Gruppen-Psychotherapie ist Kassenleistung

Mit Hilfe der Kassenfinanzierung soll die Gruppentherapie den Hilfesuchenden als "echte" Alternative zur Einzel-Therapie nahe gebracht und so u.a. auch ein früherer Therapie-Beginn ermöglicht werden.

Eine Gruppentherapie kann genauso wirksam sein wie eine Psychotherapie im Einzelsetting. Um mehr Menschen psychotherapeutisch versorgen zu können, steht Klient*innen seit 1. Oktober die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung zur Verfügung.

Erstmalig sind nun probatorische Sitzungen im Gruppen-Setting möglich. Therapeut*innen informieren in bis zu vier Sitzungen à 100 Minuten oder in bis zu acht Sitzungen à 50 Minuten über psychische Störungen sowie über Arbeitsweise und Wirkmechanismen, Chancen und Nutzen einer Gruppentherapie. Diese Sitzungen sollen auch der ersten Symptomlinderung dienen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Psychotherapie-Richtlinie ergänzt, um einen niedrigschwelligen Zugang zu ermöglichen, für den kein Anzeige- oder Antragsverfahren gegenüber den Krankenkassen nötig ist. Außerdem soll das Angebot von Gruppensitzungen erhöht und das Gutachterverfahren vereinfacht werden.

Gleichzeitig soll auch die Angebotssituation für Therapeut*innen erleichtert werden, indem inhaltliche und organisatorische Hürden flacher werden. So können künftig zwei therapeutische Fachkräfte gemeinsam eine Gruppentherapie anbieten. Sogar eine praxisübergreifende Kooperation ist möglich. Auf diese Weise kann der Therapieprozess besser moderiert und die Interaktion der Gruppenmitglieder gesteuert werden. Außerdem können sich die zwei Therapeut*innen in kritischen Situationen gegenseitig unterstützen.

Die Psychotherapie-Richtlinie des G-BA bildet die Grundlage, um psychotherapeutische Leistungen in der ambulanten Versorgung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung anzubieten. Sie legt zum Beispiel Details zu psychotherapeutischen Verfahren und Methoden fest, definiert Bedingungen für ihre Anerkennung sowie zum Antrags- und Gutachterverfahren. Auch Art und Umfang der Behandlung gibt die Richtlinie vor.

Im Auftrag des Gesetzgebers legt der G-BA als das oberste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen in Deutschland die konkreten Leistungen für Versicherte und Patienten rechtsverbindlich fest.

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