Verbesserung der Versorgung
Es bleibt viel zu tun: Vorschläge der Parteien unzureichend
Mit den nun vorliegenden „Wahlprüfsteine Psychotherapie“ fühlt der Verband Pro Psychotherapie e.V. im Juli und August 2013 den wichtigsten bei der Bundestagswahl 2013 antretenden Parteien hinsichtlich ihrer Vorstellungen und Ziele zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgungslage auf den Zahn. Dabei wurden die Parteien anhand von zehn Fragen um eine Stellungnahme gebeten.
Die Vorschläge der Parteien für eine verbesserte Versorgung von Hilfesuchenden
In diesem Abschnitt werden gezielt nur die Antworten auf die Fragen dargestellt, die sich sehr direkt auf die Verbesserung der Versorgungslage für Hilfesuchende beziehen.
CDU / CSU
Ziel von CDU und CSU sei die Verbesserung der Versorgungssituation der ambulanten Richtlinienpsychotherapie hinsichtlich Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit. Dadurch würde sachgerecht die Problematik unangemessen hoher Wartezeiten für eine psychotherapeutische Behandlung angegangen, die teilweise in Ballungszentren, erst Recht jedoch in den vorgenannten unterversorgten Regionen beklagt würde.
Die Regierungsparteien CDU und CSU verweisen darauf, in der laufenden Legislaturperiode mit dem Versorgungsstrukturgesetz viel getan zu haben, um insbesondere Unterversorgung zu verhindern oder zu beseitigen. Man habe als wesentliche Maßnahme den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gesetzlich damit beauftragt, die Bedarfsplanung entsprechend weiterzuentwickeln.
Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hätten sich bereits in der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie, die zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, darauf verständigt, bei der Vergütungsvereinbarung für das Jahr 2013 die Finanzierung von bis zu 1.150 neuen Niederlassungsmöglichkeiten (zusätzliche Psychotherapeutensitze) sicherzustellen.
Darüber hinaus hätten CDU und CSU mit dem dritten Gesetz zur Änderung arzneimittelrecht-licher und anderer Vorschriften Anfang Juni 2013 beschlossen, dass ab 2014 bundesweit knapp 280 Sitze, die bislang für psychotherapeutisch tätige Ärzte reserviert waren, auch an psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vergeben werden könnten.
Da es auch Aufgabe des Hausarztes ist, psychische Störungen frühzeitig zu erkennen, würden CDU und CSU konkrete Vorschläge von Fachleuten zur Verbesserung der Hausarztausbildung hinsichtlich psychotherapeutischer Aspekte oder Diagnoseinstrumente, intensiv prüfen und umsetzen, wenn sie sinnvoll sind.
Mit der unabhängigen Patientenberatung haben CDU und CSU nach einer zehnjährigen Modellphase zum 1. Januar 2011 ein bundesweites Angebot geschaffen, in dem Hilfesuchende kostenlos Experten um Rat fragen können. In muttersprachlicher Form steht dieses Angebot auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zur Verfügung.
Der einfache Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung und damit auch zu psychotherapeutischen Sprechstunden ist CDU/CSU wichtig. Daher sei gegen eine Sprechstunde, in welche der Patient ohne Termin kommen kann, nichts zu sagen. CDU und CSU sind jedoch nicht der Auffassung, dass diese Einrichtung verpflichtend vorgehalten werden muss. Das sollte der einzelne Therapeut entscheiden können. Für viele sei es der bessere Weg, vorher einen Termin zu vereinbaren.
FDP
Für die FDP ist die ambulante Versorgung durch Psychotherapeuten ein elementarer Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens. Auch künftig ist eine qualitativ hochwertige flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Auch aufgrund des laut der Statistiken der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung stark gestiegenen Bedarfs seien gesetzliche Anpassungen zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen vorgenommen worden.
