Nadine Heussner

Nadine Heussner

Psychologische Psychotherapeutin

Rühmkorffstrasse 1
30163 Hannover Hannover
Stichpunkte

Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung

  • Master in Psychologie
  • Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
  • Private Krankenversicherung, Selbstzahler, Beihilfe, Bundeswehr

Behandlungs-Stichpunkte

  • allg. psych. Problem - Lebensberatung
  • Angst - Phobie
  • Coaching
  • Depression
  • Persönlichkeitsstörung
  • Psychosomatik
  • Stress - Burnout - Mobbing
  • Trauma - Gewalt - Missbrauch
  • Zwang

Verfahren

  • Online-Beratung
  • Tiefenpsychologisches Verfahren

Therapie-Angebot

  • Einzeltherapie

Freie Plätze / Wartezeiten

  • Wartezeit bis drei Monate.
  • In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Persönliches Profil

Behandlungsphilosophie

Wir alle begegnen im Lauf unseres Lebens immer wieder Stolpersteinen, deren Bewältigung unterschiedlich schwierig sein kann. Dabei können prägende Kindheitserfahrungen und Traumata sowie die Bindung zu unseren primären Bezugspersonen im Hier und Jetzt weiterwirken. Ich als Tiefenpsychologin will Ihnen bei der Aufdeckung dieser unterbewusst wirkenden Muster helfen und den Einfluss auf das aktuelle Erleben und Empfinden aufzeigen. Dabei sollen mögliche Blockaden aufgelöst werden, die dem Erreichen persönlicher Ziele im Hier und Jetzt engegenstehen oder Ihnen gar schaden. Bestehende Symptome sollen dabei an Bedeutung verlieren oder auch ganz bewältigt werden.

Psychologische Onlineberatung/ Coaching

Wollen Sie sich persönlich weiterentwickeln und neue Ziele erreichen? Ich biete ebenfalls ortsunabhängige psychologische Onlineberatung oder bei Bedarf auch psychologische Beratung vor Ort. Das Angebot richtet sich an Menschen ohne psychische Symptome, die an der persönlichen Weiterentwicklung interessiert sind. Sehen Sie für genauere Informationen gerne meine Homepage.

Kosten der Behandlung PKV/ GKV und Selbstzahler

Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten werden in der Regel von den privaten Krankenkassen ganz oder je nach Versicherungsbedingungen anteilig übernommen. Bitte klären Sie im Vorfeld mit ihrer Versicherung, wieviele Stunden diese übernehmen und ob ein Antrag gestellt werden muss (die Antragsunterlagen werden Ihnen dann durch ihre Versicherung zugeschickt).

Auch Angehörige der Heilfürsorge der Bundeswehr und Bundespolizei können sich in einer Privatpraxis behandeln lassen. Die Kosten werden übernommen. Bitte kontaktieren Sie mich wegen der Formalitäten.

Da ich über keine Kassenzulassung zur Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse verfüge, übernimmt die gesetzliche Kasse in der Regel die Kosten für einen in Privatpraxis tätigen Therapeuten nicht.
Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit die Therapie selbst zu zahlen. Dadurch entstehen keine Antragspausen und der bürokratische Aufwand ist deutlich geringer.
Sie benötigen lediglich einen Konsiliarbericht von ihrem Hausarzt oder Psychiater, das keine somatischen Kontraindikationen gegen eine Psychotherapie sprechen.

Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützten manche gesetzlichen Krankenkassen die Behandlung bei einem in Privatpraxis tätigem Therapeuten und erstatten die entstandenen Kosten. Bitte informieren Sie sich dafür bei ihrer Kasse.
Informationen finden sie beispielsweise unter: https://www.lpk-rlp.de/fileadmin/pdf-downloads/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf

In der Regel benötigen Sie:
- einen Sprechstundentermin bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung. Dieser muss das PTV 11 ausfüllen auf dem dringend erforderlich angekreuzt sein muss
- eine Liste mit Absagen von Therapeuten mit Kassenzulassung
- einen Konsiliarbericht
- eine Dringlichkeitsbescheinigung

Ich helfe Ihnen dann gerne bei der weiteren Beantragung und schicke Ihnen weitere Unterlagen zu.

Termine

Stellen Sie Anfragen gerne per E-Mail (unter Angabe einer Nummer, um sie zurückzurufen) oder direkt telefonisch.


Berufsbezeichnung: Psychotherapeutin
Zuständige Kammer: Psychotherapeutenkammer Niedersachsen
Approbation verliehen durch den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) Hannover
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen in der jeweils geltenden Fassung
Regelungen einsehbar unter: www.pknds.de/fileadmin/1.ueber_Uns/Satzungen_und_Ordnungen/ BerufsO.pdf

Hier finden Sie die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörden und die berufsrechtlichen Regelungen:

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Letzte Änderung am 31.01.2023