Bettina von Bredow

Bettina von Bredow

Privatpraxis f. Psychotherapie Bettina v. Bredow

Mielestr. 2
14542 Werder (Havel) Werder (Havel)
Stichpunkte

Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung

  • Master in Psychologie, Notfallpsychologin
  • Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
  • Private Krankenversicherung, Selbstzahler, Heilfürsorge, Beihilfe

Behandlungs-Stichpunkte

  • allg. psych. Problem - Lebensberatung
  • Angst - Phobie
  • Coaching
  • Depression
  • Essstörung
  • Notfall - Krise
  • Persönlichkeitsstörung
  • Psychosomatik
  • Schmerzen
  • Sexualität
  • Stress - Burnout - Mobbing
  • Sucht
  • Trauer
  • Trauma - Gewalt - Missbrauch
  • Zwang

Verfahren

  • Entspannungsverfahren
  • Schematherapie
  • Verhaltenstherapie

Therapie-Angebot

  • Einzeltherapie
  • Paartherapie

Weitere Sprachen

  • Englisch

Freie Plätze / Wartezeiten

  • Wartezeit über drei Monate.
  • In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.

Mitgliedschaften

  • Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
  • Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Wehrmedizin und Wehrpharmazie e. V.
  • Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
  • Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer
Persönliches Profil

Haltung & Arbeitsweise

Meine Haltung & Arbeitsweise als Verhaltenstherapeutin

Meine Arbeit als approbierte psychologische Psychotherapeutin mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie basiert auf der integrativen Verhaltenstherapie, die klassische kognitiv-verhaltenstherapeutische Methoden mit neuen Ansätzen (z.B. Achtsamkeit, emotionsaktivierende Techniken, Dialektisch Behaviorale Therapie oder Schematherapie) kombiniert. Hierbei biete ich Menschen, die in krisenhafte Situationen geraten sind oder an psychischen Beschwerden leiden, Unterstützung an. Herausfordernde und manchmal überfordernde Situationen sind dabei z.B.:
• Ängste (z.B. Panikstörungen, Phobien)
• Depressionen
• Einschneidende Veränderungen, Lebensumbrüche oder -krisen
• Erschöpfungs- und Belastungsreaktionen (Burnout), Arbeitsstörungen
• Essstörungen
• Körperliche Erkrankungen und chronische Beschwerden
• Probleme in der Kommunikation mit anderen Menschen
• Somatoforme Störungen
• Traumatische Lebenserfahrungen
• Veränderungen und Belastungen im höheren Lebensalter
• Veränderungen des Selbstwerts und Selbstvertrauens
• Zwangserkrankungen

Dabei bilden Ihre individuelle Lebenssituation, Ihr bisheriges und aktuelles Erleben, Ihre Fähigkeiten und Ihre Stärken die Grundlage für unsere gemeinsame Arbeit. Darauf aufbauend erarbeiten wir ein individuelles Behandlungskonzept, anhand dessen wir gemeinsam Ihre Schwierigkeiten zu bewältigen suchen, hin zu mehr Wohlbefinden und Lebensqualität.
Unabdingbare Grundlage sind dabei für mich eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung auf Augenhöhe sowie Offenheit und Transparenz.

Kosten

Liegt eine behandlungsbedürftige psychische Störung vor, so werden die Kosten für eine Psychotherapie in aller Regel vollständig von der Krankenversicherung übernommen. Je nachdem wie sie versichert sind, unterscheidet sich das Antragsverfahren. Im Folgenden finden Sie dazu einen kurzen Überblick. Natürlich berate ich Sie dazu auch gern persönlich und bin Ihnen bei der Antragstellung behilflich.

Private Krankenkassen / Beihilfe:

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel ohne Probleme von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. Es bestehen jedoch Unterschiede darin, wie viele Sitzungen abgedeckt sind und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Auch unterscheidet sich das Antragsverfahren zwischen den einzelnen Kassen. Informieren Sie sich bitte vor Aufnahme der Behandlung in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden und welche Antragsformalitäten zu erfüllen sind. Wird eine Behandlungsvereinbarung geschlossen, erhalten Sie eine Rechnung nach der Maßgabe der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP), die Sie von Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe erstatten lassen können.

Sonderregelung für Bundespolizisten und Soldaten der Bundeswehr:

Durch eine Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesministerium der Verteidigung sowie mit dem Bundesministerium des Inneren wird es für Soldaten der Bundeswehr und Bundespolizisten möglich, zügig und unkompliziert Zugang zur Psychotherapie in einer Privatpraxis zu bekommen.

Für Soldaten führt der Weg zunächst über den Truppenarzt bzw. das Bundeswehrkrankenhaus. Auf Grundlage einer Überweisung durch den Truppenarzt können das Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Für die weitere Behandlung wird dann ein Antrag beim Truppenarzt gestellt.

Bundespolizisten können sich direkt für ein Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen an die Privatpraxis wenden. Im Anschluss kann ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Heilfürsorge der Bundespolizei gestellt werden.

Selbstzahler:

Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine Psychotherapie auch persönlich tragen. Formalitäten sind somit nicht nötig. Sie können sofort und ohne Wartezeiten einen Termin vereinbaren und mit einer Psychotherapie beginnen. Hierfür ist keine Verordnung oder Überweisung durch einen Arzt nötig. Ihr Vorteil als Selbstzahler ist, dass keinerlei Informationen an Dritte weitergegeben werden, wie dies z.B. bei der Konsultation von Ärzten und Psychotherapeuten bei der Abrechnung über die gesetzlichen und privaten Krankenkassen der Fall ist. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).






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Letzte Änderung am 20.10.2021