
Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin Karin Vanselow
Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
41844 Wegberg
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Sozialpädagogik, Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Coaching
- Depression
- Essstörung
- Psychosomatik
- Stress - Burnout - Mobbing
- Sucht
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
- Zwang
Verfahren
- Entspannungsverfahren
- Gesprächstherapie
- Traumatherapie
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Familientherapie
- Therapie für Kinder und Jugendliche
Weitere Sprachen
- Englisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Mitgliedschaften
- Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie – DGTV
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
- Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
- Psychotherapeutenkammer NRW
Behandlungsphilosophie
Der Beruf der Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin ist für mich nicht nur ein Beruf sondern eine Berufung - in mir trage ich das Wissen, das alle Kinder und ihre Familien gesund und glücklich sein können. Oft sind es nur Kleinigkeiten, die durch eine professionelle Psychotherapie zum Beispiel mit Hilfe der Verhaltenstherapie geheilt werden können.
Krankheiten, wie Ängste, Zwänge, Depressionen, Essstörungen, Aufmerksamkeitsdefizit Syndrome, Belastungsstörungen durch traumatische Erfahrungen und viele andere können mit therapeutischen Methoden geheilt werden.
Hierzu bringe ich ein professionelle Ausbildung und jahrelange Erfahrung in der Therapeutischen Arbeit mit Kindern mit.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.