
Dr. Ute Bayer
Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
76530 Baden-Baden Baden-Baden
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Pädagogik
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- Angst - Phobie
- Depression
- Essstörung
- Persönlichkeitsstörung
- Psychosomatik
- Sucht
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
- Zwang
Verfahren
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Familientherapie
- Therapie für Kinder und Jugendliche
Weitere Sprachen
- Englisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit über drei Monate.
Mitgliedschaften
- bvvp Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V.
- KJPVT Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Verhaltenstherapie
- Mitglied in der Psychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg
Psychotherapeutische Praxis für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche erhalten bei Schwierigkeiten u.a. wie
- Aufmerksamkeitsproblemen und Hyperaktivität
- Ängsten und Panikattacken
- Depression und Trauer
- Wut, Aggression und sozialen Verhaltensauffälligkeiten
- schwierigen Lebenssituationen bis zu traumatischen Erfahrungen
- Essproblemen und anderen Süchten
- Selbstverletzenden Verhalten
Unterstützung. Bei Bedarf berate ich auch deren Eltern, um die gesamte Familie auf dem Prozess der Problemlösung zu unterstützen.
Aus- und Weiterbildung
Studium der Erziehungswissenschaften an der Universität Koblenz-Landau (1991)
Promotion im Fachbereich Psychologie an der Universität Konstanz (1998)
Heilpraktiker für Psychotherapie (HPG) am Gesundheitsamt Freiburg (2006)
Ausbildung zur Gestalttherapie am IGW Würzburg (Abschluss 2009)
Fortbildung systemisches Arbeiten mit Persönlichkeitsanteilen (2013-2015)
Landauer Studiengang für Kinder und Jugendlichenpsychotherapie (2015-2020)
Approbation und Eintrag ins das Arztregister Rheinland-Pfalz (2020)
Übernahme der Behandlungskosten
Die Praxis ist zur Abrechnung von Verhaltenstherapiestunden mit den gesetzlichen Krankenkassen berechtigt. Damit die Krankenkassen die Kosten einer Psychotherapie übernehmen, muss eine behandlungsbedürftige Problematik nach dem Psychotherapie-Katalog der Krankenassen vorliegen. Private Krankenkassen übernehmen in der Regel ebenfalls die Behandlungskosten, wobei die Rechnungen an den Patienten gesendet werden und von diesem unabhängig von der Erstattung seitens der Versicherung fristgerecht zu begleichen sind.