Alles Wissenswerte zu Psychotherapie (Seite 12/13)

Psychotherapeu­tische Sprechstunde

Der verbindliche erste Schritt hin zur Psychotherapie für gesetzlich Versicherte

Psychotherapeuten mit Kassensitz müssen ab dem 1. April 2017 psychotherapeutische Sprechstunden anbieten. Dadurch sollen Hilfesuchende einen schnelleren Zugang zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung erhalten. Seit dem 1. April 2018 ist sie für gesetzlich Versicherte der verpflichtend vorgeschriebene Erstzugang zu einer Psychotherapie.

In der Therapeutensuche von therapie.de finden Sie die Therapeut*innen, die eine psychotherapeutische Sprechstunde anbieten am schnellsten, wenn Sie unter "Abrechnung" den Filter "GKV: Kassenzulassung" setzen.

Was geschieht in der psychotherapeutischen Sprechstunde?

Orientierende Diagnostik und Ableitung des weiteren Vorgehens

In der Sprechstunde soll geklärt werden, ob möglicherweise eine psychische Erkrankung vorliegt. Es wird eine orientierende Diagnostik durchgeführt und daraus das weitere Vorgehen abgeleitet. Dabei stellt der Psychotherapeut zunächst eine Verdachtsdiagnose (Kürzel “V” neben dem Diagnoseschlüssel der ICD). Dies ist ausreichend, um eine Therapie beginnen zu können. Im Lauf der Therapie stellt der Therapeut dann eine gesicherte Diagnose (Kürzel “G” neben dem Diagnoseschlüssel der ICD).

Der Therapeut soll beurteilen, ob bei der bestehenden Problematik Selbsthilfe- und Beratungsangebote ausreichen oder ob eine weitergehende psychotherapeutische Behandlung sinnvoll ist. Im ersten Fall informiert er den Ratsuchenden, welche Selbsthilfe- und Beratungsangebote es gibt. Im zweiten Fall bespricht er mit ihm die vorläufige Diagnose und informiert über mögliche Behandlungen: etwa über die verschiedenen psychotherapeutischen Verfahren, die Möglichkeit einer Einzel- oder Gruppen-Psychotherapie und ggf. über weitere Behandlungsmöglichkeiten wie die Einnahme von Psychopharmaka.

Wenn erforderlich kann auch eine kurze psychotherapeutische Intervention durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Sprechstunde müssen dem Patienten neben der mündlichen Besprechung auch schriftlich mitgeteilt werden.

Wie ist die psychotherapeutische Sprechstunde gestaltet?

Je nach Psychotherapeut kann die Sprechstunde als offene Sprechstunde (ohne Terminvergabe) oder als Sprechstunde mit vorheriger Terminvergabe angeboten werden. Hilfesuchende, die die Sprechstunde nutzen wollen, können sich direkt an einen Psychotherapeuten oder an die Termin-Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen wenden.

Bei Bedarf kann ein Patient bis zu sechs Sprechstunden-Termine (zu je 25 Minuten) in Anspruch nehmen. Zwei Sprechstunden-Termine können dabei auch zu einem Termin mit 50 Minuten zusammengelegt werden.

Ist eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll, kann der Patient sie beim gleichen Psychotherapeuten, bei dem er zur Sprechstunde war oder bei einem anderen Psychotherapeuten durchführen. Hat der Therapeut, der die Sprechstunde durchgeführt hat, keine freien Psychotherapie-Plätze, verweist er den Patienten an die Termin-Servicestellen weiter.

Warum müssen gesetzlich Versicherte zunächst die psychotherapeutische Sprechstunde besuchen?

Sprechstunde als Voraussetzung für weitere Psychotherapie

Seit dem 1. April 2018 ist die psychotherapeutische Sprechstunde (mindestens 2 x 25 Minuten) die verbindlich vorgeschriebene Voraussetzung, um eine andere psychotherapeutische Behandlung (Akutbehandlung, Kurz- oder Langzeittherapie) beginnen zu können.

Nur wenn Patienten nach einer psychischen Erkrankung aus einer stationären Behandlung im Krankenhaus oder einer Rehabilitations-Behandlung entlassen werden, können sie eine Akutbehandlung oder probatorische Sitzungen für eine Kurz- oder Langzeittherapie beginnen, ohne bei einer psychotherapeutischen Sprechstunde gewesen zu sein.

Was sollten Psychotherapeuten zur Sprechstunde wissen?

Jeder Psychotherapeut mit vollem Versorgungsauftrag (ganzem Praxissitz) muss in Zukunft vier psychotherapeutische Sprechstunden à 25 Minuten pro Woche anbieten. Psychotherapeuten mit halbem Versorgungsauftrag (halbem Praxissitz) müssen pro Woche zwei psychotherapeutische Sprechstunden à 25 Minuten anbieten. Es können aber von den Kassenärztlichen Vereinigungen regional abweichende Regelungen getroffen werden.

Die Psychotherapeuten müssen ihre Erreichbarkeit und die Form ihrer Sprechstunde (offen oder mit Terminvergabe) der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung mitteilen. Freie Termine sollen sie den Terminservicestellen (siehe unten) melden.

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