
Birgit von Hennigs
- PSYCHOLOGISCHE PRAXIS -
27356 Rotenburg (Wümme) Rotenburg (Wümme)
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Sozialpädagogik, Heilpraktiker/in beschränkt auf Psychotherapie, Psychologische Beraterin (EKFuL)
- Erlaubnis zur Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Depression
- Essstörung
- Notfall - Krise
- Psychoonkologie
- Psychosomatik
- Schmerzen
- Stress - Burnout - Mobbing
- Supervision
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
- Zwang
Verfahren
- Kurzzeittherapie
- Systemische Therapie
- Tiefenpsychologisches Verfahren
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
Weitere Sprachen
- Englisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit bis drei Monate.
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Aus- und Weiterbildung in Psychotherapie
Dipl.Sozialpädagogin,
Psychologische Beraterin,
Heilpraktikerin für Psychotherapie,
Verschiedenste Fortbildungen
BERUFSPRAXIS
Seit 1996 Tätigkeit in Ev. Beratungsstelle
2010-11 Vertretungstätigkeit
"Wildwasser" Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt
Seit 2005 eigene „PSYCHOLOGISCHE PRAXIS“
für Einzelne, Paare, Jugendliche
Fortbildungen (Stressbewältigung) für
- MitarbeiterInnen eines Krankenhauses
- ErzieherInnen des Landkreises
Beratung /Supervision für
- KrankenhausmitarbeiterInnen
über die "Rotenburger Akademie"
- Pflegekräfte aus Senioreneinrichtungen
Kooperationspartnerin
"Palliativstützpunkt Rotenburg "
KONTAKT
Falls Sie mich persönlich nicht erreichen sollten, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht - dann rufe ich Sie baldmöglichst zurück.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.
Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde mit der Berufsbezeichnung:
Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Landkreis Rotenburg/ Wümme Gesundheitsamt
30. 4. 2004
Berufsrechtliche Regelungen : Heilpraktikergesetz, Berufsordnung für Heilpraktiker