
Dr. Sylvia Richter
Psychologische Psychotherapeutin in Privatpraxis
60311 Frankfurt am Main Frankfurt am Main
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Psychologie, Klinische Neuropsychologin, Psychologische Psychotherapeutin
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Private Krankenversicherung, Selbstzahler, Online-Therapie
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Coaching
- Depression
- Notfall - Krise
- Psychosomatik
- Stress - Burnout - Mobbing
- Supervision
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
- Zwang
Verfahren
- Entspannungsverfahren
- Gesprächstherapie
- Humanistische Verfahren
- Integrative Therapie
- Kurzzeittherapie
- Online-Beratung
- Traumatherapie
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Gruppentherapie
- Paartherapie
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
Mitgliedschaften
- Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft für Verhaltensmodifikation,
- Mitgliedschaft in der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung
- Mitgliedschaft in der Gesellschaft für Neuropsychologie,
Behandlungsphilosophie
In meiner Funktion als Therapeutin betrachte ich mich als unterstützende Wegbegleiterin. Psychotherapie dient nicht nur der Lösung von Problemen, sondern stellt eine wertvolle Gelegenheit dar, gemeinsam an einem Entwicklungsprozess zu arbeiten, der es uns ermöglicht, die Ursachen unserer individuellen Herausforderungen besser zu verstehen.
Dieser Prozess eröffnet uns die Möglichkeit, die tieferliegenden Funktionen unserer Eigenheiten zu erkennen und bisher wenig vertraute Aspekte unserer Persönlichkeit zu entdecken.
Ein solcher Weg kann erhebliche Veränderungen bewirken und mehr Klarheit schaffen. Er unterstützt uns dabei, unsere Werte deutlicher wahrzunehmen, neue Ziele und Perspektiven zu entwickeln und den Weg zu tieferem Fühlen zu ebnen.
Es ist für mich stets ein großes Privileg, Sie auf diesem Weg begleiten zu dürfen.
Privatpraxis
Psychotherapeuten in eigener Praxis haben entweder einen sogenannten Kassensitz - können also regulär mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, oder arbeiten im Rahmen einer Privatpraxis.
Letzteres gilt für mich. Ich kann also mit privatversicherten Klienten und Selbstzahlern arbeiten.
Eine Möglichkeit für gesetzlich versicherte Patienten ist das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den individuellen Kriterien, die hierfür zu erfüllen sind. Bei der Beantragung der Kostenerstattung kann ich Ihnen gern behilflich sein.