Sylvia Thiel

Sylvia Thiel

Psychologische Psychotherapeutin

Am See 18A
15741 Bestensee Bestensee
Stichpunkte

Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung

  • Diplom-Psychologie
  • Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
  • Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Selbstzahler

Behandlungs-Stichpunkte

  • allg. psych. Problem - Lebensberatung
  • Angst - Phobie
  • Depression
  • Essstörung
  • Notfall - Krise
  • Persönlichkeitsstörung
  • Psychosomatik
  • Stress - Burnout - Mobbing
  • Sucht
  • Trauer
  • Trauma - Gewalt - Missbrauch

Verfahren

  • Integrative Therapie
  • Kurzzeittherapie
  • Online-Beratung
  • Schematherapie
  • Traumatherapie
  • Verhaltenstherapie

Therapie-Angebot

  • Einzeltherapie
  • Gruppentherapie

Freie Plätze / Wartezeiten

  • Wartezeit über drei Monate.
Persönliches Profil

Sprechzeiten

Ich freue mich, dass Sie den Weg in meine Praxis für Psychotherapie gefunden haben. Meine Praxis ist eine reine Termin- oder Bestellpraxis.

Ablauf

Zu Beginn finden ein bis drei Psychotherapeutische Sprechstunden statt. Diese sind vor Aufnahme einer Therapie verpflichtend und dienen vor allem der diagnostischen Einordnung sowie der Empfehlung eines geeigneten Behandlungsangebotes. Insofern die von mir angebotene Therapieform für Ihre Beschwerden geeignet ist, finden dann zwei bis vier probatorischen Sitzungen statt. In den probatorischen Sitzungen erarbeiten wir ein individuelles Behandlungskonzept unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Ziele. Bei gegebener Indikation erfolgt dann die Beantragung der Einzel- und/oder Gruppentherapie bei Ihrer Krankenkasse. Je nach Bedarf umfasst die Therapie im einzeltherapeutischen Setting 12 bis 60 und im gruppentherapeutischen Setting 24 bis 100 Behandlungsstunden.

Die Gruppentherapien finden wöchentlich donnerstags statt und dauern 100 Minuten. Die Gruppentherapie kann durch Einzelsitzungen in größeren Abständen ergänzt werden, in denen bestimmte Themen vertieft werden. Der Vorteil der Gruppentherapie sind die zusätzlichen Wirkfaktoren: Rückmeldungen von anderen Teilnehmern, sich nicht mit seinem Problem alleine fühlen, in der Gruppe erarbeitete Lösungsversuche auf eigene Situationen übertragen und anwenden, im Kontakt mit anderen Menschen sein. Die Wirksamkeit von Gruppentherapien ist wissenschaftlich gut belegt (Fiedler, P., 2005). In den Gruppentherapien nutze ich vor allem verhaltens- und schematherapeutischen Methoden (Informationsvermittlung, Verhaltensanalysen, kognitive Methoden zur Veränderung von negativen Denkmustern, Achtsamkeits- und Entspannungsübungen, Stühle/Anteilsarbeit, Rollenspiele. Gegenseitiger Respekt und Vertraulichkeit als unverzichtbare Voraussetzungen für eine erfolgreiche Gruppenarbeit sind hierbei für mich selbstverständlich. So ist es möglich, emotionale Probleme zu bewältigen und hinderliche Lebensmuster zu verändern.

Kosten

Gesetzliche Krankenkasse
Ich besitze eine Kassenzulassung. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse. Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre Versichertenkarte mit. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht innerhalb von 48 Stunden absagen, muss ich Ihnen einen Ausfallhonorar in Rechnung stellen (80 Euro). Dieses wird nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach Einheitlichem Bewertungsmaßstab der GKV (EBM).

Krankenkasse
Die Kosten für eine psychotherapeutische Praxis in meiner Praxis werden in der Regel von Privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und der freien Heilfürsorge übernommen. Das Verfahren zur Beantragung einer ambulanten Psychotherapie, die Anzahl der erstatteten Sitzungen sowie die Höhe der erstatteten Kosten können sich je nach Kostenträger und Versicherungstarif sehr unterscheiden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer und fordern Sie die notwendigen Formulare zu Beantragung einer ambulanten Psychotherapie an. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Freie Heilfürsorge
Die freie Heilfürsorge erhalten Polizeivollzugsbeamte, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen, Beamte in Justizvollzugsanstalten und Zivildienstleistende. Als Soldat der Bundeswehr haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Im Notfall und durch Überweisung durch den Truppenarzt kann ein niedergelassener Arzt bzw. Psychotherapeut aufgesucht werden.

Selbstzahler
Als Selbstzahler kommen Sie selbst für die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung auf. Damit entfallen die Formalitäten eines Psychotherapieantrages und die Registrierung einer Diagnose bei einem Versicherer. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).


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Letzte Änderung am 06.06.2023