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz habe man dem G-BA als dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzten, Psychotherapeuten, Kliniken und Kassen, eine Reihe von Aufträgen zur Anpassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie erteilt. Das maßgebliche Ziel ist eine flächendeckende, möglichst wohnortnahe und bedarfsdeckende ärztliche und psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung. Anstelle starrer zentraler Vorgaben sollen Regelungen gelten, die stärker auf die Bedingungen vor Ort eingehen. Noch im Dezember 2012 hat der G-BA auf dieser Grundlage den Planungsrahmen für die Zulassungsmöglichkeiten von Ärzten und Psychotherapeuten festgelegt.
Die FDP erwarte von der neuen Bedarfsplanung, dass Zulassungsmöglichkeiten künftig genau dort ausgewiesen werden, wo sie benötigt werden. Zum 1. Juli 2013 solle die neue Bedarfsplanung umgesetzt werden. Der weitere Umsetzungsprozess werde sorgfältig beobachtet.
SPD
Die SPD hält einen niedrigschwelligen und bedarfsgerechten Zugang zu den Versorgungseinrichtungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen für unerlässlich, damit diese zeitnah zuverlässige Hilfe finden könnten. Um dieses Ziel zu erreichen, würde es immer wichtiger, die ihrer Aussage nach beiden wesentlichen Pfeiler der Versorgung, die stationäre Akutpsychiatrie und die ambulanten Angebote, zukünftig stärker miteinander zu verzahnen. Die ambulanten Angebote gelte es weiterzuentwickeln, um den Betroffenen einen flexiblen und passgenauen Zugang zur Therapie zu ermöglichen.
Für die Zukunft fordert die SPD eine verbesserte organisatorische Abstimmung aller Hilfs- und Leistungsangebote von der psychologischen Präventionsarbeit über die Versorgung in Ambulanzen oder Kliniken bis hin zu den niedergelassenen Psychotherapeuten. Diese Koordinierung solle direkt vor Ort erfolgen, um besser auf Bedarfsveränderungen und Versorgungsengpässe eingehen zu können. Zusätzlich wünscht sich die SPD eine stärkere Förderung der aufsuchenden Versorgungsmodelle oder Therapieformen, damit die Betroffenen in der gewohnten Umgebung zu bleiben und die Behandlung in den Alltag integriert werden könnten. Für ländliche und dünner besiedelte Regionen mit schlechter psychotherapeutischer Versorgung schlägt die SPD den vermehrten Einsatz von innovativen Technologien oder Telemedizin vor, die bereits heute in Ländern wie Nordamerika, Australien oder Skandinavien erfolgreich angewendet würden.
Um den für viele psychisch kranke Patienten besonders wichtigen und schwierigen Übergang von einer stationären Akutbehandlung zur ambulanten Folgebehandlung möglichst nahtlos gestalten zu können, bedarf es laut SPD eines von der stationären Einrichtung initiierten und den Krankenkassen unterstützten Entlassungsmanagement. Damit solle auch sichergestellt werden, dass die Betroffenen gut über Unterstützungs- und Selbsthilfeangebote informiert seien, um ein „zurück geworfen werden“ im Genesungsprozess zu vermeiden. Die SPD weist dabei den so genannten Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA), die bereits derzeit eine Brückenfunktion einnehmen, auch zukünftig eine zentrale Rolle zu.
Hausärzte spielen eine sehr wichtige Rolle bei der Versorgung psychisch Kranker, da es eine ihrer Hauptaufgaben ist, Hilfesuchende durch das Hilfsangebot zu lotsen und sie ihre Patienten i.d.R. sehr gut kennen. Aktuell werden ein Viertel der Zuweisungen in die ambulante Psychotherapie von ihnen durchgeführt. 39 Prozent der Patienten suchen sich noch selbst einen Psychotherapeuten. Daher fordert die SPD die ärztliche Selbstverwaltung auf, den wichtigsten psychischen Krankheitsbildern in der Aus- und Weiterbildung von (Haus-)Ärzten einen größeren Raum einzuräumen.
