Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Master in Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Depression
- Notfall - Krise
- Persönlichkeitsstörung
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
Verfahren
- Traumatherapie
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Mitgliedschaften
- Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V.
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
- Psychotherapeutenkammer Hamburg
Therapieansatz
Im Leben kann es aus unterschiedlichsten Gründen zu Krisen kommen, welche mit psychischen Symptomen einhergehen und nicht selbst bewältigt werden können. Als Verhaltenstherapeutin versuche ich meinen Patienten auf Augenhöhe zu begegnen und sie dabei zu begleiten wieder mit mehr Leichtigkeit durchs Leben zu gehen.
Privatversicherung/Beihilfe/Bundeswehr
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit dem 2,8-fachem Satz. Je nach dem wer die Kosten für die Psychotherapie übernimmt, können unterschiedliche Antragsformalitäten vorhanden sein. Daher informieren Sie sich bitte, vor Aufnahme der Psychotherapie, über mögliche Formulare oder besondere Regelungen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich keine Kassenzulassung verfüge, ist eine direkte Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich. Sofern Ihnen mehrere Psychotherapeuten mit Kassenzulassung und auch die Terminservicestelle Ihnen keinen Therapieplatz anbieten/vermitteln konnten, besteht die Möglichkeit, dass wir bei ihrer Versicherung einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Gerne begleite ich Sie bei der Antragstellung.
Kontakt
Gerne können Sie mich per Mail oder telefonisch kontaktieren. Da ich meist nicht direkt ans Telefon gehen kann, hinterlassen Sie mir gerne eine Nachricht mit Namen und Telefonnummer, dass ich Sie zeitnah zurückrufen kann.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.