Mathilde van Haperen
Psychologin, Systemische Therapeutin
65185 Wiesbaden Wiesbaden
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Master in Psychologie, Systemische Therapeutin, Supervisorin (i.A.)
- Erlaubnis zur Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz
- Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Coaching
- Schmerzen
- Stress - Burnout - Mobbing
- Supervision
Verfahren
- Systemische Therapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Familientherapie
- Paartherapie
Weitere Sprachen
- niederländisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit bis drei Monate.
Mitgliedschaften
- Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
- Systemische Gesellschaft - Deutscher Verband für systemische Forschung, Therapie, Supervision und Beratung
Arbeitsschwerpunkte
Mein Arbeitsschwerpunkt liegt auf den Auswirkungen mentaler Belastungen auf das Stresserleben und Stressbewältigungsmechanismen.
Die Lösung liegt in Ihnen, gemeinsam werden wir lösungsorientiert vorgehen und für Sie problematische Dynamiken und Verhaltensweisen genauer anschauen.
Probleme in der Beziehung oder in der Familie?
Wissen Sie nicht mehr weiter? Kommen Sie nicht mehr mit Partner*in oder Kind ins Gespräch? Drehen sich die Gespräche im Kreis?
Dann lohnt es sich manchmal, eine außenstehende Person zu beratschlagen um unterschiedliche Perspektiven zu beleuchten und wieder in die Kommunikation zu finden. Kontaktieren Sie mich gerne, wir besprechen offene Fragen und planen das weitere Vorgehen.
Sie sind auf der Suche nach einer Supervision für sich oder Ihr Team?
Möchten gerne beruflich neue Denkanstöße entwickeln oder Ihre Arbeit reflektieren und weiterentwickeln?
Als Systemische Supervisorin (in Ausbildung) begleite ich Sie und Ihr Team gerne, melden Sie sich gerne für einen ersten Austausch über Ihr Anliegen.
-Psychologin (M.Sc.) mit Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Heilpraktikerin eingeschränkt auf Psychotherapie
-ausgestellt: Der Magistrat, Ordnungsamt Wiesbaden, 09.12.2020
-Die Erlaubnis wurde auf der Grundlage der Ziffer 5.5.1 der Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 12.12.2012, gemäß §1 Abs.1 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz vom 17.02.1939 - Reichsgesetzblatt I, Seite 251) in der zurzeit gültigen Fassung nach Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch das zuständige Gesundheitsamt erteilt.