Die SPD fordert ein flächendeckendes und wohnortnahes Erstversorgungsangebot, um den Hilfesuchenden die Selbstüberwindung bei der Inanspruchnahme von Hilfe zu erleichtern und somit eine schnelle Behandlung zu ermöglichen. Die wesentlichen Aufgaben des Erstversorgungsangebotes seien laut SPD:
- Rasche Stabilisierung des Patienten bis zu einer Aufnahme einer Langzeittherapie, falls diese erforderlich
- Ermittlung von Umfang und Dringlichkeit der psychischen Störung
- Aufklärung über die verschiedenen Versorgungsformen
- Bestimmung der für den Patienten am geeignetsten erscheinenden Therapieform, um die bestmögliche Folgebehandlung sicherzustellen
Den PIAs wird eine Schlüsselrolle in einem solchen Erstversorgungsangebot zugewiesen. Darüber hinaus sollen in Regionen ohne eine PIA niedergelassene Psychotherapeuten diese Aufgabe übernehmen und müssen dafür eine Zusatzausbildung erhalten.
Ein solches Erstversorgungsangebot könnte konkret als überbrückende Kurzzeittherapie gestaltet werden und könne nur erfolgreich sein, wenn die bestehenden therapeutischen Ressourcen neu strukturiert würden. Dazu müssten von der Gemeinsamen Selbstverwaltung die Langzeittherapiekontingente zu Gunsten von mehr Kurzzeittherapiekontingenten für die Erstversorgung überprüft und umstrukturiert werden.
Dazu ist sei erforderlich, das Angebot von Langzeittherapien stärker zu staffeln. Durch ein regelmäßiges Überprüfen der Therapiefortschritte von LangzeitpatientInnen könne ein überflüssiges Fortführen der Behandlung vermieden, die Behandlungsdauern gegebenenfalls verkürzt und somit die für die Kurzzeittherapien benötigten Therapiemöglichkeiten geschaffen werden. Es sei die Aufgabe der Gemeinsamen Selbstverwaltung, eine solche geeignete Staffelung sowie die für die Begutachtung von Qualität und Fortschritt der Therapie benötigten Indikatoren zu erarbeiten.
Durch Erstversorgung mit Kurzzeittherapie soll auch die Qualität von Diagnose und somit auch Behandlung gesteigert werden. PatientInnen sollen darüber hinaus das Recht auf die geeignetste Therapiemethode erhalten. Dieses Recht schlösse ein Zweitmeinungsverfahren bei der Diagnostik innerhalb der Erstversorgung sowie das Recht auf Begutachtung ein, falls der Patient Zweifel an der angewendeten Methode haben sollte.
Eine weitere Maßnahme zur verbesserten Ausschöpfung des derzeit bestehenden Psychotherapieangebotes sei laut SPD ein flächendeckendes Informationssystem für Therapiekapazitäten in Deutschland. (Quelle: Wahlprogramm der SPD)
Bündnis 90 / Die Grüne
Bündnis 90 / Die Grünen halten die Anfang des Jahres 2013 vorgenommene Anpassung der Bedarfsplanungsrichtlinie durch den G-BA für nicht ausreichend. Da mehr psychotherapeutische Praxen nur im ländlichen Raum entstehen und in den anderen Regionen keine Verbesserungen eintreten dürften, würde die Versorgungslücke nicht geschlossen. Sie fordern eine Neuberechnung der Bedarfszahlen, die sich am tatsächlichen Bedarf orientieren und nicht an der Zahl der Psychotherapeuten, die 1999 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Psychotherapeutengesetzes tätig waren. Sie streben langfristig den Ausbau der gesamten vertragsärztlichen, inklusive der psychotherapeutischen, Bedarfsplanung und der Krankenhausplanung zu einer Versorgungsplanung an, die sich an der Morbidität, einer noch zu schaffenden soliden Datenbasis, qualitativen Versorgungszielen orientieren sowie durch einen sektorenübergreifenden Ansatz und mehr Partizipation vor Ort auszeichnen sollte.
