Mobbing (Seite 5/6)
Erfolgreich gegen Mobbing wehren
Um dem Mobbing ein Ende zu setzen, ohne dass der Betroffene den Job verliert und ohne dass rechtliche Schritte in die Wege geleitet werden, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten.
Konflikte und Ursachen zur Sprache zu bringen, führt meist zum Ende der Mobbingattacken. Da Mobber unsichere Menschen sind, wird ihnen der Nährboden für Schikanen genommen, wenn das Opfer in Gegenwart anderer ist. Deshalb kann als erster Schritt das Alleinsein mit dem Mobber vermieden werden.
Den Mobber auf sein Verhalten anzusprechen und das am besten unter vier Augen, zeigt ein selbstsicheres Auftreten und macht deutlich, dass der Betroffene den Mobber durchschaut hat.
Bei den Kollegen sollte nach den Gründen für das Verstummen der Gespräche gefragt werden. Da Konflikte anzusprechen Mut erfordert, wird dem Betroffenen Respekt gezollt und gleichzeitig verschafft es Klarheit, woran man ist.
Oftmals ist das Mobbingopfer überhaupt nicht das Angriffsziel, sondern das Problem mit dem Chef, der Firma oder dessen gesamte Lebenssituation wird auf den Betroffenen projiziert. Dies gilt es herauszufinden. Jemand der Intrigen spinnt und Gemeinheiten verbreitet, fühlt sich in irgendeiner Weise bedroht.
Schikanen können unter anderem mit dem Handy dokumentiert werden und dienen in letzter Instanz als Beweismittel für potenzielle Gespräche und Beschwerden mit der Geschäftsleitung oder dem Personalrat. Ihre Existenz ist zudem ein probates Mittel zur Abschreckung des Mobbers. Aufzeichnungen in einer Art Mobbing-Tagebuch festzuhalten, kann durchaus sinnvoll sein.
Sollte der Betroffene Probleme haben, die Situation alleine zu bewerkstelligen, können Hilfen im Rahmen des betrieblichen Umfelds wie Vertrauensleute oder die Einschaltung des Betriebsrates Unterstützung leisten. Sofern ein Unternehmen einen Betriebsrat hat, ist dieser insofern eine gute erste Anlaufstelle, als dass er nach außen hin sowie regional gut vernetzt ist und erste Anhaltspunkte für die externe Suche von Hilfe bieten kann.
Auch außerbetriebliche Hilfen wie Freunde, Partner, Seelsorger oder eine Selbsthilfegruppe stellen die ersten Bewältigungsschritte für den notwendigen emotionalen und moralischen Beistand dar. Externe Team- oder Einzel-Coachings können dem Betroffenen helfen mit der Situation besser umzugehen, indem die Geschehnisse transparent gemacht und besprochen werden sowie Lösungen in einem konkreten Umsetzungsplan erarbeitet werden.
Dem Mobber auf Dauer ausgeliefert zu sein, bewirkt einen enormen Stressaufbau. Um einen Ausgleich zu schaffen, hilft sich körperlich zu betätigen, beispielsweise in Form von Sport. Wenn die Belastung zu groß wird, empfiehlt sich eine psychologische Beratung in Anspruch zu nehmen oder sich an eine Mobbingberatungsstelle zu wenden.
Psychotherapie bei behandlungsbedürftigen Mobbingopfern
Bei behandlungsbedürftigen Mobbingpatienten steht die Diagnostik am Anfang der Therapie. In Form von Anamnese, Fragebogen, psychopathologischem Befund oder sonstiger Informationsgewinnung erfolgt das Erkennen der Hintergründe. Mobbing ist nach den gängigen Klassifikationssystemen keine eigenständige Diagnose, sondern bildet die auslösenden oder aufrechterhaltenden Bedingungen der jeweiligen Krankheit ab. Je nach Symptomatik ergeben sich Diagnosen, die sich auf den Bereich der Herzkreislauferkrankungen wie Schlafstörungen und Burnout beziehen oder bereits andere Krankheitsbilder verschärfen wie Magen-Darm-Erkrankungen. Am häufigsten jedoch werden depressive Symptome in den verschiedenen Ausprägungen diagnostiziert. Infolge von Mobbing kommt es häufig zu verschiedenen Begleiterkrankungen und folglich können mehrere Diagnosen gestellt werden. Bei etwa drei Viertel der Mobbingpatienten sind dies psychosomatische und psychiatrische Erkrankungen.
Die Herausnahme der Gemobbten aus dem Arbeitsumfeld ist aufgrund der Erkrankung und der weiteren Eskalation notwendig. Eine Besonderheit bei Betroffenen sind Verhaltensdefizite wie fehlende Distanzierfähigkeit und Verhaltensexzesse wie starke Verausgabungsbereitschaft. Häufig ist die Erwerbs- beziehungsweise Leistungsfähigkeit gefährdet. Zur weiteren Behandlung ist eine ausführliche Verhaltensanalyse sinnvoll, die in kompakter Form im stationären Bereich besser erfolgen kann.
Die Behandlung von Mobbingpatienten gründet im verhaltenstherapeutischen Ansatz mit der Einbindung von Ergebnissen aus der Mobbingforschung. Wesentlich ist dabei ein spezifischer therapeutischer Verlauf in vier Phasen.
- In der ersten Phase muss der Betroffene Distanz zum Geschehen schaffen, um die Problematik zu bewältigen. Dies ist durch das stationäre Setting gegeben.
- Phase zwei dient dazu, Zusammenhänge der Mobbingsituation zu erkennen und zu verstehen. Die Entwicklung eines individuellen Störungsbildes, einschließlich der Analyse der Organisation und einer Charakterisierung des Mobbers ist von zentraler Bedeutung für die weitere Behandlung.
- In der dritten Phase wird entschieden, in welche Richtung die zukünftige berufliche Tätigkeit gehen soll.
- Zuletzt werden in Phase 4 die handlungsorientierten Bewältigungsschritte eingeübt, die dem Betroffenen durch den Erwerb von Fähigkeiten helfen sollen, das entsprechende therapeutische Ziel wie Distanzierungsstrategien umzusetzen.
- Das Phasenmodell umfasst sowohl die Einzel- als auch die Gruppentherapie.
Juristische Perspektive
Mobbing stellt nach derzeitiger deutscher Gesetzeslage weder einen Strafbestand noch eine Anspruchsgrundlage dar. Zivilrechtliche Ansprüche und strafrechtliche Verfolgung müssen also im Einzelfall geprüft werden. Im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung muss dem Mobbenden nachgewiesen werden, dass er vorsätzlich und rechtswidrig gehandelt hat, das heißt mit Wissen und ohne Rechtsgrund.
Zivilrechtliche Ansprüche können geltend gemacht werden, sodass Mobbing-Betroffene beispielsweise Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen können. Als Maßnahmen, um ArbeitnehmerInnen vor Mobbing zu schützen, werden in einigen Betrieben Betriebsvereinbarungen zum partnerschaftlichen Verhalten am Arbeitsplatz abgeschlossen.
Hilfe bei Mobbing: Beratungs- und Servicestellen
- Das ifb (Institut zur Fortbildung von Betriebsräten) stellt eine Mobbinglandkarte mit Organisationen und Ansprechpartnern zum Thema Mobbing bereit.
- Die Konflikt-Hotline Baden-Württemberg berät bundesweit Menschen, die sich am Arbeitsplatz Mobbing ausgesetzt sehen.