Kathrin Steinhart
Praxis Kathrin Steinhart | Heilpraktikerin für Psychotherapie
74321 Bietigheim-Bissingen Bietigheim-Bissingen
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Heilpraktiker/in beschränkt auf Psychotherapie
- Erlaubnis zur Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz
- Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Depression
- Essstörung
- Notfall - Krise
- Persönlichkeitsstörung
- Psychosomatik
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
- Zwang
Verfahren
- EMDR
- Entspannungsverfahren
- Gesprächstherapie
- Humanistische Verfahren
- Kurzzeittherapie
- Online-Beratung
- Traumatherapie
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Paartherapie
Weitere Sprachen
- Englisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Mitgliedschaften
- Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.
Behandlungsphilosophie
Mein großes Interesse an der menschlichen Psyche war bereits früh ausgeprägt. Aufgrund persönlicher Erfahrungen zog es mich dann zu der Erlernung unterschiedlicher Therapiemethoden hin. Meine Haltung als Therapeutin ist stets wertschätzend, empathisch und authentisch. Ich bin mir darüber bewusst, dass die Probleme und Entwicklungen eines jeden Menschen einzigartig sind. Aus diesen Beweggründen bin ich immer bestrebt, Ihnen eine individuelle und maßgeschneiderte Therapie anzubieten, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ich glaube an das, was ich tue und unterstütze Sie gerne. Kontaktieren Sie mich, um einen Termin mit mir zu vereinbaren.
Aus- und Weiterbildung in Psychotherapie
Ausgebildet in:
- EMDR
- Gesprächstherapie nach Rogers
- Verhaltenstherapie
- Entspannungsverfahren
- Psychotraumatologie
Selbstverständlich bilde ich mich regelmäßig weiter.
Verfahren und Methoden
EMDR:
(Eye Movement Desensitization and Reprocessing) ist eine effektive Psychotherapiemethode, die vor allem zur Behandlung von Traumafolgestörungen eingesetzt wird. Durch die Desensibilisierung und Verarbeitung mittels Augenbewegung findet EMDR auch beispielsweise bei Ängsten, Phobien, Depressionen und Suchterkrankungen Anwendung. Mit dieser Therapieform können die mit dem traumatisierenden Geschehen verbundenen Bilder, Gerüche und Situationen von den belastenden Gefühlen entkoppelt werden, wodurch die Symptome des Traumas aufgelöst werden.
lösungsorientierte Psychotraumatologie:
Die lösungsorientierte Psychotraumatologie konzentriert sich auf die Verbindung von lösungsorientierter Kurztherapie und körperorientierter Herangehensweise. In diesem Prozess werden Sicherheit, Kompetenzaufbau und Autonomie gewährleistet, so dass das Risiko einer Retraumatisierung schwindet. Das Erlebnis muss nicht erinnert werden, wodurch eine hohe Sicherheit für die Klient*innen entsteht.
Verhaltenstherapie:
Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren, das sich auf die nachhaltige Veränderung von Gedanken, Gefühlen und Verhaltensweisen konzentriert. Bei der Verhaltenstherapie werden funktionale Verhaltensweisen und Denkstrukturen entwickelt, die Ihnen dabei helfen sollen, lebensverändernde Gewohnheiten zu festigen und Ihre Konflikte zu überwinden.
Gesprächstherapie nach Rogers:
Die Personen- oder auch Klientenzentrierte Gesprächstherapie wurde von Carl Rogers entwickelt und konzentriert sich auf die Stärkung der Selbstverwirklichung, Selbstwahrnehmung und des Selbstvertrauens. Der humanistische Ansatz dieser Methode geht davon aus, dass jeder Mensch nach Persönlichkeitswachstum strebt. Dazu gehört auch das Finden von Ursachen und Lösungen für die eigenen Konflikte. Es handelt sich dabei um einen kontinuierlichen Prozess der Veränderung und des Werdens.
Vorteile einer Selbstzahlerpraxis
kurzfristige Terminvergabe ohne Beantragung durch Krankenkassen oder Versicherungen
individuelle Therapiedauer und -frequenz
Anonymität – keine Weitergabe von Informationen an Krankenkassen oder Versicherungen
Entfall der möglichen 2-jährigen Sperrfrist bei Krankenkassen nach Beendigung oder Abbruch einer Therapie