Mehr psychotherapeutische Kenntnisse bei Hausärzten sind laut Bündnis 90/Die Grünen unbedingt erforderlich. Allerdings würde vielen ein solcher Bedarf erst während der Tätigkeit bewusst. Deshalb seien mehr passgenaue Weiterbildungsangebote notwendig, die die begrenzten zeitlichen Ressourcen der Hausärzte berücksichtigten. Auch bräuchte es Netzwerke, innerhalb derer Hausärzte sich Beratung und Unterstützung von Psychotherapeuten einholen könnten.
Patienten müssen dabei unterstützt werden, das richtige Therapieverfahren und den richtigen Therapeuten zu finden. Dafür seien zentrale Anlaufstellen wünschenswert. Dort könnten das konkrete Erkrankungsbild herausgearbeitet sowie Empfehlungen zu Therapierichtung und spezialisierten Therapeuten gegeben werden. Solche Stellen könnten auch in Krisenfällen als Ansprechpartner fungieren, die zeitnah an vermitteln. „Offene“ Sprechstunden, in denen Patienten eine erste Beratung und Hinweise auf Behandlungsmöglichkeiten erhalten können, halten Bündnis 90/Die Grünen für sicherlich ein sinnvolles Angebot, das sich allerdings nicht vom Gesetzgeber oder der Bundesregierung verordnen ließe.
Die LINKE
Die LINKE steht für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung und fordert eine Reform der Bedarfsplanung und Neuberechnung des psychotherapeutischen Bedarfs mittels einer wissenschaftlich fundierten Erhebung zur Morbidität (Sterblichkeit). So könnten die tatsächlich benötigten Behandlungskapazitäten differenziert nach ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten sowie der angebotenen Therapieformen bereitgestellt werden.
Die von der Linken geforderte solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung würde finanziellen Spielraum für einen möglichen erforderlichen Ausbau der psychotherapeutischen Versorgungsstrukturen eröffnen.
Trotz der Anpassung der Berechnung der Verhältniszahlen zur Bedarfsplanung durch den G-BA und Verbesserungen im ländlichen Raum fürchte Die LINKE, dass die Zahl der Psychotherapiesitze insgesamt abnehmen könnte. Für die Zeit der Bedarfsneuplanung sollte die Zahl der Therapeutensitze im ländlichen Raum angehoben werden, ohne dass die Gesamtzahl verringert wird. Auch die Ungleichverteilung der Versorgungsdichte zwischen Stadt und Land sollte durch entsprechende Maßnahmen verringert werden. Darüber hinaus gelte es auch, die gesellschaftlichen Ursachen von psychischen Erkrankungen anzugehen.
Aufgrund ihres engen Patientenkontakts und ihrer Vertrauensstellung haben Hausärzte die Möglichkeit, eine mögliche psychische Erkrankung anzusprechen und sollten ihre Anzeichen daher kennen - nicht zuletzt um psychosomatische Zusammenhänge erkennen zu können. DIE LINKE spricht sich daher für eine Aufwertung der „sprechenden Medizin“ im Verhältnis zur Apparatemedizin aus, die sich auch in den Ausbildungsinhalten widerspiegeln muss.
Laut Die LINKE ist es derzeit weitgehend zufällig, an welche Praxen sich Hilfesuchende mit psychischen Problemen zuerst wenden, ob sie zu einem Arzt oder einem psychologischen Psychotherapeuten gehen und welche Verfahren diese Behandler anbieten. Auch lägen keine Daten darüber vor, wie oft die Erstbehandelnden die Patienten an eine andere Therapierichtung oder einen anderen Grundberuf verweisen. DIE LINKE befürwortet daher die Einrichtung einer neutralen, nicht interessengeleiteten Beratungsinstanz, die Patienten dabei unterstützt, das für sie passende Therapieverfahren und freie Therapieplätze zu finden. Solche Beratungsstellen könnten an die Kassenärztlichen Vereinigungen oder die Unabhängige Patientenberatung UPD angebunden sein. Auch die Einbindung einer telefonischen Beratung müsse geprüft werden. Eine solche Beratung sollte immer durch hochqualifiziertes Personal und qualitätsgesichert durchgeführt werden.
