Welche Träger die Kosten der Therapie auch zahlen

Alternativen zur gesetzlichen Krankenkasse

Wer sich mit der Eröffnung einer Privatpraxis für Psychotherapie und den damit verbundenen Einnahmemöglichkeiten beschäftigt, denkt sehr wahrscheinlich zunächst an Selbstzahler:innen, privat Versicherte und gesetzlich Versicherte per Kostenerstattung als potenzielle Klient:innen. Oft geht dies einher mit der bangen Frage, ob das für ein gutes Auskommen reichen kann.

Neben diesen vergleichsweise naheliegenden möglichen Einnahmequellen gibt es auch weniger bekannte Träger, die unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Psychotherapien übernehmen.

Selbstzahler und privat Versicherte

Psychotherapeut:innen mit Privatpraxis können das Honorar mit ihren selbst zahlenden Patient:innen individuell vereinbaren. Wenn Klient:innen privat versichert sind, hängt es von dem jeweiligen Tarif ab, was erstattet wird. Unabhängig davon, kann man auch mit Privatpatient:innen ein individuelles Honorar vereinbaren. Das kann unter Umständen auch höher sein, als es die Krankenkasse erstatten würde - wenn der Patient bereit ist, es zu bezahlen.

Neben einer Abrechnung nach einem individuell vereinbarten Honorar gibt es auch für Psychotherapeut:innen ohne Kassensitz die Möglichkeit, mit (gesetzlichen) Krankenkassen oder anderen Institutionen abzurechnen. Es ist jedoch wichtig, vorher genau abzuklären, welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.

Psychotherapie per Kostenerstattung

Falls gesetzlich versicherte Patient:innen trotz angemessener Suche keinen Therapieplatz in einer Kassenpraxis bekommen oder die Wartezeit unzumutbar lange wäre, können sie unter Umständen eine Therapie in einer Privatpraxis beginnen.
Neu und wichtig für den Erfolg des Antrags auf Kostenerstattung ist jedoch, dass ein Patient vor Beginn einer Psychotherapie bei einer psychotherapeutischen Sprechstunde gewesen sein und dort eine Diagnose über eine psychische Störung mir Krankheitswert erhalten haben muss. Mehr zum Thema Kostenerstattung finden Sie in unserem "Hauptartikel".

Abrechnung über Beihilfestellen

Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die Übernahmebedingungen sollten Patient:innen jedoch vor Beginn der Psychotherapie klären.

Privatbehandlung von Bundespolizisten

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat einen Vertrag mit dem Bundesinnenministerium geschlossen. Polizisten der Bundespolizei können sich an psychotherapeutische Privatpraxen wenden. Die Therapie beginnt mit einer unverbindlichen psychotherapeutischen Sprechstunde. Kostenträger ist die Heilfürsorgestelle Bundespolizei im nordrhein-westfälischen Sankt Augustin.

Psychotherapie über die Bundeswehr

Die Kosten einer Psychotherapie für Soldaten der Bundeswehr werden in der Regel von der Bundeswehr übernommen, auch für die Behandlung in einer Privatpraxis. Soldat:innen müssen zum ersten Termin den „Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung“ (San/BW/0218) mitbringen. Auf dieser Grundlage werden die probatorischen Sitzungen abgerechnet. Für die weitere Behandlung wird ein Antrag beim Truppenarzt gestellt.

Berufsgenossenschaften erstatten Psychotherapie

Die Kosten für eine Psychotherapie können unter Umständen auch mit den Berufsgenossenschaften abgerechnet werden, zum Beispiel wenn die zu behandelnden Beschwerden in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft fallen. Das wäre etwa bei einer Traumatisierung durch einen Arbeitsunfall der Fall.

Die Berufsgenossenschaften bezahlen grundsätzlich alle Leistungen, die zur Heilung oder Linderung des Unfallschadens nötig sind. Dazu können Operationen, Medikamente, Hilfsmittel oder bestimmte Therapien, Rehabilitationsmaßnahmen und auch Psychotherapie zählen. Grundsätzlich müssen Patient:innen, die diese Leistungen in Anspruch nehmen, nichts zuzahlen.

Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie sind für die Verhütung, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen, Unfällen auf dem Arbeitsweg und Berufskrankheiten zuständig.

Da die Kosten von der Berufsgenossenschaft übernommen werden, sollten sich die Patient:innen vor Beginn einer Psychotherapie erkundigen, ob die Kosten für eine Behandlung in ihrem Fall übernommen werden.

Psychotherapeut:innen, die einen Vertrag mit der Deutschen Unfallversicherung (DGUV) abgeschlossen haben und am Psychotherapeutenverfahren teilnehmen, sind berechtigt, Psychotherapie über Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger abzurechnen.

Kostenübernahme über PSYRENA

Über PSYRENA, das psychosomatische Nachsorgeprogramm der Deutschen Rentenversicherung, können auch Kosten für eine Psychotherapie abgerechnet werden.
Diese Nachsorge ist ein Angebot der Deutschen Rentenversicherung für Patient:innen, die eine stationäre psychosomatische Rehabilitation abgeschlossen haben oder kurz vor der Entlassung sind. Um die Ziele, die sie in der Reha erreicht haben, auch in den Alltag zu integrieren, können Patient:innen ein ambulantes Angebot nutzen. Denn die Nachsorge soll Patient:innen unterstützen, Erfahrungen aus der Rehabilitation im Alltag anzuwenden und die Möglichkeit bieten, über Probleme im Arbeitsleben und im Alltag zu sprechen.

Die Behandlung kann sich aus verschiedenen therapeutischen Angeboten zusammensetzen. So kann eine Psychotherapie beispielsweise durch Sport- und Bewegungstherapie ergänzt werden.

Patient:innen können sich im Rahmen dieses Angebots nur von Psychotherapeut:innen behandeln lassen, die von der DRV anerkannt sind oder von Therapeut:innen, die noch nicht approbiert, aber an eine Reha-Klinik angebunden sind. Approbierte ärztliche und psychologische Psychotherapeut:innen mit Rehabilitations- und Gruppenerfahrung können eine Anerkennung beantragen.

Sondervertrag mit Betriebskrankenkassen

Es gibt die Möglichkeit für Psychotherapeut:innen, einen Sondervertrag mit der Bahn-BKK oder BKK-VBU abzuschließen. Die BKK VBU ist eine Betriebskrankenkasse mit Sitz in Berlin. Ihren Ursprung hat die Krankenkasse in den Unternehmen Verkehrsbau Union, Babcock Borsig, Balcke-Dürr, Bogestra, Buna-Werke, Leipziger Volkszeitung und Standard Elektrik Lorenz, daher auch die Abkürzung.

Psychotherapeut:innen, die sich wegen eines Vertrages an diese Betriebskrankenkassen wenden möchten, benötigen eine Approbation, und müssen in einem der vier Richtlinienverfahren ausgebildet sein. Eine Kassenzulassung ist für sie nicht nötig.

Einzelne Unternehmen übernehmen Kosten für Beratung und Therapie

Manche Unternehmen bieten für ihre Mitarbeiter sogenannte EAP-Programme an, die die Kosten für Beratung und Therapie übernehmen. EAP heißt Employee Assistance Program, auf Deutsch wird das häufig Programme zur Mitarbeiterberatung genannt. Mitarbeiter:innen sollen dadurch beispielsweise darin unterstützt werden, sich nach einem Umzug ins Ausland besser in die neue Umgebung zu integrieren. Im Rahmen dieser außerhalb des Unternehmens angesiedelten Angebote werden manchmal auch die Kosten für Psychotherapie übernommen.