Jeannette Todd
Psychotherapeutin für Kinder und Jugendliche (VT)
14469 Potsdam Potsdam
Heilerlaubnis, Abrechnung
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler, Gesetzlich Versicherte der BKK-VBU, BAHN-BKK
Behandlungs-Stichpunkte
- Angst - Phobie
- Depression
- Essstörung
- Persönlichkeitsstörung
- Psychosomatik
- Schmerzen
- Trauer
- Zwang
Verfahren
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Gruppentherapie
- Therapie für Kinder und Jugendliche
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit bis drei Monate.
Mitgliedschaften
- Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer OPK
Behandlungsphilosophie
Herzlich Willkommen!
Die Entwicklung des Menschen zu verstehen und zu begleiten, mit all seinen Herausforderungen, galt schon immer mein besonderes Interesse. Durch mein Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin, ging ich diesem Interesse auf wissenschaftlich fundierter Basis nach.
Als approbierte Kinder und Jugendlichenpsychotherapeutin möchte ich den Leidensdruck und die Einschränkungen, die mit psychischen Störungen einhergehen mildern, im besten Fall vollständig beseitigen und sie im gesellschaftlichen Zusammenhang betrachten.
Mein Wunsch ist es, Kindern und Jugendlichen und Ihren Bezugspersonen eine Unterstützung zu sein und ihnen zu mehr Lebensqualität zu verhelfen.
Psychotherapie ist dabei eine Möglichkeit, sich in einem geschützten Rahmen mit aktuellen Herausforderungen auseinanderzusetzen.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.