Dipl.-Psych. Stefanie Müller
Psychologische Psychotherapeutin
51429 Bergisch Gladbach (Praxengemeinschaft Spiegel) DE Bergisch Gladbach
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Psychologie, Klinische Organisationspsychologin
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Schwerpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Depression
- Zwang
Verfahren
- Schematherapie
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie: Erwachsene
- Gruppentherapie
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
Kontakt
Mir ist wichtig, dass Sie mich unkompliziert erreichen können. Am besten rufen Sie mich direkt auf meiner Praxishandynummer an und hinterlassen mir eine Nachricht auf der Mailbox mit ihren Namen und den Zeiten, wann ich Sie am besten zurückrufen kann.
Behandlungsphilosophie
Ich begleite Sie auf Ihrem Weg zurück zu mehr innerer Ruhe, Stabilität und Lebensfreude. Die Bereitschaft zur Veränderung muss von Ihnen kommen – ich sehe meine Aufgabe darin, Ihnen Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und Sie dabei zu unterstützen, Ihren eigenen Heilungsweg zu gehen. Besonders wichtig ist mir die Arbeit genau dort, wo die Angst spürbar wird. Konfrontationstherapie ist ein wirksamer Bestandteil meiner Arbeit, um Schritt für Schritt Sicherheit und Vertrauen zurückzugewinnen.
Abrechnung
Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) ab, die Sie entweder selbst zahlen oder sich durch Ihre private Krankenversicherungen erstattet lassen können.
Vor Behandlungsbeginn empfehle ich die Tarifbedingungen ihrer PKV durchzulesen.
Weitere Informationen finden Sie auf dem PKV -Serviveportal:
https://www.privat-patienten.de/beim-therapeuten/psychotherapeut/
Weiteres
Ab Anfang Juli 2026 biete ich eine Gruppe zur Angstbehandlung an.
Mehr Informationen finden Sie unter:
https://gruppenplatz.healthycloud.de/HC_GP_Public_Pages/PraxisDetailsPage/38acac97-e010-4f8c-b340-b85cd7252bad
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.
Approbation verliehen durch Bezirksregierung Arnsberg am 30.04.2015
Zuständige Aufsichtsbehörde Psychotherapeutenkammer NRW
1. Psychotherapeutengesetz (PsychThG) – Bundesrecht
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/psychthg_2020/
2. Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (PTK NRW)
Link: https://www.ptk-nrw.de/fileadmin/25_02_10_Berufsordnung_PTK_NRW_Stand_21.10.2022_mit_FN_MD.pdf