Britta Amend

Dipl.-Psych. Britta Amend

Psychologische Psychotherapeutin

Unteröwisheimer Str. 6
76698 Ubstadt-Weiher Ubstadt-Weiher
Stichpunkte

Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung

  • Diplom-Psychologie, Diplom-Sozialpädagogik
  • Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
  • Private Krankenversicherung, Selbstzahler

Behandlungs-Stichpunkte

  • allg. psych. Problem - Lebensberatung
  • Angst - Phobie
  • Depression
  • Psychosomatik
  • Stress - Burnout - Mobbing
  • Trauma - Gewalt - Missbrauch
  • Zwang

Verfahren

  • Entspannungsverfahren
  • Schematherapie
  • Verhaltenstherapie

Therapie-Angebot

  • Einzeltherapie

Freie Plätze / Wartezeiten

  • Wartezeit über zwölf Monate.

Mitgliedschaften

  • Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
  • Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Persönliches Profil

Aus- und Weiterbildung in Psychotherapie

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie bin ich in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg eingetragen.
Bitte beachten Sie, dass ich mit den gesetzlichen Krankenversicherungen jedoch NICHT abrechnen kann, da es sich um eine reine Privatpraxis handelt.

Behandlungskosten

In meiner Praxis biete ich Psychotherapie für Privatpatienten, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler an.

Privatversicherte:
Die Privaten Krankenversicherungen erstatten die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel problemlos. Grundlage der Abrechnung der Leistungen für Privatpatienten ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Da die Regelungen der einzelnen Versicherungen sehr unterschiedlich sein können, informieren Sie sich bitte VORAB über die Formalitäten bezüglich der Kostenübernahme und in welchem Rahmen ihr Versicherungsvertrag eine Psychotherapie abdeckt.

Beihilfeberechtigte:
Für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare wird die Psychotherapie meist von der Beihilfe übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass die Beihilfestelle die gutachterliche Stellungnahme zur Behandlungsbedürftigkeit durch die zuständige Krankenkasse anerkennt. Die Unterlagen können Sie bei Ihrer Beihilfestelle anfordern. Gleichermaßen gilt auch hier die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler:
Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine Therapie auch selbst übernehmen. Dies empfiehlt sich, wenn ihr Versicherungstarif nur eine begrenzte Anzahl Sitzungen pro Jahr abdeckt, oder wenn Sie die Therapie diskret halten wollen und nicht wünschen, dass eine Diagnose bei Ihrer Versicherung gespeichert wird. Das Honorar richtet sich auch bei selbstbezahlten Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Neben Psychotherapie biete ich auch psychologische Beratung an, denn nicht jede Belastung ist gleich störungsrelevant.
Wenn Sie in Ihrem Leben beispielsweise in eine Krise geraten sind, berufliche oder partnerschaftliche Probleme haben oder Sie einen Schicksalsschlag erleiden mussten, bedarf es nicht in jedem Fall einer Psychotherapie. In solchen Situationen können Ihnen vielleicht schon wenige beratende Gespräche helfen, um eine neue Perspektive einzunehmen, eine Entscheidung zu treffen oder Anregungen zu erhalten.
Bei einer Beratung steht nicht die Behandlung einer sogenannten Störung mit Krankheitswert im Vordergrund. Daher ist dieses Angebot eine Privatleistung und wird nicht von den Kassen erstattet.


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Letzte Änderung am 11.04.2024