenschlichen Probleme. Da der Behandlungsumfang eingeschränkt ist, muss die zu bearbeitende Problematik klar umgrenzt werden („Fokussetzung“).

ANALYTISCHE PSYCHOTHERAPIE BZW. PSYCHOANALYSE

Als „analytische Psychotherapie“ wird eine Abwandlung der klassischen Psychoanalyse verstanden, die von der Krankenkasse bezahlt wird. Die analytische Psychotherapie kann im „klassischen Setting“ mit in der Regel 3 Wochenstunden erfolgen oder als „modifizierte analytische Psychotherapie“ mit zumeist 2 Wochenstunden. Insgesamt kann eine analytische Psychotherapie mit 160–300 Stunden von der Krankenkasse finanziert werden. Die Dauer einer analytischen Psychotherapie beträgt normalerweise 2–4 Jahre. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten.

Im klassischen Setting liegt der/die Patient:in auf der Couch und der/die Analytiker:in sitzt dahinter. Dieses Setting soll Patient:innen die Möglichkeit geben, tief in die innere Welt einzutauchen und sich spontanen Einfällen, Bildern und Fantasien hinzugeben, ohne durch die sozialen Konventionen einer direkten Gesprächssituation abgelenkt zu werden. Dies ermöglicht einen intensiven Zugang zu unbewussten Prozessen.

Bei manchen Menschen ist eine derart intensive Auseinandersetzung mit dem eigenen Unbewussten allerdings nicht sinnvoll – etwa wenn es Gründe gibt, warum dies emotional zu destabilisierend wäre. Dann ist neben dem schrittweisen Erkunden der inneren Welt eine eher stützende Haltung notwendig. In diesen Fällen ist das modifizierte Setting das Mittel der Wahl. Dieses findet meist im Gegenübersitzen mit 2 Stunden pro Woche statt.

Ein zentrales Ziel der analytischen Psychotherapie ist ein tiefes Verständnis der unbewussten psychischen Prozesse und eine zunehmende Integration innerpsychischer Widersprüche. Infolgedessen kommt es zu einer Verbesserung der Symptome und zwischenmenschlichen Beziehungen. Im Unterschied zur tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie ist bei der analytischen Psychotherapie keine Fokussetzung (siehe oben) nötig.

Vita

• Studium der Psychologie an der Universität Trier, Schwerpunkt Klinische Psychologie, Nebenfach Forensische Psychiatrie

• Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung für Klinische Psychologie, Psychotherapie und Wissenschaftsforschung sowie der Psychotherapie-Ambulanz der Universität Trier

• Promotion zum Doktor der Naturwissenschaften im Bereich Psychotherapieforschung

• Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten in tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie am Berliner Institut für Psychotherapie und Psychoanalyse (BIPP)

• Praktische therapeutische Tätigkeit in der Wiegmann Klinik für Psychogene Störungen, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in Berlin

• Praktische therapeutische Tätigkeit sowie Vermittlertätigkeit für Psychotherapieplätze in der Psychotherapie-Ambulanz des BIPP

• Niederlassung in freier Praxis als Psychologischer Psychotherapeut und Psychoanalytiker

• Dozent und Leiter der Psychotherapie-Vermittlungsstelle am BIPP

Ablauf

Sie können telefonisch oder per Email mit mir in Verbindung treten. Sofern ich über freie Kapazitäten verfüge, vereinbaren wir einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch in meiner Praxis. Im Erstgespräch klären wir Ihr Anliegen und die Frage, ob hierfür eines der von mir praktizierten Therapieverfahren geeignet ist. Zudem können Sie herausfinden, ob Sie sich bei mir gut aufgehoben fühlen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, besprechen wir das weitere Prozedere sowie die genauen Rahmenbedingungen der Behandlung. Falls sich herausstellt, dass ein anderes Therapieverfahren für Ihr Anliegen erfolgversprechender ist oder Sie das Gefühl haben, dass die Chemie zwischen uns nicht stimmt, nenne ich Ihnen gerne eine Behandlungsalternative.

Kosten

PRIVATPATIENT:INNEN/BEIHILFEBERECHTIGTE

Bei Privatpatient:innen und Beihilfeberechtigten erfolgt die Abrechnung der Therapiestunden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten werden zumeist vollständig oder zumindest anteilig von Ihrer privaten Krankenkasse und Beihilfe übernommen. Ausschlaggebend hierfür ist Ihr individueller Vertrag.

SELBSTZAHLER:INNEN

Bei Selbstzahler:innen erfolgt eine individuelle Vereinbarung des Stundensatzes, die sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) orientiert. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Therapiekosten als "außergewöhnliche Belastungen" von der Steuer abzusetzen. Sie können sich bei einem/einer Steuerberater:in oder einem Lohnsteuerhilfeverein über die hierfür notwendigen Modalitäten erkundigen.

GESETZLICH KRANKENVERSICHERTE

Bei gesetzlich Krankenversicherten werden die Kosten für die Behandlung bei Vorliegen einer hinreichenden Psychotherapieindikation von der Krankenkasse getragen. Zunächst können eine Psychotherapeutische Sprechstunde und bis zu vier probatorische Sitzungen durchgeführt werden, um die Therapieindikation und therapeutische Passung zu prüfen. Die Kosten hierfür werden pauschal von Ihrer Krankenkasse übernommen. Für die eigentliche Psychotherapie ist dann ein Antragsverfahren erforderlich.


Die Berufsbezeichnung "Psychologischer Psychotherapeut" wurde in Deutschland vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin verliehen.

Zuständige Aufsichtsbehörde, Kammergesetz und Berufsordnung:
Psychotherapeutenkammer Berlin
www.psychotherapeutenkammer-berlin.de

Zuständige Kassenärztliche Vereinigung:
KV Berlin
www.kvberlin.de
Eintragsnummer 32181

Hier finden Sie die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörden und die berufsrechtlichen Regelungen:

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Letzte Änderung am 01.12.2023