So wird man Psychotherapeut

Inhalte und Länge der Psychotherapie-Ausbildungswege

13.10.2011 Von Fritz Propach

Eine tabellarische Übersicht der Ausbildungsinhalte der approbierten Psychotherapeuten:

  1. Psychologische Psychotherapeuten
  2. Ärztliche Psychotherapeuten
  3. Tabelle 1: Voraussetzung Medizin (Staatsexamen)
  4. Tabelle 2: Voraussetzung Facharztanerkennung
  5. Quellen:

Psychologische Psychotherapeuten

Psychologischer Psychotherapeut
(nach dem PsychThG 1999) (1)
Psychologischer Psychotherapeut (Übergangsregelungen) (2)

Verfahren

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse, Verhaltenstherapie, Systemische Therapie (3)

VoraussetzungPsychologie-Diplom,
Master in Psychologie
- Psychologie-Diplom,
- zusätzlich Mitwirkung an Versorgung von Krankenkassen-Versicherten oder Beihilfe-Berechtigten zwischen dem 1.1.1989 und dem 31.12.1998,
- zusätzlich Nachweis eines der folgenden:
Theorie

600 h

140 h280 h
Praktische Tätigkeit

1800 h, davon
- 1200 in psychiatrischer Klinik,
- 600 in psychosomat. Klinik oder psychotherapeut. Praxis

4000 h psychotherapeut. Berufstätigkeit oder

60 abgeschlossene Behandlungsfälle

2000 h psychotherapeut. Berufstätigkeit oder
30 abgeschlossene Behandlungsfälle

Praktische Ausbildung

- 600 Behandlungsstunden unter Supervision

- 150 Supervisionstunden (mind. 50 als Einzelsupervision)

fünf Behandlungsfälle unter Supervision mit insg. 250 Behandlungsstunden
Selbsterfahrung120 h
Dauer

- drei Jahre Vollzeit oder
- fünf Jahre Teilzeit

Ärztliche Psychotherapeuten

Tabelle 1: Voraussetzung Medizin (Staatsexamen)

Facharzt für
Psychiatrie und Psychotherapie
Facharzt für
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie (4)
VerfahrenTP, VT, ST (5)PA/TP, VT
VoraussetzungMedizin (Staatsexamen)Medizin (Staatsexamen)
Weiterbildung im Psychotherapie-Teil
Theorie

- 100 h
- 16 DSt AT, PMR oder Hypnose
- 10 h Seminar Krisenintervention
- 10 h Seminar Konsilarbeit

- 240 h
- AT, PMR oder Hypnose
- 35 DSt Balintgruppenarbeit oder patientenbez. Selbsterfahrungsgruppe

Diagnostik

- 100 Untersuchungen
- 20 Untersuchungen im Konsiliar- und Liaisondienst

Praktische Ausbildung240 h Behandlung1500 h Behandlung
Selbst-
erfahrung
- 150 h Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung
- 35 DSt Balintgruppenarbeit oder Fallarbeit

- PA/TP: 150 h Einzel- und 70 DSt Gruppen-Selbsterfahrung

- VT: 70 DSt Einzel- oder Gruppen-Selbsterfahrung

DauerFünf JahreFünf Jahre

Tabelle 2: Voraussetzung Facharztanerkennung

Zusatz-Weiterbildung
Psychotherapie
-fachgebunden- (6)
Zusatz-Weiterbildung
Psychoanalyse
VerfahrenTP, VTPA
VoraussetzungFacharztanerkennungFacharztanerkennung
Theorie- 120 h Theorie
- 16 DSt AT, PMR oder Hypnose
- 15 DSt Balintgruppenarbeit oder patientenbez. Selbsterfahrungsgruppe
240 h
Diagnostik10 Erstuntersuchungen20 Untersuchungen
Praktische Ausbildung- 120 h Behandlung, davon drei
abgeschlossene Fälle
- 15 DSt Fallseminar

- 600 h Behandlung, davon zwei Fälle mit mind. 250 h
- begleitendes Fallseminar
- kasuistisches Seminar

Selbst-
erfahrung
100 h Einzel- oder Gruppen-Selbsterfahrung250 h Lehranalyse

Anmerkungen

  1. Die Regelungen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind die gleichen, zusätzlich erfüllen auch Absolventen eines Lehramts-, Pädagogik- oder Sozialpädagogikstudiums die Voraussetzungen.
  2. Erst mit dem Psychotherapeutengesetz vom 1.1.1999 wurde der Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten gesetzlich definiert. Mit den Übergangsregelungen sollten den Diplom-Psychologen, die bereits in der psychotherapeutischen Versorgung von kassenversicherten Patienten tätig waren, die Approbation ermöglicht werden (und die psychotherapeutische Versorgung insgesamt aufrecht erhalten werden).
    Die geringen Ausbildungsanforderungen der Übergangsregelungen bedeuten nicht, dass diese Psychotherapeuten schlecht ausgebildet sind, allerdings ist hier eine Spannweite zwischen gut und weniger gut ausgebildeten Psychotherapeuten gegeben.
  3. Seit 1. Juli 2020 ist die Systemische Therapie ein Richtlinienverfahren und kann über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Bislang war die Approbationsausbildung im Vertiefungsgebiet "Systemische Therapie"bundesweit an vier zugelassenen Ausbildungsinstituten möglich. Viele weitere staatlich anerkannte Aus- und Weiterbildungsinstitute haben bereits Programme gestartet. Damit auch Ärztliche Psychoterapeuten systemisch arbeiten können, werden auch Weiterbildungsordungen angepasst. Weitere Tipps und Unterstützung erhalten Sie bei den Fachverbänden Systemische Gesellschaft und Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie.
  4. Hieß bis 2003 "Facharzt für Psychotherapeutische Medizin".
  5. Die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie kann laut Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer in jedem wissenschaftlich anerkannten Verfahren absolviert werden, d.h. seit 2008 auch in systemischer Therapie. Bei Interesse an dieser Weiterbildung wenden Sie sich bitte an die zuständige LÄK.
  6. Die Angaben beruhen auf der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (Fassung 2010). Viele Landesärztekammern übernehmen diese weitestgehend, manche weichen davon ab. In Bayern beispielsweise entfällt der Zusatz "-fachgebunden-". Der Zusatz "-fachgebunden-" wurde 2003 in die (Muster-) Weiterbildungsordnung aufgenommen.

Abkürzungen

TP = Tiefenpsychologische fundierte Psychotherapie

PA = Psychoanalyse

VT = Verhaltenstherapie

ST = Systemische Therapie

AT = Autogenes Training

PMR = Progressive Muskelentspannung nach Jacobsen

DSt = Doppelstunden

LÄK = Landesärztekammer

Quellen:

  • Psychotherapeutengesetz vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1311), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2686) geändert worden ist.