Da in der psychotherapeutischen Praxis kurze Interventionen nicht, sondern ausschließlich probatorische Sitzungen und Therapie abgerechnet werden dürften, fänden offene Sprechstunden in Psychotherapiepraxen in der Regel nicht statt. Da in bestimmten Fällen eine offene Sprechstunde sinnvoll sei, solle ihr Nutzen evaluiert und bei positivem Ergebnis auch finanziell ermöglicht werden. Darüber hinaus unterstützt DIE LINKE den Vorschlag, ein unabhängiges Beratungsgespräch über Art und Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Therapie durch Beratungsstellen zu ermöglichen.
Piraten Partei
Die Piraten Partei setzt sich für eine regional homogene (d.h. keine Vermischung von Stadt und Land) sowie am realen Angebot (d.h. tatsächliche Sprechzeiten) orientierte Bedarfsplanung ein, um ein ausreichendes Psychotherapieangebot ohne lange Wartezeiten zu ermöglichen.
Zusätzlich strebt die Piraten Partei eine Änderung der Psychotherapie-Ausbildung an, damit eine wesentlich größere Zahl an Menschen pro Jahr eine Ausbildung abschließen und in den Beruf einsteigen kann.
Darüber hinaus stehe die Aufklärung der Betroffenen im Blickpunkt, um diese über ihre rechtlichen Ansprüche die Hilfsangebote zu informieren.
Die Piraten Partei setzt sich für niederschwellige Angebote für Menschen mit psychischen Störungen oder dem Verdacht einer psychischen Beeinträchtigung ein. Weiterhin fordert die Partei, dass Ärzte in allen Fachbereichen, in denen sie mit Betroffenen konfrontiert sind, ausführliche und fortlaufende psychiatrische Weiterbildungen erhalten. Ein besonderes Augenmerk sollte hierbei auf Krisenintervention und Deeskalation liegen. Diesen Inhalten muss bereits frühzeitig, also noch während Studium oder Ausbildung, mehr Bedeutung beigemessen werden.
Neben dem Ausbau von Beratungsstellen für Menschen mit psychischen Störungen und die bessere Berücksichtigung von psychischen Störungen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ärzten und medizinischem Personal fordert die Piratenpartei die Bereitstellung eines Internetangebotes vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit folgendem Inhalt:
- Datenbank aller praktizierenden Psychiater, Ärztlicher und Psychologischer
- Psychotherapeuten, Psychologen sowie aller psychiatrischen Fachkrankenhäuser mit:
- Adressen,
- Wartezeiten/Anzahl freier Sprechstunden/Anzahl freier Plätze,
- Fachgebiet und Spezialgebiet
- Vorstellung und Erklärungen von Therapieangeboten und
- Anträge zum Download und Antragserklärungen.
An dieses Internetangebot soll eine Telefonhotline angeschlossen sein, die zu den Inhalten ebenfalls Auskunft geben kann. Die inhaltliche Ausgestaltung soll koordinierend vom Bundesministerium für Gesundheit mit fachlicher Kompetenz erfolgen. Häufig lässt sich erst nach ein paar Probesitzungen feststellen, ob Klient und Therapeut zusammen passen.
Die Piraten Partei kann auch das Modell „Offene Sprechstunden in der Psychotherapie“ nur befürworten. Dazu ist jedoch die bestehende Unterversorgung in vielen Regionen zunächst zu beseitigen, damit die entsprechende Kapazität zur Verfügung steht. Die Angebote müssen auch ohne lange Anfahrtswege z.B. per Skype oder ähnlich nutzbar gemacht werden.