Ute Bayer

Dr. Ute Bayer

Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Lange Straße 9
76530 Baden-Baden Baden-Baden
Stichpunkte

Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung

  • Diplom-Pädagogik
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in approbiert
  • Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Selbstzahler

Behandlungs-Stichpunkte

  • Angst - Phobie
  • Depression
  • Essstörung
  • Persönlichkeitsstörung
  • Psychosomatik
  • Sucht
  • Trauer
  • Trauma - Gewalt - Missbrauch
  • Zwang

Verfahren

  • Verhaltenstherapie

Therapie-Angebot

  • Einzeltherapie
  • Familientherapie
  • Therapie für Kinder und Jugendliche

Weitere Sprachen

  • Englisch

Freie Plätze / Wartezeiten

  • Wartezeit über drei Monate.

Mitgliedschaften

  • bvvp Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V.
  • KJPVT Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Verhaltenstherapie
  • Mitglied in der Psychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg
Persönliches Profil

Psychotherapeutische Praxis für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche erhalten bei Schwierigkeiten u.a. wie
- Aufmerksamkeitsproblemen und Hyperaktivität
- Ängsten und Panikattacken
- Depression und Trauer
- Wut, Aggression und sozialen Verhaltensauffälligkeiten
- schwierigen Lebenssituationen bis zu traumatischen Erfahrungen
- Essproblemen und anderen Süchten
- Selbstverletzenden Verhalten
Unterstützung. Bei Bedarf berate ich auch deren Eltern, um die gesamte Familie auf dem Prozess der Problemlösung zu unterstützen.

Aus- und Weiterbildung

Studium der Erziehungswissenschaften an der Universität Koblenz-Landau (1991)
Promotion im Fachbereich Psychologie an der Universität Konstanz (1998)
Heilpraktiker für Psychotherapie (HPG) am Gesundheitsamt Freiburg (2006)
Ausbildung zur Gestalttherapie am IGW Würzburg (Abschluss 2009)
Fortbildung systemisches Arbeiten mit Persönlichkeitsanteilen (2013-2015)
Landauer Studiengang für Kinder und Jugendlichenpsychotherapie (2015-2020)
Approbation und Eintrag ins das Arztregister Rheinland-Pfalz (2020)

Übernahme der Behandlungskosten

Die Praxis ist zur Abrechnung von Verhaltenstherapiestunden mit den gesetzlichen Krankenkassen berechtigt. Damit die Krankenkassen die Kosten einer Psychotherapie übernehmen, muss eine behandlungsbedürftige Problematik nach dem Psychotherapie-Katalog der Krankenassen vorliegen. Private Krankenkassen übernehmen in der Regel ebenfalls die Behandlungskosten, wobei die Rechnungen an den Patienten gesendet werden und von diesem unabhängig von der Erstattung seitens der Versicherung fristgerecht zu begleichen sind.


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Letzte Änderung am 11.04.2024