
Dipl.-Soz.päd. Ulrike Woldt
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
79098 Freiburg im Breisgau (Freiburg)
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Sozialpädagogik
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- Angst - Phobie
- Coaching
- Depression
- Essstörung
- Notfall - Krise
- Psychosomatik
- Schmerzen
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauer
- Zwang
Verfahren
- Entspannungsverfahren
- Schematherapie
- Systemische Therapie
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Familientherapie
- Therapie für Kinder und Jugendliche
Weitere Sprachen
- Englisch
- Französisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit bis drei Monate.
Vita
Berufliche Tätigkeit
Seit 2016 Psychotherapeutische Tätigkeit in eigener Privatpraxis
2000 bis 2011 Schulprojekt für schulverweigernde Jugendliche (Ohlebuschgruppe)
Seit 1999 Psychotherapeutische und diagnostische Tätigkeit in der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Praxis Dr.Krieg/Dr.Adam in Freiburg
Berufsausbildung
2018/2019 Fortbildung Schematherapie für Kinder und Jugendliche
2010 bis 2016 Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (Verhaltenstherapie) in Freiburg am FAKIP (Freiburger Ausbildungsinstitut für Kinder-und Jugendlichenpsychotherapie) und Approbation
2002-2003 Ausbildung Legasthenietherapie an der Katholische Fachhochschule in Freiburg
1999-2002 Systemische Ausbildung in Paar-und Familientherapie in Freiburg am FFAK (Freiburger Familientherapeutischer Arbeitskreis)
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.