Die Phasen einer Psychotherapie (Seite 4/4)

Das Ende der Therapie

Dauer und Therapieziel beeinflussen Therapieende

Zunächst gilt grundsätzlich, dass Sie jede Therapie zu jedem Zeitpunkt beenden können, wenn Sie dies für notwendig halten. Sinnvollerweise sollte dies aber erst dann erfolgen, wenn es Ihnen spürbar besser geht oder wenn Sie gelernt haben, anders als bisher mit Ihren Beschwerden umzugehen.

Wann aber ist dieser Zeitpunkt gekommen? Um das herauszufinden, können Sie an den Anfang der Therapie zurückkehren und sich fragen, ob Sie Ihr ursprüngliches Behandlungsziel erreicht haben. Das Therapieende hängt insofern auch davon ab, wie Sie dies formuliert haben. Es kann ziemlich viel Zeit erfordern, etwa »wieder ein ganz anderer Mensch werden zu wollen« oder »vollkommen beschwerdefrei zu werden«. Hingegen lässt sich das Ziel, »endlich einmal wieder eine kurze Strecke ohne Angstzustände Auto fahren zu können«, vermutlich schon nach einer überschaubaren Zeitspanne erreichen. Ein konkretes Behandlungsziel macht es also klarer, wann Ihre Therapie als beendet gelten kann. Allerdings legen einige Therapeuten nicht so viel Wert darauf, dies festzulegen. Sie lassen sich lieber vom Verlauf der Therapie überraschen. Ob das für Sie das Beste ist, sollten Sie selbst für sich entscheiden.

»Ich hatte mich so an die Gespräche gewöhnt, dass mir der Übergang in die Zeit nach der Therapie schwerfiel. Gerade weil diese Zeit für mich so wichtig war und ich auch weitreichende Entscheidungen getroffen habe. Ich dachte damals, eigentlich könnte die Therapie so weiter gehen.« [Patientin, 37 Jahre, Angst und Zwangsstörungen]

In der Praxis wird die Dauer und damit das Ende der Therapie häufig durch die Anzahl der Sitzungen bestimmt, für die die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Eine Verlängerung erfordert einen umfangreichen schriftlichen Antrag an die Krankenkasse. Darin beschreibt Ihr Therapeut oder Ihre Therapeutin den bisherigen Behandlungsverlauf und begründet, warum eine Fortsetzung der Therapie in einem bestimmten Umfang nötig ist. Die Krankenkasse kann diesen Antrag auch ablehnen. In diesem Fall wird der Therapeut versuchen, Sie möglichst umgehend auf das nun bald bevorstehende Therapieende vorzubereiten. Um nicht unter Zeitdruck zu geraten, sollte der Verlängerungsantrag mindestens vier bis sechs Wochen vor dem letzten von der Krankenkasse bewilligten Behandlungstermin gestellt sein.

Gegen Ende einer Therapie wird häufig Bilanz gezogen, und es werden Fragen gestellt, die die zukünftige Entwicklung betreffen: Wie weit sind wir gekommen? Haben wir erreicht, was wir uns vorgenommen haben? Welche Schwierigkeiten wird es geben, wenn es die Möglichkeit des Austauschs nicht mehr gibt? Oder wenn neue Probleme auftauchen? Damit klingt an, dass am Ende der Therapie meist nicht ein vollkommen glücklicher und zufriedener Mensch steht, sondern dass Sie durch die neuen Erfahrungen bestehende Schwierigkeiten besser als zuvor lösen können.

Quellen:

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